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Je nach Größe Ihres Unternehmens haben Sie vielleicht bereits Personal angestellt. Dann stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Angestellten zu motivieren und zu halten. Oder Sie beabsichtigen in absehbarer Zukunft jemanden einzustellen. Dann müssen Sie sich natürlich zunächst mit anderen Aufgaben, wie Personalbeschaffung etc. beschäftigen.
Gerade Gründer und Kleinunternehmer entscheiden sich zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit oft für die falschen Mitarbeiter. Das macht sich jedoch recht zügig bemerkbar, wenn die Mitarbeiter beispielsweise nur Dienst nach Vorschrift machen oder einfach die Arbeitsleistung zu wünschen übrig lässt. Die Gründe für die fehlerhafte Einstellung der Mitarbeiter sind ebenso vielfältig wie diejenigen, einer falschen Personalentscheidung vorzubeugen.
Grundsätzlich ist es so, dass Mitarbeiterführung niemals eine abgeschlossene Aufgabe ist, sondern ein laufender Prozess, mit dem Sie sich immer wieder beschäftigen müssen. Es sei denn, Sie beschäftigen kein Personal und haben dies auch nicht vor.
Die Aufgaben des Personalmanagements kann man grob in 3 große Gebiete einteilen:
Es sind natürlich anschließend noch viele weitere Unterteilungen denkbar. Je nach Größe des Unternehmens kommen noch viele weitere Unteraufgaben dazu. Doch am Anfang Ihrer Geschäftstätigkeit werden Sie wahrscheinlich noch nicht über Hunderte von Angestellten verfügen, so dass dies genügen soll.
Viele Jungunternehmer werden alle anfallenden Aufgaben im Unternehmen zunächst selbst übernehmen. Das beginnt bei der Kundensuche, geht über die Auftragsabwicklung, die Herstellung von Produkten bis hin zur Buchhaltung und den Verwaltungsaufgaben. Früher oder später wird ihnen diese Vielzahl von Aufgaben jedoch über den Kopf wachsen und dann wird begonnen, nach Mitarbeitern zu suchen.
Obwohl ich bereits diverse Programme ausprobiert habe, bin ich lexoffice seit einigen Jahren treu. Der Grund: lexoffice kann viel mehr als nur Rechnungen schreiben. Ob Sie Angebote erstellen, Rechnungen schreiben, Kunden verwalten oder Ihre Steuererklärung vorbereiten wollen: mit lexoffice haben Sie alle Funktionen in einem Programm. Das Erstellen einer Lohnabrechnung bedarf deshalb nur noch eines Mausklicks und ist so einfach wie nirgendwo anders.
Dabei begeht man den ersten Fehler schon dann, wenn man erst nach Mitarbeitern sucht, wenn man dringend Unterstützung benötigt. Die Personalsuche ist eine stete Aufgabe, die Sie ständig in Ihren Arbeitsalltag einplanen sollten. Wer sich nur drei oder vier Bewerber ansieht, hat gute Chancen, den Falschen einzustellen.
Der zweite Fehler besteht darin, dass Sie meist versuchen, ungeliebte Aufgaben an den Mitarbeiter abzugeben. Schon im Vorstellungsgespräch werden Sie erklären, welche Aufgaben der Mitarbeiter übernehmen soll –
haben Sie jedoch selbst eine negative Einstellung zu diesen Aufgaben, merkt das auch Ihr Gegenüber. Seine Arbeitsleistung wird folglich schnell herabgesetzt.
Grundsätzlich können Sie potenzielle Mitarbeiter in zwei Gruppen unterscheiden: diejenigen, die eine Aufgabe suchen und diejenigen, die einen Arbeitsplatz suchen. Erstere werden motiviert ans Werk gehen, sie haben ihr Ziel mit dem Arbeitsplatz noch lange nicht erreicht, sondern es lediglich konkretisiert. Letztere haben ihr Ziel mit dem Arbeitsvertrag erreicht und die Leistungen werden nachlassen.
