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Verpflegungspauschalen oder Spesen sind die umgangssprachliche Beschreibung für unternehmerisch verursachte Verpflegungsmehraufwendungen. Verpflegungspauschalen stellen dabei eine spezielle Pauschale für entstandene Kosten zur Verpflegung des Unternehmers dar. Dabei handelt es sich um Betriebsausgabe, welche direkt den Gewinn des Unternehmens mindern. Es ist lediglich eine pauschale Abrechnung möglich, die von der Dauer der unternehmerischen Abwesenheit abhängig ist. Spesen sind genau genommen der umgangssprachliche Oberbegriff, welcher sowohl Verpflegungspauschalen, als auch Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten umfasst. Im Volksmund wird das kurzerhand als Spesen bezeichnet. Egal ob Sie Verpflegungspauschalen im Speziellen oder Spesen im Allgemeinen als Betriebsausgaben absetzen möchten, Sie benötigen auf jeden Fall eine ordnungsgemäß ausgefüllte Reisekostenabrechnung, um genannte Aufwendungen glaubhaft nachzuweisen.
Wie diese Reisekostenabrechnungen oder Spesenabrechnungen auszusehen haben, welche Voraussetzungen für Verpflegungspauschalen gelten und welche Software Sie nutzen können, habe ich in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können bei einer Dienstreise, Auswärtstätigkeit oder Geschäftsreise für Kosten, welche für Mahlzeiten im Rahmen der Verpflegung entstehen, der Einfachheit halber Pauschalen (sogenannte Verpflegungspauschalen, korrekte Bezeichnung: Verpflegungsmehraufwendungen, anstelle der tatsächlichen Kosten für Frühstück, Mittagessen und Abendessen geltend machen)
So kann bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden ein Betrag von 14,- EUR geltend gemacht werden. Bei einer Abwesenheit von 24h können 28,- EUR gewinnmindernd geltend gemacht werden. Die Abwesenheitsdauer beginnt mit dem Verlassen der privaten Wohnung und endet mit der Rückkehr in diese. Für mehrtägige Abwesenheit gilt zudem der Pauschsatz von 14 Euro jeweils für den An- und Abreisetag.
Für Abwesenheiten im Ausland können folgende Verpflegungspauschalen genutzt werden:
Land | Pauschbeträge für Verpflegungsmehr- aufwendungen | |
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Abwesenheit mind. 24 h | An- und Abreisetag | |
Belgien | 42 | 28 |
China | ||
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Dänemark | 58 | 39 |
Frankreich | ||
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Finnland | 50 | 33 |
Italien | ||
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Irland | 58 | 39 |
Portugal | 36 | 24 |
Östereich | 40 | 27 |
Russland | ||
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Schweiz | ||
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Spanien | ||
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USA | ||
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Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland | ||
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Die Mehraufwendungen für Verpflegung (VMA) sollten nicht mit Bewirtungsaufwendungen oder Aufwendungen für das Personal verwechselt werden. Es handelt sich ausschließlich um die Verpflegung des Unternehmers. Um die Verpflegungskosten nachweisen zu können, sollte eine Reisekostenabrechnung erstellt werden. Jetzt mein Seminar besuchen! (In 20 Min. zeige ich Ihnen, wie Sie mit meiner Exceltabelle Ihre Reisekostenabrechnung richtig selber erstellen können!)
Als Fahrtkosten werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bezeichnet, die dem Steuerpflichtigen mit der Benutzung von Beförderungsmitteln im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen entstanden sind. Entstehen dem Unternehmer Fahrtkosten, so kann er diese als Betriebsausgaben absetzen. Es gibt mehrere Methoden, Fahrtkosten abzusetzen und auch die private Nutzung muss beachtet werden. Lesen Sie hier mehr zu Fahrtkosten!
