Kann ich meine Steuererklärung selber machen?

Kann oder darf ich meine Steuererklärung selber machen? Ja, selbstverständlich! Nur: Viele scheuen sich davor. In den allermeisten Fällen ist das jedoch gar nicht so kompliziert. Formulare müssen schon längst nicht mehr per Hand ausgefüllt werden. In den meisten Fällen können Solo-Selbstständige oder Arbeitnehmer das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung automatisieren. Wie? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Gibt es eine Pflicht zur Einschaltung eines Steuerberaters?

Juristisch gibt es in Deutschland kein „Muss“, einen Steuerberater für die Erstellung einer Steuererklärung einzuschalten. Es gibt zwar eine Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensteuererklärung oder andere Anlagen abzugeben. Aber Sie müssen dafür niemanden beauftragen.

Ihnen als Unternehmen stehen verschiedenen Alternativen zur Erstellung einer Steuererklärung offen. Sie können die Steuererklärung selber erstellen. Oder Sie wenden sich vertrauensvoll an Bekannte oder Verwandte, die mit dem Thema Steuer vertraut sind. Und letzten Endes können Sie auch einen Buchführungsservice oder Unternehmensberater zurückgreifen.

Steuererklärung selber machen: In nur 3 Schritten

1. Steuerprogramm auswählen

Im ersten Schritt wählen Sie ein Online-Steuerprogramm aus. Viele Software-Programme sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Solo-Selbstständige hervorragend geeignet

Die Kosten für das Steuerprogramm können Sie im Übrigen ebenfalls zusammen mit Ihren übrigen Ausgaben absetzen.

2. Steuererklärung online ausfüllen

Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, starten Sie das Programm. In den meisten Fällen werden Sie mittels Interview-Modus durch das Programm geführt.

Damit ist gemeint, dass das Programm Ihnen der Reihe nach Fragen stellt, die Sie durch Ihre Angaben beantworten.

Neben den allgemeinen Angaben, wie Name, Adresse etc., werden Sie nach Ihren Einkünften gefragt. Das heißt, ob Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb usw. haben. 

Sofern Sie dort „Nein“ angeben, überspringt das Programm diese Einkunftsart. Bei „Ja“ folgen die nächsten Fragen.

Damit müssen Sie nicht selbst Formulare in ELSTER ausfüllen oder beachten, ob Sie die richtige Anlage zur Steuererklärung oder den Mantelbogen ausgefüllt haben. Das wird alles von der Software erledigt und zugeordnet.

Sie werden, je nachdem, was für Sie zutreffend ist, nach Dingen gefragt wie:

  • Ausgaben
  • Einnahmen
  • Spenden
  • Aufwendungen
  • Werbungskosten
  • Rente
  • Sonderausgaben 
  • Fahrtkosten
  • Altersvorsorge

Zudem erhalten Sie eine Erklärung, was unter diesen Begriffen überhaupt zu verstehen ist.

Dadurch ist das Steuerklärung selber machen denkbar einfach und hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich die Kosten für den Steuerberater sparen können.

3. Steuererklärung abgeben und Steuerbescheid prüfen

Die Steuererklärung können Sie ebenfalls mit dem Steuerprogramm online abgeben

Dabei ist eine Anbindung an ELSTER notwendig. Wie das im Einzelfall funktioniert hängt vom jeweiligen Steuerprogramm ab. Sie werden in jedem Fall eine Anleitung erhalten.

Das Zusenden von Belegen zum Finanzamt ist im Übrigen in den allermeisten Fällen nicht erforderlich.

Erst wenn das Finanzamt Sie auffordert, Belege zuzusenden, sollten Sie das auch tun. Selbstverständlich müssen Sie bei sich zu Hause alle erforderlichen Belege aufbewahren.

Sobald der Steuerbescheid vom Finanzamt eingetroffen ist, erhalten Sie eine Mitteilung. Dann können Sie den Steuerbescheid mit Ihren Angaben prüfen. Entweder erhalten Sie eine Steuererstattung oder Sie müssen eine Steuernachzahlung leisten.

Vor- & Nachteile beim Selbermachen der Steuererklärung

VorteileNachteile
Ersparnis von KostenZeitaufwand
Überblick über die eigenen FinanzenOpportunitätskosten
Erweiterung des fachlichen Know-howsMöglicherweise werden Ausgaben, Aufwendungen etc. vergessen
Abhängig vom Umfang der Steuererklärung sogar Zeitersparnis 

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind folgende Alternativen sinnvoll?

1. Darf ein Unternehmer seine Steuererklärung selbst machen?

Ja, Selbstständige dürfen ihre Steuerklärung selber machen. Am einfachsten ist das mittels Online-Buchhaltungssoftware zu bewältigen. Sie müssen dabei nicht das vom Finanzamt angebotene ELSTER Programm nutzen. Empfehlenswert ist eine Software, die auf die Bedürfnisse von Unternehmern und Selbstständigen zugeschnitten ist.

