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Sehr oft werde ich nach den Kosten der Gewerbeanmeldung gefragt. Nicht wesentlich unwichtiger ist bei den Lesern die Frage nach dem Wann die Gewerbeanmeldung zu erfolgen hat und ob überhaupt eine Gewerbeanmeldung notwendig ist?
Für die meisten Existenzgründer ist die Gewerbeanmeldung der wichtigste Schritt sowie auch der Inbegriff der Existenzgründung. Sehr oft wird die Anmeldung des Gewerbes mit der Existenzgründung auf eine Stufe gestellt oder als Synonym betrachtet, obwohl die Anmeldung des Gewerbes lediglich ein kleiner Schritt auf dem Weg von der Suche nach der Geschäftsidee bis zum alltäglichen Geschäft eines Unternehmers ist.
Vor der Gewerbeanmeldung
Bevor es jedoch überhaupt zur Gewerbeanmeldung kommt, müssen die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. der Meistertitel erworben oder die Ausübungsberechtigungübeantragt werden) für das anzumeldende Gewerbe beim Existenzgründer gegeben und bestätigt worden sein. Etwas schwieriger ist es bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH, dort müssen vor der Gewerbeanmeldung Verträge aufgesetzt, der Notar besucht und die Handelsregistereintragung durchgeführt werden.
Nach der Gewerbeanmeldung
Ganz wichtig (weil immer wieder falsch gemacht), Anträge für Fördermittel (gleich welcher Art), sollten Sie stets vor der Gewerbeanmeldung beim Amt abgeholt haben, jedoch nach der Gewerbeanmeldung ausgefüllt und mit der Gewerbeanmeldung (und anderen Unterlagen) beim Amt abgeben. Sofern Sie das Gewerbe erst anmelden und danach den Antrag auf Fördermittel beim zuständigen Amt holen, haben Sie in nahezu 100 Prozent der Fälle (es gibt sicher auch Ausnahmen, dazu sollte eine Recherche in der Fördermitteldatenbank durchgeführt werden) kein Anspruch mehr auf diese Fördermittel.
Wie Sie die Ausübungsberechtigungübeantragen, erklären wir in einem gesonderten Artikel.
Uns vom Gründerlexikon ist die Unwissenheit in Sachen Gewerbeanmeldung online Ausfüllen, PDF Formularen und Kundenservice aufgefallen. Viele Ämter gehen davon aus, dass bereits das bloße zur Verfügungstellen eines PDF-Dokuments der Gewerbeanmeldung mit einer Onlineanmeldung gleichzusetzen ist.
Der Existenzgründer stellt sich darunter aber eine komplette Abwicklung des Anmeldeprozesses vor. Also weit gefehlt liebe Gewerbe- und Orndungsämter, ein PDF Formular muss vom Gründer trotzdem ausgefüllt und mit Unterschirft per Post oder persönlich zum Amt gebracht werden. Leider kann man in diesem Fall noch nicht von einer Online-Anmeldung sprechen.
Der Existenzgründer sucht aber in der Regel ein tatsächliches Formular, was online ausgefüllt wird und per "Absende"-Knopf direkt zum Amt geschickt werden kann. Es liegt dahingehend also ein grobes technisches Missverständnis und eine absolute Unwissenheit und Kundendesorientierung seitens der Gewerbeämter vor. Selbstverständlich gibt es dahingehend datenschutzrechtliche Bedenken und Gesetze sowie Bestimmungen, die einzuhalten sind, dann sollte jedoch kein Amt von einem "Onlineservice für den Bürger" sprechen sondern nur von downloadbaren PDF Dokumenten und Formularen, die trotz aller Internettechnik per Post oder persönlich zum Amt und dem Sachbearbeiter gebracht werden müssen. Eine wirkliche Entlastung und Zeitersparnis ist dadurch nicht immer gegeben, denn der Termin beim Amt sowie das Gespräch, die Fahrt dorthin und der Aufenthalt beim Gewerbeamt dauert nach wie vor seine Zeit.
Überzeugt hat hier der Service vom Amt in Stuhr. Nicht nur, dass die Anmeldung hier am günstigsten ist (11,25 Euro), hier kann man sich in der Tat online anmelden: Gemeindebüro Stuhr - Onlineanmeldung
Daher haben wir vom Gründerlexikon wieder eine bundesweite Umfrage, wie bereits bei den Kosten für ein Existenzgründerseminar bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. der Handwerkskammern (HWK) durchgeführt. Bei mehr als 100 Gewerbeämtern in Deutschland haben wir um Auskunft über die Kosten einer Gewerbeanmeldung in einzelnen Gebieten oder Städten gebeten. Denn, und das verwundert sicher einige unserer Leser, eine Gewerbeanmeldung kostet nicht bundeseinheitlich gleich viel Geld, wie man es vielleicht erwarten könnte, sondern jede Stadt, jede Gemeinde bzw. jedes Ordnungsamt kann in seiner eigenen Gebührenordnung die eigene Vorstellung der Kosten für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung umsetzen und festlegen. Zum Leid der Unternehmer und Existenzgründer.
