Wann ist die Abgabefrist für eine Steuererklärung?

“Der Abgabetermin für eine Steuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres”, so zumindest die vorherrschende Meinung. Gerade im Frühjahr, gegen Ende Mai, taucht dieses Datum auch immer wieder in den Medien auf. Doch welche Abgabefristen für eine Steuererklärung gelten wirklich? Welche Unterschiede gibt es?

Abgabefrist richtet sich nach Art der Steuererklärung

Bis wann eine Steuererklärung beim Finanzamt sein muss, richtet sich danach, um was für eine Steuererklärung es sich denn überhaupt handelt. Die meisten denken bei diesem Begriff an die Einkommenssteuererklärung. Doch es gibt auch noch eine Gewerbesteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung.

Die gute Nachricht vorweg: Bis auf eine Ausnahme, sind bei allen Arten von Steuererklärungen die Fristen gleich.

Freiwillig oder Verpflichtet?

Den einzigen Unterschied bei den Fristen gibt es zwischen einer freiwilligen Steuererklärung und einer, bei der Sie verpflichtet sind, diese abzugeben. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, haben Sie 4 Jahre Zeit - und zwar bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet - egal ob Einkommens-, Gewerbe- oder Umsatzsteuererklärung, haben Sie 5 Monate Zeit, das heißt bis zum 31.05. des Folgejahres.

Fällt der 31.05. auf einen Sonntag oder Feiertag, so gilt der nächste reguläre Werktag als spätester Abgabetermin.

Haben Sie einen Steuerberater? Dann haben Sie, bzw. Ihr Steuerberater, sogar 12 Monate Zeit, das heißt bis zum 31.12. In Ausnahmefällen sogar bis zum 28.02. des darauffolgenden Jahres. Hier gibt es allerdings keine Verlängerung, wenn der 31.12. auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.

Steuererklärungen nicht mit Voranmeldungen verwechseln!

Bei der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer gibt es neben der jährlichen Steuererklärung - die immer im nachfolgenden Jahr abzugeben ist - noch weitere Fristen. Beispielsweise gibt es die Umsatzsteuervoranmeldung oder Gewerbesteuervorauszahlungen. Diese unterliegen anderen Fristen! In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die einzelnen Steuererklärungen und deren Fristen übersichtlich aufbereitet.

Für noch mehr Informationen und Fristen zu der jeweiligen Steuererklärung bzw. Steuerart, klicken Sie einfach auf links in der Tabelle auf die Begriffe. 

Art der SteuererklärungDatum ohne SteuerberaterDatum mit Steuerberater
Freiwillige Einkommenssteuererklärung4 Jahre - 31.12.4 Jahre - 31.12.
Verpflichtete Einkommenssteuererklärung31.05.31.12.
Gewerbesteuererklärung31.05.31.12.
Umsatzsteuererklärung31.05.31.12.
   
Beispiel: Steuererklärung für Steuerjahr 201631.05.2017 / 31.12.202031.12.2017 

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät abgebe?

Wenn Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben und sie verpassen das Datum, dann ist das in der Regel nicht weiter tragisch. Die Steuererklärung wird trotzdem bearbeitet. Handelt es sich auch lediglich um wenige Tage, dann wird in den allermeisten Fällen auch kein Säumniszuschlagäverhängt. Im schlimmsten Fall droht Ihnen ein Verspätungszuschlag, wenn Sie Ihre Steuererklärung viel später abgeben und keinen Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben.

Geben Sie hingegen eine freiwillige Steuererklärung zu spät ab (bei der Sie ja 4 Jahre Zeit haben!), dann wird diese nicht mehr bearbeitet. Eine eventuelle Steuererstattung ist dann hinfällig.

Nachdem wir jetzt geklärt haben, wann die Abgabefrist für eine Steuererklärung ist, geht es weiter mit der Frage: Wie viele Steuern muss ich auf meinen Gewinn bezahlen?

Im nächsten Artikel finden Sie auch einen Rechner, mit der Sie Ihre individuelle Steuer berechnen können.

Was muss ich nun tun?

  1. Prüfen Sie jetzt, welches Steuerprogramm Sie benötigen!
  2. Suchen Sie sich ggf. einen Steuerberater!
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.