Dort können Sie problemlos alle Formulare ausfüllen. In der Regel funktioniert das mittels Abfragen. Das Programm fragt Sie bestimmte Dinge ab und Sie geben lediglich Ihre Daten an. Die Formulare und Mantelbogen und Anlagen werden dann automatisch ausgefüllt.

Auch für Arbeitnehmer gibt es solche Programme. Dort ist es meist noch einfacher. Sie geben dort lediglich Ihre Einkünfte, Werbungskosten und ggf. Sonderausgaben an. 

Häufig erhalten Sie zudem Ausfülltipps oder andere Hinweise, welche Kosten Sie gegenüber dem Finanzamt geltend machen können.

Fakt ist aber auch: Je größer Ihr Unternehmen oder je umfangreicher Ihre Buchhaltung ist, desto eher sollten Sie auf einen Steuerberater zurückgreifen.

Mag das Erstellen der Steuererklärung für einen Solo-Selbstständigen oder einen Unternehmer mit nur einigen wenigen Arbeitnehmern keine Herausforderung sein, so sieht das bei einem mittelständischen Unternehmen schon anders aus.

2. Kann ein Bekannter oder Verwandter bei der Abgabe der Steuererklärung helfen?

Es ist wichtig zu wissen, dass nur Personen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen, im rechtlichen Sinne eine steuerliche Beratung durchführen dürfen.

Wenn Sie also Verwandte oder Bekannte bitten, Ihnen bei der Steuererklärung zu helfen, dann ist das ein Freundschaftsdienst, den Sie auch nicht nach außen tragen sollten. Die Verantwortung haben letzten Endes dennoch Sie selbst.

3. Wie kann ein Buchführungsservice bei der Erstellung der Steuererklärung helfen?

Einige Selbstständige lassen ihre Buchhaltung von einem Buchführungsservice erledigen. Dieser ist aber nicht automatisch auch ein Ansprechpartner in steuerpflichtigen Fragen.

Ein Buchführungsservice darf nur dann eine Steuererklärung erstellen, wenn die folgende Qualifikation vorliegt: Der Verantwortliche muss einen Abschluss als Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder als vereidigter Buchprüfer vorweisen können. Nur dann ist es ihm erlaubt, Steuererklärungen zu erstellen.

Wenn Sie als Unternehmer bereits eine Firma beauftragt haben, Ihre Buchhaltung zu erledigen, dann ist es vermutlich auch ratsam, das Ausfüllen der Steuererklärung jemandem anderen zu überlassen. Am besten suchen Sie sich in dem Fall gleich jemanden, der sowohl Ihre Buchhaltung, als auch Ihre Steuererklärung erledigt.

4. Ein Unternehmensberater erstellt die Steuererklärung, geht das?

Ein Unternehmensberater berät Unternehmen mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Der Unternehmensberater darf, genau wie der Buchführungsservice, nur unter Vorlage der oben genannten Qualifikationen Steuererklärungen erstellen.

5. Kann ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Abgabe einer Steuererklärung helfen?

Auf der Seite zum Lohnsteuerhilfeverein werden einige Möglichkeiten, Aufgaben und Grenzen eines Lohnsteuerhilfevereins dokumentiert. Auch für Existenzgründer und Unternehmer können von den preisgünstigeren Angeboten der Lohnsteuerhilfevereine profitieren. Die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sind begrenzt. Aber in einigen Fragen und in engen finanziellen Grenzen darf der Verein dennoch beratend zur Seite stehen.

6. Der Steuerberater erstellt die Steuererklärung, die beste Wahl?

Beauftragt der Unternehmer einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung ist er in jedem Fall auf der sicheren Seite. Er kann nicht nur auf das Wissen seines Steuerberaters zurückgreifen, er erhält auch rechtssicheren Rat zu seiner aktuellen Unternehmenssituation. Während Kleinunternehmer und andere nebenberuflich Selbständige ihre Steuererklärung noch problemlos selbst erledigen können, ändert sich die Situation schlagartig, sobald das Unternehmen wächst. Die entstehenden höheren Kosten für den Steuerberater sollte der Unternehmer als Investition in die Zukunft des Unternehmens ansehen.

Der Steuerberater darf ohne Weiteres folgende Steuerklärungen erledigen:

Viele weitere Leistungen und Aufgaben des Steuerberaters können Sie im Gründerlexikon lesen!

  1. Als Kleinunternehmer, nebenberuflich Selbständiger oder Unternehmer mit Vorkenntnissen können Sie Ihre Steuererklärung eigenständig erledigen. Wählen Sie dazu jetzt die passende Buchhaltungssoftware!
  2. Für Steuererklärungen reicht eine kleinere Software. Prüfen Sie jetzt, welches Steuerprogramm Sie benötigen!
  3. Mit wachsendem Unternehmenserfolg bzw. Unternehmensgröße ist die Beauftragung eines Steuerberaters oft der bessere Weg. Suchen Sie sich ggf. einen Steuerberater!
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.