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Wenn Sie sich dazu entscheiden, selbst eine Gesellschaft zu gründen, stellen sich Ihnen zunächst einige grundsätzliche Fragen. Sie müssen für sich entscheiden, ob Sie eine Kapital- oder eine Personengesellschaft gründen möchten und ob Sie alleine arbeiten oder das Risiko, aber auch die Chancen mit anderen Mitgesellschaftern teilen wollen.
Die Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften sind wesentlich:
| Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
Art der Personen | natürliche Personen | juristische Personen |
Haftung | unbeschränkte Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen | Beschränkte Haftungämit Gesellschaftsvermögen |
Einkommensteuer | Besteuerung des Gewinns eines jeden einzelnen Gesellschafters im Rahmen der Steuererklärung | Versteuerung des gesamten Gewinns über die Körperschaftssteuer |
Geschäftsführung | jeder Gesellschafter (soweit der Gesellschaftervertrag nichts anderes vorsieht) | Geschäftsführung durch die Organe der Kapitalgesellschaft |
Beispiele | Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), eingetragener Kaufmann (e.K.) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) |
Wenn Sie eine Personengesellschaft gründen möchten, müssen Sie kein bestimmtes Mindestkapital aufbringen. Außerdem profitieren Sie von einem Freibetrag auf die Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro. Allerdings gibt es auch einige gewichtige Nachteile:
Die Personengesellschaft ist dann eine gute Wahl, wenn Sie die persönliche Haftung nicht scheuen, beispielsweise weil das finanzielle Risiko Ihrer Unternehmung gering ist oder Sie vom Erfolg überzeugt sind. Besonders für kleine Teams eignen sich OHG, GbR & Co. besonders gut, da sie bei diesen Rechtsformen keine allzu großen bürokratischen Hindernisse in Kauf nehmen müssen.
Der größte Vorteil der Kapitalgesellschaft sind sicherlich die Haftungsverhältnisse: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage und das Betriebsvermögenöbeschränkt. Die an die Gesellschafter zu zahlenden Gehälter dürfen als Betriebsausgabe angesetzt werden. Zudem bieten Kapitalgesellschaften oft bessere Möglichkeiten, um an zusätzliches Kapital zu gelangen. Allerdings schlagen auch hier enorme Nachteile zu Buche:
Wenn Sie in Betracht ziehen, mit anderen Personen gemeinsam eine Gesellschaft zu gründen, sollten Sie auch hier über die Schattenseiten nachdenken. Gemeinsam mit anderen Mitgründern können Sie mitunter Synergien heben und zusätzliches Know-how ins Unternehmen einbringen. Außerdem verbessern Sie dadurch die Kapitalausstattung Ihrer Firma.
Allerdings kann eine Gesellschaft auch Schwierigkeiten nach sich ziehen. Entscheidungen werden schwieriger und zeitraubender und mangels Einigung mitunter auch schon einmal komplett aufgeschoben. Zudem müssen Sie bereit sein, auch Entscheidungen oder Aktionen mit zu tragen, mit denen Sie vielleicht nicht voll und ganz einverstanden sind/waren. Im Endeffekt hängt es stark von der jeweiligen Situation ab, ob Sie besser Einzelkämpfer bleiben oder andere mit ins Boot holen.
Ziehen Sie in Betracht, gemeinsam mit anderen zu gründen? Dann zeigen wir Ihnen im nächsten Artikel, wie Sie geeignete Mitgründer suchen und finden und was Sie bei der Akquise eines Mitgründers beachten müssen!
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.