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Bereits in der Planungs- und Informationsphase fand ein erstes Bankgespräch statt, bei dem Sie, so wie ich es Ihnen epfohlen habe, hoffentlich waren?!? Nun, wenn Sie damals alles gut vorbereitet und mit dem Banksachbearbeiter abgesprochen haben, dann sollte dieser Banktermin relativ zügig über die Bühne gehen. Sie können auf die damaligen Vereinbarungen aufbauen, haben einige Dinge für diesen Banktermin erledigen können und haben nun die Möglichkeit, abschließende Vereinbarungen und Verträge umzusetzen. Doch vorher möchten wir auch bei diesem 2. Banktermin einige Fragen klären:
Ehe Sie einen Termin für Ihr Bankgespräch vereinbaren können, müssen Sie sich Gedanken darüber machen, welche Hausbank die richtige Wahl für Ihr Unternehmen sein könnte. Im Idealfall gehen Sie mit Ihrer Hausbank eine langfristige Partnerschaft ein, die von Vertrauen und Seriosität geprägt ist. Dies macht es aber unumgänglich, sich im Vorfeld genau über die verschiedenen Institutionen zu informieren.
Einer forsa-Umfrage zufolge arbeiten die meisten Mittelständler über Jahrzehnte hinweg mit derselben Hausbank zusammen. Besonders bei den Genossenschaftsbanken und der Hypovereinsbank ist die Zufriedenheit den Befragten zufolge groß. Doch nicht alles ist Gold, was glänzt. Jeder Vierte beschwert sich über einen zu schlechten Service seiner Bank, jeder Fünfte kritisiert die zu hohen Gebühren. Aber gerade einmal jeder Fünfte hat die Hausbank schon einmal gewechselt. Die meisten Unternehmer scheuen den Aufwand, der mit der Information aller Kunden sowie mit der Änderung sämtlicher Geschäftspapiere einhergehen würde. Dies zeigt umso deutlicher, wie wichtig die fundierte Entscheidung für die richtige Hausbank im Vorfeld ist.
Im Idealfall sehen Sie sich mehrere Banken an, um das Kreditinstitut herauszufiltern, bei dem Sie sich am besten aufgehoben fühlen. Die folgenden Leitfragen können Ihnen helfen, die nötigen Antworten zu finden:
Theoretisch eignet sich nahezu jede Bank als Hausbank, die das volle Bankgeschäft abdeckt. In der Praxis eignen sich Großbanken mit dichtem Filialnetz, Genossenschaftsbanken, Sparkassen sowie Auslandsbanken bestens für Existenzgründer. Onlinebanken sind eine gute Wahl als „Zweitbank“, in Ermangelung an persönlicher Betreuung und der fehlenden Nähe sind sie jedoch als Hausbank weniger geeignet. Mehr dazu erkläre ich Ihnen allerdings in einem gesonderten Artikel zu den Vor- und Nachteilen von Direktbank, Sparkasse oder Volksbank.
Insbesondere wenn Sie als Freiberufler tätig sind, sollten Sie bei den AGB der Banken genau hinsehen. Bei vielen Kreditinstituten dürfen Freiberufler trotz ihrer selbstständigen Tätigkeit ein privates Girokonto eröffnen. Wie meine eigene Erfahrung gezeigt hat, wird hier allerdings mitunter mit zweierlei Maß gemessen – Freiberufler, die Mitarbeiter beschäftigen (und die Gehaltszahlungen über dieses Konto abwickeln wollen), müssen früher oder später mit der Kündigung rechnen. Geht Ihre Tätigkeit also über eine rein freiberufliche Tätigkeit hinaus, fragen Sie am besten explizit nach, welche Voraussetzungen Sie für das Konto erfüllen müssen.
Wenn Sie schließlich eine passende Hausbank gefunden haben, sollten Sie in den nächsten Schritten herausfinden, ob Sie ein Geschäftskonto oder ein Privatkonto benötigen, was Sie bei der Eröffnung eines Girokontos beachten sollten und welche Unterlagen Sie für das Bankgespräch benötigen.
Selbstverständlich kann er das. Er soll sogar, denn das gibt Ihnen Die Sicherheit gegenüber dem Banker bei diesem zweiten Banktermin. Ihr Berater kann zur Not eingreifen, zusätzliche Informationen liefern und das Gespräch in die richtige Richtung lenken.
Nachdem in der Information- und Planungsphase die Existenzgründung gründlich vorbereitet wurde, insbesondere der Businessplan erstellt werden konnte, wissen Sie nun als Existenzgründer, was Sie genau von Ihrer Hausbank (Wie Sie die richtige Hausbank finden, hatte ich ja bereits erläutert.) benötigen. Sie gehen also mit ganz konkreten Zielen und Absichten in diesen Termin, haben beweiskräftiges Zahlenmaterial in Ihrem Businessplan unter dem Arm, sind selbstbewusst, weil gut vorbereitet und haben Ihren Berater zur Verstärkung gleich dabei.
Sie werden nun die besten Konditionen für Ihr neues Unternehmen mit dem Bankangestellten verhandeln und gegebenenfalls Verträge unterschreiben. Erst mit der Zusicherung von ggf. Fremdkapital und anderen Dienstleistungen Ihres Bankinstituts können Sie weitere Schritte beruhigt planen und angehen.
Unter einem Vorvertrag wird die beidseitige Verpflichtung der Vertragsparteien verstanden, einen zukünftigen Vertrag abzuschließen. Wenngleich der Vorvertrag nicht gesetzlich geregelt ist, so stellt er doch eine schuldrechtliche Bindung dar, aus der die jeweiligen Vertragsparteien Ansprüche ableiten können (Kontrahierungszwang) . Die Möglichkeit eines Vorvertrags ergibt sich aus der im deutschen Recht verankerten Vertragsfreiheit.
Ein Vorvertrag soll den Abschluss eines Hauptvertrages sicherstellen. Er bedarf ebenso wie ein schuldrechtlicher Vertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches der übereinstimmenden Willenserklärung von beiden Seiten und ist in seiner Form an die Formvorschriften des Hauptvertrages gebunden. Hinsichtlich des Inhaltes sind die Vertragsparteien jedoch in ihrer Freiheit nur insofern eingeschränkt, als dass der Vertragsinhalt nicht gegen Bestimmungen des geltenden Rechts verstoßen darf. Im Kaufrecht beinhaltet der Vorvertrag mindestens Aussagen über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis.
Ein Vorvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn die Vertragsparteien bereits Einigkeit über das angestrebte Rechtsgeschäftäerzielt haben, jedoch dem Abschluss eines Vertrags noch Hindernisse – rechtlicher oder sonstiger Art – entgegen stehen. Mit Hilfe des Vorvertrags binden sie sich gegenseitig an die Einhaltung der Zusage, das Rechtsgeschäftänach Wegfall des Hindernisses auch tatsächlich abzuschließen. Hält eine der Vertragsparteien diese Zusage nicht ein, besteht eine Haftung gegenüber dem anderen Vertragspartner. Die gegenseitigen Vertragsansprüche sind einklagbar. Praktische Bedeutung hat der Vorvertrag vor allem im Rahmen von Immobiliengeschäften nach § 311 BGB.
Vorverträge sind also kein Problem für die Bank, sie bekunden die Absicht Ihrer Bank ebenso.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.