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Manchmal ist es wie verhext: Jedes Mal, wenn Sie den Wert einer Ware von Brutto auf Netto umrechnen wollen, kommt ein anderes Ergebnis heraus? Lassen Sie sich davon nicht mehr länger von wichtigeren Aufgaben abhalten und generieren Sie lieber neue Umsätze. Heute zeige ich Ihnen, wie Sie auch ohne komplizierten Dreisatz jeden Mehrwertsteuersatz ganz einfach berechnen können und sich so zukünftig unnötigen Ärger ersparen!
Sicherlich sind Ihnen die Begriffe „Brutto“ und „Netto“ schon oft untergekommen. Nicht nur beim Berechnen der Mehrwertsteuer tauchen sie auf, sondern beispielsweise auch, wenn Sie eine Lohnabrechnung selber erstellen (Brutto- vs. Nettolohn) oder wenn Sie das Gewicht eines Artikels berechnen (Nettogewicht = Gewicht exklusive Verpackung).
Allgemein können Sie Brutto und Netto folgendermaßen definieren:
Auf die Angabe von Preisen bezogen bedeutet dies also, dass der Bruttopreis die Mehrwertsteuer enthält und der Nettopreis der bereinigte Preisohne Umsatzsteuer ist. Bei einer steuerfreien Leistung ist der Betrag von Brutto und Netto identisch.
Fällt es Ihnen schwer, Brutto- und Nettobetrag auseinanderzuhalten? Diese Eselsbrücken helfen Ihnen dabei:
Sie möchten wissen, wie viel Mehrwertsteuer Sie auf Ihren Artikel aufschlagen müssen, damit Sie ihn an den Endkunden verkaufen können? Hierbei handelt es sich um eine einfache Prozentrechnung: Multiplizieren Sie den Nettopreis mit dem Faktor, der dem gewählten Umsatzsteuersatz entspricht:
19 Prozent Steuer: Nettopreis x 1,19 = Verkaufspreis brutto
7 Prozent Steuer: Nettopreis x 1,07 = Verkaufspreis brutto
Möchten Sie lediglich herausfinden, wie hoch der Steuerbetrag selbst ausfällt, den Sie später als Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen müssen, rechnen Sie so:
19 Prozent Steuer: Nettopreis x 0,19 = anfallende Mehrwertsteuer
7 Prozent Steuer: Nettopreis x 0,07 = anfallende Mehrwertsteuer
Beispiel 1: 19 Prozent Umsatzsteuer
Ein Produkt kostet netto 200,00 Euro und soll zu 19 Prozent Mehrwertsteuer verkauft werden.
200,00 Euro x 1,19 = 238,00 Euro (Bruttopreis)
200,00 Euro x 0,19 = 38,00 Euro (Mehrwertsteuerbetrag)
Beispiel 2: 7 Prozent ermäßigte Umsatzsteuer
Ein Lebensmittel im Nettowert von 5,00 Euro soll mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden:
5,00 Euro x 1,07 = 5,35 Euro (Bruttopreis)
5,00 Euro x 0,07 = 0,35 Euro (Mehrwertsteuerbetrag)
Wenn Sie Ihre Dienstleistungen an Privatpersonen (Verbraucher) erbringen, müssen Sie stets Bruttopreise angeben. Die Angabe von Nettopreisen gilt bei Endkunden als intransparent und kann deshalb Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht nach sich ziehen. Angaben wie „Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer“ sind in Deutschland ausschließlich bei Unternehmen zulässig.
Am ehesten macht dieser Rechenweg Schwierigkeiten: Ihnen liegt der Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer vor und Sie müssen herausfinden, wie viel das Produkt oder die Dienstleistung netto wert ist. Dies ist beispielsweise dann interessant, wenn Sie als Unternehmer etwas einkaufen und Sie den Mehrwertsteuerbetrag als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können.
Den Nettopreis zu einem gegebenen Bruttobetrag berechnen Sie, indem Sie den Bruttopreis durch den Faktor teilen, der dem gewählten Umsatzsteuersatz entspricht:
Möchten Sie den in einem Bruttopreis enthaltenen Steuerbetrag ermitteln, rechnen Sie analog:
Dieser Brutto Netto Rechner hilft Ihnen beim
Ob Sie von Brutto- zum Nettopreis oder vom Netto zum Bruttopreis rechnen möchten, können Sie unseren kostenlosen Brutto Netto Rechner benutzen. Tragen Sie einfach die Ihnen zur Verfügung stehenden Daten ein und der Rechner berechnet automatisch alle fehlenden Werte.
