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Die Selbstauskunft soll Informationen über die eigenen Lebensverhältnisse sowie die finanziellen Verhältnisse geben. Dabei ist sie für viele verschiedene Abschlüsse im Geschäfts- und Privatleben von Bedeutung. So werden Existenzgründer gerade zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit mehrere Selbstauskünfte abgeben müssen.
Die Selbstauskunft wird regelmäßig beim Abschluss eines Mietvertrages verlangt. Dabei will sich der Vermieter absichern, dass der Mieter aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse in der Lage ist, die Miete fristgerecht zu bezahlen.
Wie bei der Anmietung einer privaten Wohnung gilt dies auch bei der Anmietung von Geschäftsräumen, Büros oder Lagerräumen. Die Selbstauskunft sollte dabei das eigene Vermögen offen legen sowie die erzielten Einkünfte. Existenzgründer sollten hierbei eine geschätzte Zahl angeben, die jedoch nicht zu stark von der Realität abweicht. Gründer, die sich innerhalb der ersten Monate oder Jahre ihrer Tätigkeit entscheiden, zusätzliche Räume anzumieten, sollten der Selbstauskunft eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung beilegen, aus der zu ersehen ist, wie hoch die Einnahmen der vergangenen Monate waren.
Außerdem wird eine Selbstauskunft fast immer notwendig, wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll. Dies gilt gleichermaßen für die üblichen Kredite, die die Bank vergibt, wie auch für Förderprogramme, die extra für die Existenzgründung zur Verfügung gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Selbstauskunft neben den eigenen Einkünften und Vermögen auch die Einkünfte des Ehepartners berücksichtigen kann. Viele Banken verlangen dies als zusätzliche Sicherheit. Zudem wird häufig noch eine Bürgschaft verlangt.
Viele Franchisegeber verlangen ebenfalls sehr häufig eine Selbstauskunft von möglichen Franchisenehmern. Zum Einen überprüfen sie dabei, ob das angesparte und zur Verfügung stehende Vermögen ausreicht, um die Idee des Franchisings tatsächlich umsetzen zu können. Zum Anderen wollen sich Franchisegeber natürlich auch über ihre Franchisenehmer informieren.
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Die Selbstauskunft alleine kann jedoch in vielen Fällen als nicht ausreichend von den bearbeitenden Unternehmen wie Vermieter oder Bank angesehen werden. Häufig muss zusätzlich eine Abfrage bei der Schufa durchgeführt werden. Diese soll zeigen, ob der Antragsteller in der Vergangenheit bereits einmal auffällig geworden ist.
Auch eine Bürgschaft wird oftmals noch zusätzlich verlangt. Abschließend kann also festgehalten werden, dass die Selbstauskunft bei fast allen Geschäftsabschlüssen erteilt werden muss, bei denen es um finanzielle Belastungen für den aktuellen oder künftigen Zeitraum geht.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.