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Eine Steuernummer bekommt jeder Mensch, wenn er ein zu versteuerndes Einkommen hat, egal, ob dieses nun durch abhängige oder selbständige Arbeit erwirtschaftet wird. Unter dieser Steuernummer sind sie bezüglich ihrer Einkommenssteuer beim zuständigen Finanzamt geführt. In den meisten Bundesländern hat die Steuernummer den Aufbau xxx/xxx/xxxxx, aber auch die Form xx/xxx/xxxxx ist möglich.
Wird ein Gewerbe angemeldet, gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Umsatzsteuer-Ident-Nummer (kurz: USt-IDNr) können nur Unternehmer besitzen und wird nur auf Antrag vergeben. Einen entsprechenden Antrag stellen Gründer beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis. Dies ist nur erforderlich, wenn der Gründer Auslandsgeschäfte tätigt. Es muss dann außerdem stets eine Zusammenfassende Meldung abgegeben werden, die diese Auslandsgeschäfte beim Bundeszentralamt für Steuern anmeldet. Wie das geht, haben wir schon einmal in einem Artikel zur Zusammenfassenden Meldung detailliert erklärt.
Was immer wieder viele verwirrt: Auch ein Kleinunternehmer benötigt eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer, wenn er Auslandsgeschäfte tätigt, obwohl er überhaupt keine Umsatzsteuer ausweist. Der Denkfehler dabei ist, dass die Umsatzsteuer-Ident-Nummer nichts mit der deutschen Umsatzsteuerpflicht zu tun hat. Der einzige Unterschied beim Kleinunternehmer ist, dass er nicht zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung verpflichtet ist. Lesen Sie hier die häufigsten Fragen zur USt-IdNr!
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-ID) ist eine von der Bundesrepublik Deutschland vergebene steuerliche Identifikationsnummer für natürliche Personen und Unternehmen. Die W-ID ist notwendig, um am wirtschaftlichen Leben in Deutschland teilzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Eröffnung eines Bankkontos oder die Anmeldung eines Unternehmens.
Die W-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Die W-ID setzt sich aus zehn Ziffern zusammen, wovon die ersten neun der Personen- oder Unternehmenssteuer-ID entsprechen. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer.
Die persönliche Identifikationsnummer ist eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben, die eine Person eindeutig identifiziert. Jede Person hat eine andere persönliche Identifikationsnummer, die nur diese Person identifiziert. Die persönliche Identifikationsnummer wird häufig verwendet, um sicherzustellen, dass nur diejenigen Zugang zu bestimmten Informationen oder Diensten haben, die berechtigt sind.
Es gibt vor allem zwei Stellen, die immer wieder zu dieser Frage führen: Rechnungen und das Impressum auf Websites.
Rechnungen
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG bestimmt, dass Unternehmer auf ihren Rechnungen entweder die ausgegebene Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Ident-Nummer angeben müssen. Wir empfehlen Ihnen, die Umsatzsteuer-Ident-Nummer anzugeben. Dies hat nämlich zwei Vorteile:
Impressum
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Umsatzsteuer-Ident-Nummer, sofern eine vergeben wurde, im Impressum der Firmenwebsite aufgeführt sein muss. Fehlt diese Angabe, ist dies ein Grund für eine Abmahnung. Für die Angabe der Steuernummer besteht an dieser Stelle keine Pflicht, weshalb daraus auch aus Sicherheitsgründen verzichtet werden sollte.
Die Steuernummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. In der Regel bekommt man sie automatisch, wenn man ein Unternehmen gründet oder eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Man kann sie aber auch beantragen, wenn man zum Beispiel als Freiberufler arbeiten möchte. Der Antrag für die Steuernummer ist online auf der Website des BZSt über das elektronische Formularblatt "Antrag auf Erteilung einer Steuernummer" (EF-A) zu stellen.
Wenn Sie Ihre Steuernummer ändern lassen wollen, müssen Sie zuerst ein Antragsformular beim Finanzamt einreichen. Auf dem Formular müssen Sie angeben, warum Sie Ihre Steuernummer ändern wollen. Sobald das Formular beim Finanzamt eingegangen ist, wird es Sie per Post oder E-Mail informieren, wie Sie weiter vorgehen müssen. Sie müssen dann alle Unterlagen, die für die Änderung Ihrer Steuernummer erforderlich sind, an das Finanzamt senden. Dazu gehören in der Regel ein aktueller Lichtbildausweis und eine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
Die Steuernummer finden Sie in der Regel auf der Steuerbescheinigung oder auf dem Schreiben, welches Sie vom Finanzamt erhalten haben. Wenn Sie Ihren Steuerbescheid nicht finden können, ist auch ein Anruf beim Finanzamt durchaus legitim. In der Regel kann Ihr Sachbearbeiter direkt weiterhelfen.
Je nachdem welche Steuernummer oder Nummer Sie benötigen, müssen Sie diese aus Ihren Unterlagen heraussuchen oder neu betragen. Am wichtigsten ist die USt-IdNr.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.