Übernachtungskosten sind die Ausgaben, die für eine auswärtige betriebliche Tätigkeit anfallen, bei der eine oder mehrere Übernachtungen eingeschlossen sind. Grundsätzlich bilden diese einen Teil der Reisekosten und können steuerlich geltend gemacht werden. Es sind auch Übernachtungspauschalen möglich. Lesen Sie hier mehr zu Übernachtungskosten!
Der Unternehmer kann aus den Verpflegungspauschalen keine Vorsteuer geltend machen, jedoch beim Vorliegen von ordnungsgemäßen Rechnungen (siehe Pflichtangaben Rechnung) ist die Vorsteuer beim Finanzamt absetzbar, so haufe.
Sofern in den Übernachtungskosten Frühstück enthalten ist, muss eine Kürzung dieser Mahlzeit vorgenommen werden. Ebenso ist bei der Zahlung der Verpflegungspauschalen durch den Arbeitgeber eine Kürzung seitens des Arbeitnehmers vorzunehmen. Folgende Kürzungen sind zu beachten:
Der Nachweis des Verpflegungsmehraufwands erfolgt über Reisekostenabrechnungen (auch Spesenabrechnungen genannt). Diese Dokumente und Eigenbelege sind im Rahmen der Aufbewahrungsfristen der Buchhaltung chronologisch geordnet und sortiert aufzubewahren. Lesen Sie jetzt mehr zu den Aufbewahrungsfristen!
Buchungskonto (SKR03, SKR04) | an | Gegenkonto |
---|---|---|
Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand (4674, 6674) | / |
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Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand (4666, 6660) | / |
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Welchen Kontenrahmen Sie verwenden sollten, können Sie in meinem Artikel zum Thema Kontenplan nachlesen!
Durch einen Auftrag ist ein Unternehmer gezwungen eine längere Dienstreise einzulegen. Er fährt am 5.2. um 9:00 Uhr von seiner heimatlichen Wohnung ab. Übernachtet bis zum 9.2. und kommt um 21:00 Uhr bei seiner Familie in seiner privaten Wohnung wieder an.
Somit kann er folgende Pauschalbeträge geltend machen:
Der Unternehmer kann für diese Abwesenheit insgesamt 112,- EUR Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausgaben zum Ansatz bringen. Als Übernachtungskosten werden die tatsächlich Kosten angerechnet. Bei der Nutzung des privaten PKWs können zudem die Fahrtkosten für die Dienstreise geltend gemacht werden.
Zeitraum | Abwesenheit von | ||
---|---|---|---|
min. 24 h | min. 14 h | min. 8 h | |
bis 31.12.2013 | 24€ | 12€ | 6€ |
Im Rahmen der Reform des Reisekostenrechts wurde die 14 Stunden Abwesenheitsregelung abgeschafft und speziell für Anreise und Abreisetag eine Sonderregelung eingeführt.
Zeitraum | Abwesenheit | ||
---|---|---|---|
min. 24 h | Mehrtägige Abwesenheit: An- und Abreisetag, wenn Abwesenheit von Wohnung diesen, einen anschließenden oder vorhergehenden Tag umfasst (keine Mindestabwesenheit nötig) | min. 8 h | |
bis 31.12.2019 | 24€ | 12€ | entfällt |
seit 01.01.2020 | 28€ | 14€ | entfällt |
Das Finanzamt überprüft selbstverständlich im Rahmen einer Außenprüfung oder Betriebsprüfung auch die angesetzten Verpflegungspauschalen, die Einhaltung der Voraussetzungen, die Dienstreise sowie die Angemessenheit und der wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Unternehmen. Daher sollte sowohl die Reisekostenabrechnung, als auch alle anderen Kosten, Belege und Zusammenhänge, insbesondere Datum, Uhrzeit von Anreise und Abreise sowie Übernachtungen der Wahrheit entsprechen und ordnungsgemäß belegt sein. Was man als Unternehmer vor, während und nach einer Betriebsprüfung beachten sollte, können Sie meinem E-Book entnehmen.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.