Wir haben insgesamt 104 Gewerbeämter kontaktiert und um die Kosten für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeabmeldung gebeten. Von diesen kontaktierten Gewerbeämtern haben 91 Ämter reagiert und eine Information per E-Mail erteilt. Darüber hinaus haben wir ebenso um die Informationen gebeten, ob die An-, Ab-oder Ummeldung online erfolgen kann.
Sehr auffällig ist zum Einen, dass häufig eine Gewerbeabmeldung kostenlos und damit sehr oft günstiger ist als eine Gewerbeanmeldung. Zum anderen ist uns auch die unterschiedliche Preispolitik bei der Anmeldung eines Einzelunternehmens gegenüber der Anmeldung einer Personen oder Kapitalgesellschaft, welche in vielen Fällen mit höheren Gebühren berechnet werden, aufgefallen.
Bei der repräsentativen Stichprobe von 91 Gewerbeämtern haben wir Preisunterschiede von bis zu 34 EUR je Gewerbeanmeldung festgestellt. Die Anmeldegebühr reicht dabei von etwa 11 EUR und geht rauf bis zu 45 EUR je Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens.
Wenn man den Betrieb seines Gewerbes aufgibt oder in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt, muss man dies laut §14 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anzeigen, d. h. sein Gewerbe abmelden. Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig. Bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) muss der gesetzliche Vertreter die Abmeldung veranlassen. Die Abmeldung eines Gewerbes kann auch eine durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person vornehmen. Die Abmeldung des Gewerbes kann durch persönliche Vorsprache, elektronisch oder formlos schriftlich, unter Angabe der Abmeldegründe, Name, Anschrift und Unterschrift per Post oder Fax bei der Gewerbemeldestelle erfolgen.
Den Antrag muss man eigenhändig unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren. Das vorgefertigte Formular "Gewerbe-Abmeldung" liegt in der zuständigen Behörde aus oder ist, je nach Angebot der Behörde, auch im Internet abzurufen. Bei der schriftlichen Gewerbeabmeldung wird die Bestätigung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung wird die Bestätigung der Gewerbeabmeldung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt. Die Anzeige der Gewerbeabmeldung wird von der Gewerbemeldestelle an andere Behörden wie Behörden der Zollverwaltung, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V., Finanzamt, Registergericht, Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, Statistisches Landesamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer weitergeleitet. Wenn der Betrieb nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgemeldet wurde, obwohl dessen Aufgabe eindeutig feststeht, kann die Abmeldung von Amts wegen erfolgen. In diesem Fall werden die Abmeldebescheinigung und der Gebührenbescheid per Post zugeschickt.
Bei der Gewerbeanmeldung haben wir kein Gewerbeamt in unserer Liste, wo die Anmeldung des Gewerbes kostenlos angeboten wird. Bei der Abmeldung sind dahingehend 35 Ämter (das sind etwa 39% der Gewerbeämter) dabei, die auf die Abmeldegebühr eines Gewerbes verzichten. Die Gebühr für die Abmeldung reicht bis 35 Euro pro Abmeldung eines Einzelunternehmens.
Gewerbeamt | Anmeldung | Ummeldung | Abmeldung | Online möglich ja/nein |
---|---|---|---|---|
Aachen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Bad Salzufen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Bergheim | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Bergisch Gladbach | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Berlin | 26 € | 15-20 € | gebührenfrei | ja |
Bielefeld | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Bocholt | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Bochum | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Bonn | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Bottrop | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Castrop-Rauxel | 26 € | 26 € | 26 € | ja |
Detmold | 20 € | 20 € | gebührenfrei | ja |
Dietz | 40€ | 40€ | nein | |
Dinslaken | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Dormagen | 26 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Dorsten | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Dortmund | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Duisburg | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Düsseldorf | 33 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Essen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Euskirchen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Gelsenkirchen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Gladbeck | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Hagen | 13-33€ | 13-33€ | gebührenfrei | ja |
Hamm | 26 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Herne | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Hilden | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Huerth | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Iserlohn | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Kerpen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Köln | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Krefeld | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Leverkusen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Meerbusch | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Moers | 26 € | 26 € | gebührenfrei | ja |
Moenchengladbach | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Muelheim-Ruhr | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Muenster | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Neuss | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Oberhausen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Paderborn | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Pulheim | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Ratingen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Recklinghausen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Rheine | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Sankt Augustin | 20 € | 20 € | gebührenfrei | ja |
Solingen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Unna | 20 € | 20 € | gebührenfrei | nein |
Viersen | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Wesel | 26 € | 26 € | gebührenfrei | nein |
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.