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Neben Verpflegungspauschalen, Reisekosten oder Spesen kann der Unternehmer auch seine Rechnung für Übernachtungen absetzen. Was dabei genau zu beachten ist, können Sie in diesem Artikel lesen.
Übernachtungskosten sind die Ausgaben, die für eine auswärtige betriebliche Tätigkeit anfallen, bei der eine oder mehrere Übernachtungen eingeschlossen sind. Grundsätzlich bilden diese einen Teil der Reisekosten und können steuerlich geltend gemacht werden.
Selbstständige können Übernachtungskosten als Betriebsausgaben absetzen. Die Rechnung sollte auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt sein und ohne Frühstück ausgewiesen werden. Falls dies nicht möglich ist, wird das Frühstück bei einer Komplettrechnung abgezogen, indem 20 % vom Pauschbetrag für die Verpflegung veranschlagt werden. Im Inland beträgt dieser Satz 4,80 €. Im Ausland ist die Verpflegungspauschale höher und somit auch der Satz für das Frühstück. Wichtig ist, dass auf der Rechnung der Steuersatz ausgewiesen wurde.
Wenn die Übernachtungskosten für Mitarbeiter ersetzt werden, kann dies entweder durch eine direkte Rechnung in voller Höhe geschehen oder in Höhe des Pauschbetrages für das jeweilige Land. Wichtig ist, dass auch hier die Frühstücksregelung beachtet wird. Der Unternehmer kann jedoch nur die tatsächlichen Übernachtungskosten der Mitarbeiter als Betriebsausgaben gewinnmindernd ansetzen. Die pauschale Lösung führt beim Unternehmer nicht zu einer Betriebsausgabe.
Am besten weist die Unterkunft mit einer Rechnung nur die Übernachtung inklusive Umsatzsteuer aus. Lässt sich die jeweilige Mahlzeit, das sind in der Regel die Frühstückskosten, nicht vom Gesamtbetrag trennen, wird das Frühstück mit einer Pauschale abgegolten. Aktuell sind das im Inland pauschal 4,80€. Für das Ausland werden 20 Prozent der Übernachtungskosten akzeptiert.
Die Berechnung sieht Folgendes vor: 20 Prozent von 28 Euro (Tagessatz) ergeben 5,60 Euro für das Frühstück, sofern es beispielsweise in einem Flugzeug als Teil des Fluges serviert wird. Für das Abendessen sind es 40 Prozent, also 11,20 Euro. Diese Beträge können also von den Reisekosten auch wieder abgezogen werden.
In einer Reisekostenabrechnung vonseiten des Arbeitgebers sind die Fahrtkosten, die Übernachtungskosten und die Verpflegungskosten als Betriebsausgaben anzugeben. Besonders bei den Ausgaben für die Unterkunft schaut das Finanzamt genau hin. Ein Luxushotel zum Beispiel könnte unangemessen sein.
Der Begriff Geschäftsreise greift generell immer dann, wenn der Unternehmer geschäftlich oder betrieblich unterwegs ist. Bei größeren geschäftlichen Fahrten mit Übernachtungskosten, welche weder an der Betriebsstätte noch in der eigenen Wohnung liegen sollten, ist der betriebliche Anlass für die Reise nachzuweisen. Daher ist es sinnvoll, eine Seminarbroschüre oder Ähnliches von der Dienstreise mitzunehmen.
Es handelt sich um vier Arten, die das Finanzamt anerkennt:
Punkt 1: Die Unterkunftskosten dürften klar sein. Zu Fragen in Bezug auf Übernachtung und Frühstück bitte weiter unten nachlesen.
Punkt 2: Die Fahrtkosten werden aktuell mit 0,30 Euro pro Kilometer festgelegt.
Punkt 3: Zum Verpflegungsmehraufwand oder Spesen finden Sie im Bereich Verpflegungspauschalen weitere Fakten.
Punkt 4: Auch zu den Reisenebenkosten gibt es weiter unten eine eigene Frage und Antwort.
