Zwei oder mehrere Gewerbe gleichzeitig anmelden?

Sie können beliebig viele Gewerbe nebenher führen, also das Betreiben von zwei Gewerben ist kein Problem. Sie müssen nach der GewO lediglich dem Gewerbeamt jede gewerbliche Tätigkeit anzeigen. 

Darüber hinaus entstehen aber weitere Fragen, wann zum Beispiel ein zweites Gewerbe anzumelden ist oder wie das mit der Steuernummer oder bei einem Kleinunternehmer ist. Die Antworten darauf finden Sie in diesem Artikel.

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Eines vorweg: Viele Betriebe = ein Unternehmen

Egal wie viel Sie gewerblich machen, es ist nur ein einziges Unternehmen. Dieses Unternehmen kann aber aus mehreren einzelnen Betrieben bestehen. So z.B. Onlineshop, lokaler Verkauf, Reparatur und Beratungsdienstleistung.

Die Gewerbeordnung hat im § 3 GewO geregelt, dass mehrere Betriebe nebeneinander geführt werden dürfen.

In der Gewerbeordnung § 14 steht auch eindeutig drin, dass:

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.

Das heißt mit anderen Worten: Sie müssen das Gewerbe anzeigen (also anmelden), sobald es neue Waren oder Leistungen gibt, welche bei der ersten Anmeldung noch nicht eingetragen waren und die auch mit der ersten Anmeldung nichts zu tun hatten.

Wie viele Gewerbe darf man anmelden?

Sie dürfen beliebig viele Gewerbe anmelden. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl an Tätigkeiten. Wichtig ist nur, dass Sie jede gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbeamt anzeigen und die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt angeben.

Möglicherweise gelten für bestimmte Bereiche gesonderte Zulassungsvoraussetzungen und Genehmigungspflichten, wie zum Beispiel in der Gastronomie, der Pflege, Lebensmittelbranche usw. In diesem Fall müssen Sie das natürlich vorher mit den Behörden abstimmen.

Anzahl der Gewerbe

Viele Unternehmer melden daher bei der ersten Gewerbeanmeldung alle möglichen Produkte und Dienstleistungen an, die Sie vielleicht in Zukunft mal verkaufen oder anbieten werden. Das spart einen weiteren Gang zum Gewerbeamt und selbstverständlcih die zusätzlichen Kosten eines weiteren Gewerbes.

Wie kann ich mehrere Gewerbe auf einmal anmelden?

Wenn Sie eine Gewerbeanmeldung durchführen, dann geben Sie jede Tätigkeit an, die Sie ausführen möchten. Ob Sie das dann wirklich sofort ausführen sei dahin gestellt. Oder Sie erweitern später den “Gewerbeschein” um die entsprechende Tätigkeit(en).

Zwei oder mehrere Gewerbe und eine Steuernummer?

Wenn Sie zwei oder mehrere Gewerbe anmelden oder später ein neues Gewerbe hinzufügen, erhalten Sie nicht automatisch eine neue Steuernummer. Im Gegenteil, in der Regel bleibt Ihre Steuernummer erhalten. Das würde sich nur ändern, wenn das neue Gewerbe absolut nichts mit der bisherigen Tätigkeit zu tun hat und dann auch nur aus Gründen der Gewerbesteuer. Gegenüber dem Finanzamt sind Sie dennoch ein Unternehmer, egal wie viele Gewerbe oder Firmen Sie betreiben.

Im Zweifelsfall sollten Sie aber direkt beim Finanzamt nachfragen.

Kann ich mehrere Gewerbe in einer Buchhaltung zusammenfassen?

In der Steuererklärung müssen Sie gegenüber dem Finanzamt die Einnahmen bzw. den Gewinn aus jedem Gewerbebetrieb angeben. Aber an sich handelt es sich dabei um eine Buchhaltung.

Kann ich im Kleingewerbe mehrere Gewerbe betreiben?

Ja, Sie können im Kleingewerbe - oder besser gesagt als Kleinunternehmer - auch mehrere Gewerbe betreiben. Beachten Sie aber bitte, dass die Kleinunternehmerregelung für alle Einnahmen bzw. Umsätze als Ganzes gilt! Wenn Sie also mehrere Gewerbetätigkeiten angemeldet haben, dann können Sie die Kleinunternehmerregelung nicht mehrfach in Anspruch nehmen, sondern de facto werden alle relevanten Umsätze vom Finanzamt in der Steuererklärung zusammengerechnet.

Beispiel: Sie betreiben als Kleinunternehmer mehrere Kleingewerbe. In der Steuererklärung rechnet das Finanzamt sämtliche Umsätze und Einnahmen der einzelnen Kleingewerbe zusammen. Kommen Sie dann mit Ihrem Umsatz über die Grenze von 22.000 Euro, so können Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Bleiben Sie insgesamt unter dieser Grenze, dann können Sie weiter als Kleinunternehmer agieren.

Hinweis: Das HGB kennt den Begriff des Kleingewerbe nicht. Wenn wir vom Kleingewerbe sprechen, dann meinen wir immer damit die Kleinunternehmerregelung.

Kann ich im Nebengewerbe auch mehrere Gewerbe anmelden?

Ja, Sie können beliebig viele Gewerbe anmelden. Ob Sie diese dann im Nebengewerbe ausüben oder sich im Hauptgewerbe selbstständig machen spielt absolut keine Rolle. Bedenken Sie aber, je mehr Nebengewerbe Sie betreiben, umso mehr Einnahmen haben Sie ja in der Regel auch. Möglicherweise sind Sie dann, wenn man alles zusammenrechnet, nicht mehr nur im Nebengewerbe tätig.

Kann ich als Freiberufler mehrere Gewerbe anmelden?

Sie können auch als Freiberufler zusätzlich zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit mehrere Gewerbe anmelden. Auch hier gilt, dass Sie Ihre Einkünfte oder den Gewinn in der Steuererklärung angeben müssen. Als Freiberufler müssen Sie aber kein Gewerbe anmelden! Nur, falls Sie tatsächlich zusätzlich vielleicht ein Nebengewerbe betreiben möchten.

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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.