Beispiel 1: 19 Prozent Umsatzsteuer
Sie möchten als Unternehmen ein Notebook zum Preis von 476,00 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer kaufen. So berechnen Sie den Nettobetrag und den Steuerbetrag:
476,00 Euro : 1,19 = 400,00 Euro (Nettopreis)
476,00 Euro : 1,19 x 0,19 = 76,00 Euro (Steuer)
Beispiel 2: 7 Prozent ermäßigte Umsatzsteuer
Ein Gastronom kauft Lebensmittel für das Abendgeschäft im Restaurant zum Preis von 385,20 Euro inklusive 7 Prozent ermäßigter Umsatzsteuer ein:
385,20 Euro : 1,07 = 360,00 Euro (Nettopreis)
385,20 Euro : 1,07 x 0,07 = 25,20 Euro (Steuer)
Da dieser Fehler häufig gemacht wird, möchte ich ihn kurz ansprechen: Um vom Brutto zum Netto zu gelangen, dürfen Sie mit Ihrem Rechner nicht einfach 19 Prozent abziehen. Das folgende Beispiel zeigt, warum dies nicht funktioniert:
Vom Netto zum Brutto:
100 Euro netto + 19 Prozent (19 Euro) = 119 Euro brutto
Vom Brutto zum Netto:
119 Euro brutto – 19 Prozent (22,61 Euro) = 96,39 Euro
Sie sehen: Mit dieser Vorgehensweise landen Sie nicht mehr beim ursprünglichen Nettopreis, sondern darunter. Schuld ist daran, dass sich die Bezugsbasis geändert hat: Im ersten Rechenschritt haben Sie die 19 Prozent von 100 Euro berechnet – im zweiten Schritt jedoch von 119 Euro. Verwenden Sie deshalb für Ihre Berechnung der Beträge immer den oben angeführten Rechenweg.
Aller Anfang ist schwer. Mit lexoffice können Sie sich das Leben als Unternehmen deutlich leichter machen. Schließlich müssen Sie sich nicht mehr mit Brutto oder Netto und anderen Querelen der Buchführung herumschlagen. Existenzgründer und Kleinunternehmer können jetzt richtig sparen:
Möchten Sie wissen, was die lexoffice-Software für Existenzgründer und kleine Unternehmen leisten kann? In meinem lexoffice Testbericht zeige ich Ihnen, warum sie gerade für Einsteiger ohne Vorerfahrung hervorragend geeignet ist!
Fällt es Ihnen nach wie vor schwer, die Umsatzsteuer für Ihre Umsätze korrekt zu berechnen? Verwenden Sie für Ihre Leistungen einfach einen Umsatzsteuerrechner im Internet. Brauchen Sie diese Berechnung häufig? Dann basteln Sie sich aus mithilfe von Excel einfach selbst einen Umsatzsteuerrechner. Dazu übertragen Sie einfach die oben angeführten Formeln in Ihr Excel-Sheet. So könnte beispielsweise Ihr Rechner für die Berechnung vom Brutto zum Netto aussehen:
= A1/1,19
In das Feld A1 Ihres Rechners tragen Sie später den umzurechnenden Bruttobetrag ein.
Lesen Sie nach, wie sich die Kalkulation mit und ohne Umsatzsteuer unterscheidet!
Welchen Umsatzsteuersatz Sie Ihren Kunden auf den Nettobetrag berechnen bzw. im Geschäft zahlen, ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Hier sind zwei Steuersätze zu unterscheiden:
Übrigens: Kleinunternehmer berechnen in Deutschland ausschließlich den Nettobetrag und schlagen überhaupt keinen Mehrwertsteuersatz auf. Sie müssen deshalb auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Da sie auch keine Vorsteuer aus bezogenen Leistungen ziehen können, brauchen Kleinunternehmer keinen Umsatzsteuerrechner.
Lesen Sie im Gründerlexikon außerdem, wann Sie als Unternehmen eine Umsatzsteuererklärung und eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen.
Mit der Mehrwertsteuer besteuert man den „Mehrwert“, der bei der Herstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung geschaffen wird. Es handelt sich dabei um einen Überbegriff, unter dem Umsatzsteuer und Vorsteuer angesiedelt sind. Die Umsatzsteuer fällt auf Waren oder Dienstleistungen an, die Sie selbst an Verbraucher oder Unternehmen erbringen. Können Sie selbst aus Eingangsrechnungen die Mehrwertsteuer „ziehen“, bezeichnet man diesen an das Finanzamt abgeführten Betrag als Vorsteuer.
Die richtige Berechnung von Brutto und Netto ist insbesondere beim Rechnungen schreiben und beim Wareneinkauf oder der Beschäftigung von Subunternehmern äußerst relevant. Nutzen Sie für Ihr Unternehmen ein Programm, um Ihre Rechnungen zu erstellen, und gewinnen Sie wertvolle Zeit für Ihr Geschäft.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.