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Zu einem vollständigen Antragspaket zählen unterschiedliche Dokumente, was von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter durchaus abweichend sein kann. Ich habe einmal all diejenigen Dokumente zusammengestellt, die Sie erfahrungsgemäß auf jeden Fall ausgefüllt und unterschrieben haben müssen und dann insgesamt bei der Arbeitsagentur abgeben sollten:
Wenn nach der Abgabe doch noch was fehlt, müssen Sie diese Unterlagen schnellstmöglich nachreichen!
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Ob er Ihnen bewilligt wird oder nicht, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Rechnen Sie nicht damit, dass der Berater der Arbeitsagentur auf Ihrer Seite steht: Er ist Ihr schärfster Kritiker. Er wird gezielt Fragen stellen und Ihre Startup-Idee auf Herz und Nieren prüfen.
In dieser Situation sollten Sie nicht ins Stottern geraten oder sich um Kopf und Kragen reden. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Je überzeugender Sie argumentieren und je durchdachter Ihre Unterlagen sind, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten.
Fragen Sie während des Gespräches nach, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten. Packen Sie zusätzlich einen Notizblock und Stifte ein.
Kommen Sie pünktlich zum Gespräch und achten Sie auf ein gepflegtes Äußeres. Dazu gehört, dass Sie frisch geduscht, mit ordentlichem Haarschnitt und passender Kleidung erscheinen. Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Tasche, Laptop, Jacke und Ihr Schreibblock anständig aussehen.
Begrüßen Sie Ihr Gegenüber mit festem Händedruck, halten Sie Blickkontakt und sprechen Sie Ihren Berater ab und zu mit seinem Namen an. Vieles bei diesem Gespräch hängt von Sympathie ab.
Es gibt Berater, die angehenden Gründern ihre Startup-Idee regelrecht ausreden. Bleiben Sie ruhig. Vertreten Sie Ihre Geschäftsidee selbstbewusst, aber freundlich. Ihre fachliche Eignung beweisen Sie mit Ihren vorbereiteten Unterlagen. Ihre persönliche Eignung erkennt der Berater im Gespräch.
Menschen, die für Ihre Idee „brennen“, entwickeln ein unglaubliches Charisma. Nutzen Sie dieses Wissen, um Ihr Gegenüber durch Ihr Auftreten von Ihrem Geschäftskonzeptäzu überzeugen.
Neun von zehn Startups scheitern in den ersten fünf Jahren. Ihren Businessplan inklusive Finanzierungskonzept und Ihre Kompetenzen sollten Sie in- und auswendig kennen. Sie brauchen handfeste Argumente. Das hilft Ihnen, auf Einwände und kritische Fragen souverän zu reagieren.
Die Bundesagentur für Arbeit sieht ihre vorrangige Aufgabe darin, Sie aus der Arbeitslosigkeit zurück in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Den Berater interessiert vor allem eins: Wie erfolgversprechend ist Ihr Gründungsvorhaben? Schaffen Sie es mit Ihrer Gründung, sich langfristig eine Existenz aufzubauen (und nicht erneut arbeitslos zu werden)? Darum prüft er, ob Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen, um sich selbständig zu machen.
Während des Gespräches muss es schnell gehen. Je organisierter Sie erscheinen, desto besser. Markieren Sie die wesentlichen Stellen in Ihrem Businessplan und Ihrem Lebenslauf mit Textmarker oder Post-Its.
Lassen Sie sich die Details schriftlich bestätigen.
Sollte Ihr Antrag auf den Gründungszuschuss mündlich abgelehnt werden, bitten Sie um eine schriftliche Ausfertigung. Nur dann haben Sie etwas in der Hand. Die Bundesagentur für Arbeit muss begründen, warum Sie Ihren Antrag ablehnt. Diese Begründung können Sie eventuell anfechten.
Die Bundesagentur für Arbeit fällt die Entscheidung meistens in wenigen Wochen. Falls Ihr Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt wird, können Sie sich entspannt auf den Aufbau Ihres Geschäfts konzentrieren. Gern können Sie auch nach 2 Wochen per Telefon nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Ihnen bleibt ein Monat Zeit, um Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Holen Sie sich am besten Unterstützung durch einen Anwalt.
Ihr Antrag muss der Bundesagentur für Arbeit spätestens einen Tag vor Ablauf Ihres ersten Bewilligungszeitraums für den Gründungszuschuss vorliegen.
Es sollte nicht passieren, doch in der Praxis ist es wahrscheinlich unumgänglich. Sie geben Ihre Unterlagen zur Existenzgründung bei der Arbeitsagentur ab, trotzdem fehlen noch einige Dokumente für die Förderung.
Sie können mit Ihrem Sachbearbeiter vereinbaren, den Antrag entgegenzunehmen und die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Ich bin davon kein Freund, trotzdem möchten einige Existenzgründer das gern so haben. Sollten Sie auch von dieser Sorte sein, dürfen Sie selbstverständlich das Nachreichen der Unterlagen nicht vergessen, da sich andernfalls bei der Arbeitsagentur gar nichts bewegt und Ihr Antrag liegen bleibt. Das ist auch wiederum eine Erfahrung aus meiner Vergangenheit.
Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen, sammeln Sie erst wirklich ALLE Unterlagen und geben Sie Ihren Antrag vollständig ab. Dabei sollte Ihr Berater helfen und vor Abgabe die Vollständigkeit noch einmal genauestens überprüfen.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.