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Sie sollten sich glücklich schätzen, wenn Sie feststellen konnten, dass Sie ein Unternehmertyp sind, Ihnen die Selbstständigkeit, das höhere Risiko und die freie Zeitgestaltung liegt und Spaß macht.
Sie sollten einen Luftsprung machen, wenn Sie darüber hinaus eine interessante, lukrative und umsetzbare Geschäftsidee gefunden haben, die auch ohne Berater durch eigene Prüfung marktfähig zu sein scheint. Nun geht´s in die Planungsphase!
Existenzgründer, die hauptberuflich Arbeiten, ALG I oder Hartz 4 beziehen, müssen sich in ihrer selbständigen Nebentätigkeit nicht krankenversichern. Das gilt, solange die Nebentätigkeit oder das Nebengewerbe von der wirtschaftlichen Bedeutung her untergeordnet ist und der zeitliche Aufwand unter 18 Wochenstunden bleibt. Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Kleingewerbe!
Das Grundgesetz billigt jedem Deutschen das Recht auf freie Berufswahl zu. Solange man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, ist die Erlaubnis vom Chef nicht notwendig. Natürlich sollte der Jungunternehmer seine Pflichten, dem Arbeitgeber gegenüber, nicht vernachlässigen. Wer während seines Urlaubs oder einer Krankschreibung arbeitet gefährdet seinen Arbeitsplatz ohnehin.
Der § 206 SGB V sagt aus, das derjenige, der versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt Änderungen der Verhältnisse unverzüglich der Krankenversicherung mitteilen muss.
Stellt ein Existenzgründer einen Arbeitnehmer ein, der mehr als nur geringfügig in seinem Betrieb beschäftigt ist, gilt der Gründer grundsätzlich als hauptberuflich selbständig. Mehr zu Personalkosten berechnen lesen!
Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, welche umsatzsteuerbefreit arbeitet. Lesen Sie hier mehr zum Thema Kleinunternehmen gründen!
Einfache Antwort: Gar nicht! Bei der Beurteilung, ob ein Unternehmer umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gilt, kommt es nur auf die Einnahmen des entsprechenden Jahres an. Lese Sie hier mehr zur Kleinunternehmerregelung!
Gründer können aus ihrer Umsatzprognose ableiten, dass ihre Einnahmen unter 22.000,- EUR im Jahr bleiben. Daher können sie beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens gleich bei der Kleinunternehmerregelung die entsprechenden Kreuze machen. Bis zum 31.12.2019 betrug die Grenze noch 17.500,- EUR. Jetzt lesen: Kleingewerbe anmelden!
In ca. 30 Minuten haben Sie es verstanden, garantiert!
Liegen die Einnahmen unter der obigen Umsatzsteuergrenze hat jeder Gründer bzw. Unternehmer das Wahlrecht zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung zu optieren.
Liegen die Einnahmen des Vorjahres unter 22.000,- EUR (bis 31.12.2019: 17.500,- EUR) und die voraussichtlichen Einnahmen des laufenden Jahres unter 50.000,- EUR kann die Kleinunternehmerregelung weiter angewendet werden. Sobald die Grenzen überschritten werden, muss ab der ersten Rechnung des Jahres Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden.
Gerade zum Jahreswechsel stellen sich viele Gründer diese Frage. Beide Varianten müssen auf ihre Vor- und Nachteile hin, gut durchdacht werden. Jetzt zur Gewerbeanmeldung nachlesen!
Das ist eine sehr häufig gestellte Frage, deren Beantwortung an dieser Stelle bei weitem zu weit führen würde. Sehen Sie sich doch einfach in meiner rechten Navigation die einzelnen Schritte an und entscheiden Sie, an welcher Stelle sie tätig werden müssen und ein entsprechendes Amt aufsuchen sollten. Alle Ämter und Schritte sind in der richtigen chronologischen Reihenfolge in unterschiedlichen Phasen dargestellt. Lesen Sie unbedingt in der 3. Phase meiner Checkliste den Artikel: Ich will mich selbstständig machen, wo muss ich mich überall anmelden?
Für Existenzgründer gibt es keine Pflicht, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Für den großen Teil der Gründer ist es jedoch ratsam, sich ein Geschäftskonto einzurichten. Lesen Sie mehr zum Thema Geschäftskonto eröffnen!
Der Kaufmann hat einen Namen oder das Unternehmen eine Firma? Im folgenden Beitrag klären wir den Begriffe-Wirrwarr zum Firmennamen.
Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden, wer muss ein Gewerbe anmelden und was ist bei der Anmeldung zu beachten? Mehr zur Gewerbeanmeldung!
Welche Ausgaben aus der Vorgründungsphase zählen zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben? Wie wichtig ist der wirtschaftliche Zusammenhang? Was passiert mit diesen Ausgaben, wenn es nicht zur Gründung kommt? Jetzt zu vorweggenommenen Betriebsausgaben lesen!
Der steuerliche Erfassungsbogen, welche Daten müssen Existenzgründer beim Finanzamt angeben? Mehr zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung lesen!
Alles, was Sie zum Aushilfsjob neben Ihrer selbständigen Tätigkeit wissen müssen, erfahren Sie in meinem Artikel Minijob. Jetzt lesen!
Die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender hat nicht nur Auswirkungen auf die Gewerbesteuerpflicht. Wir beantworten viele Fragen, z.B.:
Lesen Sie hier zum Thema Freiberufler!
Der Unterschied zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeitälässt sich durch verschiedene Merkmale und Kriterien abgrenzen. Prüfen Sie jetzt, ob Sie die Voraussetzungen zur Scheinselbständigkeit erfüllen!
Vielen Gründern stellt sich nach dem aufregenden und arbeitsintensiven Start in die Selbständigkeit die Frage, bis wann welche Steuererklärung abgegeben werden muss. Im folgenden schlüsseln wir die einzelnen Steuerarten auf. Welche Steuererklärung müsse Sie abgeben? Jetzt lesen!
Befolgen Sie nun in der zweiten Phase meine Anweisungen und gehen Sie nach meiner Checkliste vor, um sich zu unzähligen Dingen zu informieren und das weitere Vorgehen Ihrer Existenzgründung zu planen.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.