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Damit Sie sich von Anfang an für die richtigen Mitarbeiter entscheiden können, sollten Sie deren Aufgaben klar benennen können. Spielen Sie sie nicht herunter, erkennen Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Arbeit, die Ihnen Mitarbeiter abnehmen, an. Das muss nicht immer finanziell geschehen, ein Lob ist vielen Mitarbeitern mehr wert als ein Plus auf dem Lohnzettel.
Zur Personalbeschaffung gehört auch der Aspekt, ob Sie Azubis und/oder Praktikanten beschäftigen möchten. Lesen Sie hier, was Sie beim Praktikanten finden beachten müssen! Zwar müssen Sie zunächst in die Ausbildung investieren, können jedoch Azubis auf spezielle Aufgaben in Ihrem Unternehmen vorbereiten. Außerdem ist das womöglich eine Möglichkeit, Ihren längerfristigen Personalbedarf zu decken.
Zeit- oder Leiharbeiter hingegen, sind in erster Linie für kurzfristigen Bedarf gedacht. Sollten Sie beispielsweise plötzlich einen größeren Auftrag erhalten, könnten Sie sich an diverse Leih- oder Zeitarbeitsfirmen wenden.
Wählen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur nach Sympathie und Zeugnissen aus, lassen Sie sie auch Probe arbeiten, um zu sehen, wie sie sich ins Team integrieren. Hinterfragen Sie die Einstellung Ihrer Mitarbeiter.
Ein wichtiger Baustein in Ihrem Mitarbeitermanagement ist auch der Erhalt und die Motivation Ihres Personals. Längst ist es nicht mehr so, dass Sie der Chef sind und alle richten sich ohne Widerworte nach Ihren Anweisungen. Mitarbeiter, welche dauerhaft hervorragende Leistungen erbringen, müssen Sie auch etwas bieten. Ihr Führungsstil ist ausschlaggebend dafür, ob sich Angestellte wohlfühlen und gern zur Arbeit erscheinen. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Arbeitsleistung aus. Hier sollten Sie auch den Aspekt der Weiterbildung berücksichtigen. Machen Sie sich Gedanken, wer für welche Weiterbildungen infrage kommt, beziehungsweise ob und was überhaupt notwendig ist.
Mitarbeiterführung ist wichtig, jedoch müssen Sie auch dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter im Unternehmen bleiben, andernfalls erzeugen Sie auf Dauer enorme Personalkosten hinsichtlich Mitarbeiterfindung und Einarbeitung. Nutzen Sie daher auch die digitalen Medien, um Mitarbeiter z.B. mit Mitarbeiter Apps zu binden und zu begeistern, dass Gründerlexikon berichtete bereits über mobile-employee-app.com
Weiterbildungen können hohe Kosten verursachen. Überlegen Sie daher genau, für welche Fortbildungen Sie sich entscheiden. Überlegenswert ist es auch, ob Sie den Mitarbeiter anschließend vertraglich für eine gewisse Zeit für Ihr Unternehmen verpflichten. Schließlich haben Sie unter Umständen viel Geld in die Weiterbildung investiert.
Hallo, ich habe eine Frage: Ich habe ein umsatzsteuerbefreites Unternehmen (einfach auf dem Rathaus angemeldet) und möchte jemanden auf 400 € - Basis einstellen.
Jetzt generell die Frage: Darf ich das überhaupt mit meinem Kleingewerbe oder muss ich es irgendwie ummelden?
Selbstverständlich darf man als Kleinunternehmer und auch als umsatzsteuerbefreiter Unternehmer Personal einstellen. Das Personal, in diesem Fall der geringfügig Beschäftigte, muss selbstverständlich angemeldet werden. Das wird bei einem Mini-Jobber über die https://www.minijob-zentrale.de gemacht.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.