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Neben Gründerinitiativen, Gründernetzwerken, kommunaler Wirtschaftsförderung, Vereinen und Verbänden gibt es noch die Gründermessen, welche bei der Suche nach Beratern eine Rolle spielen. Die Spezialmessen für Existenzgründer und junge Unternehmer werden extra für die Zielgruppe der Startups veranstaltet, manchmal auch nur im Rahmen eines Gründertages. Unterschiedliche viele Aussteller zeigen auf Ihren Ausstellungsflächen Produkte, bieten Dienste und Informationen zur Gründung und für den Gründer an. Workshops können auch Teil der Gründermessen sein.
Gründermessen sind eine gute Art sich vorzubereiten, Kontakte zu knüpfen und Probleme bei oder vor der Existenzgründung zu lösen, wie ich finde.
Verträge die auf einer Handwerksmesse getätigt werden, sind für beide Parteien bindend. Das gilt insbesondere auch für den Besucher, der auf der Messe etwas kauft und dem der Kauf später gereut. Das Amtsgericht München urteilte, dass solche Messen keine Freizeitveranstaltungen sind und daher auch kein Widerrufsrecht im Sinne eines sogenannten “Haustürgeschäfts” besteht.
Abhängig von der Branche nutzen Unternehmer gern verschiedene Messen, um sich zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen bzw. um neue Kunden zu gewinnen. In einem konkreten Fall hatte ein Münchner eine Handwerksmesse besucht und ein technisches Gerät für über 1.000 Euro gekauft. Später bereute er den Kauf und wollte diesen rückgängig machen und kündigte diesen sogar. Der Unternehmer bestand jedoch auf dem Kaufvertrag. Die Firma ging letzten Endes vor Gericht.
Richterin gab der Firma recht
Die Richterin gab der Firma bzw. dem Unternehmer recht. Es gab keine Zweifel daran, dass auf der Messe ein Kaufvertrag zustande kam. Dem Käufer stand kein Widerrufsrecht des Kaufes zu. Denn das wäre nur dann der Fall gewesen, wenn es sich um ein sogenanntes “Haustürgeschäft” nach § 312b Abs. 1 BGB gehandelt hätte.
Das Gericht machte allerdings in seinem Urteil 222 C 6207/13, Amtsgericht München klar, dass es sich in dem Falle nicht um ein solches handelte. Die Handwerksmesse auf der der Vertrag geschlossen wurde, war keinesfalls eine Freizeitveranstaltung. Es stand weder der Unterhaltungswert im Vordergrund, noch war dem Besucher nicht bewusst, dass es sich um eine Verkaufsmesse handelte.
Hinweis: Die Passagen um das sogenannte “Haustürgeschäft” wurden vom Gesetzgeber kurz nach Bekanntgabe des Urteils umfangreich reformiert. Möglicherweise ist die rechtliche Situation heute eine andere. Im Einzelfall muss daher immer kompetenter rechtlicher Beistand gesucht werden.
Probleme als Unternehmer im Vorfeld vermeiden
Unternehmer, die auf Messen vertreten sind, sollten versuchen, solche Probleme so weit wie möglich bereits im Vorfeld zu vermeiden. Zwar lässt sich das niemals bis ins kleinste Detail umsetzen, doch einige wichtige Punkte sollten immer beachtet werden.
Auf diesen Webseiten erhalten Sie viele weitere Termine zu Messen, Kongressen und Events für Existenzgründer, national und international:
Beachten Sie auch meine anderen Listen zu Beratern und lesen Sie vorher aufmerksam meine persönliche Einschätzung zu den vom Bundesministerium vorgeschlagenen Beratermöglichkeiten durch. Zu Beginn sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie überhaupt eine Beratung zur Existenzgründung benötigen.
Neben diesen Beratungsmöglichkeiten gibt es viele weitere, welche ich im Übrigen nicht nur präsentiere, sondern auch bewertet habe. Daher sehen Sie sich auf jeden Fall die Übersicht der Beratung zur Gründung an!
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.