Dieser Begriff ist etwas ungenau. Es handelt sich dabei für Selbstständige um eine Verpflegungspauschale. Mehr dazu im Artikel Spesen!
Dazu gehören Trinkgelder, Garagen- und Parkplatzgebühren, Mautgebühren, Reiseversicherungen und anderes mehr; also alle Kosten, die nicht zu den Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten gehören. Diese Kosten müssen, wie andere auch, verhältnismäßig, also angemessen sein. Die Aufwendungen müssen in der Abrechnung durch Einzelnachweise bezeugt werden. Das bedeutet, Quittungen, Eintrittskarten und andere Belege sollten unbedingt aufgehoben werden. Für Trinkgelder und andere Ausgaben ohne Quittung können Eigenbelege eingereicht werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang das sogenannte Business Package, das Hotelkosten, die nicht zur Übernachtung gehören, zusammenfasst. Auf diese Weise können beispielsweise die Nutzung des WLANs, des Schuhputz-, Wasch- und Bügelservices, Transportkosten vom und zum Hotel und manches andere abgerechnet werden. Siehe auch Reisekosten!
Der Betrag für Auslandsreisen richten sich nach dem jeweiligen Land. Dabei werden keine Übernachtungspauschalen angerechnet, sondern nur die tatsächlichen Ausgaben. Es ist daher wichtig, die Rechnungen des Hotels und andere Belege sorgfältig aufzubewahren. Siehe auch Aufbewahrungsfristen von Belegen! Als Geschäftsführer einer GmbH können Pauschbeträge abgerechnet werden, sofern sich das lohnt.
Für Übernachtung im Ausland können folgende Pauschalen genutzt werden:
Land | Übernachtungspauschale |
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Belgien | 135 |
China | |
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Dänemark | 143 |
Frankreich | |
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Finnland | 136 |
Italien | |
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Irland | 129 |
Portugal | 102 |
Östereich | 108 |
Russland | |
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Schweiz | |
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Spanien | |
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USA | |
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Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland | |
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Die Übernachtungspauschale für Deutschland beträgt 20 Euro. Dieser Betrag ist extrem niedrig und spiegelt in keinster Weise eine durchschnittliche Hotelrechnung wider. Daher sollte immer auf die tatsächlichen Übernachtungskosten geachtet und diese als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Unter diesen Begriff fallen alle Tätigkeiten, die nicht an der ersten Arbeitsstelle stattfinden. Hierunter werden Dienstreisen, Fahrtätigkeiten und Einsatzwechseltätigkeiten gezählt. Die Einsatzwechseltätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass typischerweise an immer anderen Orten gearbeitet wird. Diese Regelungen gelten sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer und führen daher zu erhöhten Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Sprechen Sie im Einzelnen dazu mit Ihrem Steuerberater!
Schon Doppelzimmer gelten als Mehrbettzimmer. Wird der Unternehmer privat begleitet, zum Beispiel von seiner Ehefrau, kann als Höchstbetrag nur der Preis abgerechnet werden, den das Zimmer für eine Einzelperson gekostet hätte. Der Restbetrag muss privat bezahlt werden. Siehe Privatentnahmen! Anders sieht es aus, wenn ein Kollege mit im Zimmer übernachtet. Eine Veranlassung dafür ist beispielsweise eine Messe. In solchen Fällen werden übrigens auch höhere Hotelpreise anerkannt, da die Unterkünfte in der Regel Messeaufschläge berechnen. Auch hier gilt für das Unternehmen: Das Hotel muss angemessen sein.
Konto Soll SKR 03 / 04 | Bezeichnung | Konto Haben SKR 03 / 04 | Bezeichnung |
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4666 / 6660 | Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand | ||
4676 / 6680 | Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand | ||
1576 / 1406 | abzugsfähige Vorsteuer 19% | ||
1571 / 1401 | abzugsfähige Vorsteuer 7% | ||
1800 / 2100 | Frühstück (Privatentnahme) | 1200 / 1800 | Bank |
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.