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Die Unternehmensnachfolge stellt eine weitere besondere Strategie dar, um sich selbständig zu machen. Die Unternehmensnachfolge bringt einige Vorteile, jedoch auch Nachteile mit sich, die der Unternehmer durch zusätzliche Investitionen bezahlen und finanzieren muss. Folgende Fragestellungen haben mich in der Vergangenheit zum Thema Unternehmensnachfolge:
Bei der Unternehmensnachfolge ist der Kaufpreis ein entscheidendes Kriterium dafür, ob es zum Verkauf kommt oder eben nicht. Während Käufer grundsätzlich darauf bedacht sind, einen möglichst niedrigen Preis über einen möglichst langen Zeitraum zu zahlen, sodass sich die Kosten quasi aus dem Unternehmen erwirtschaften lassen, ist der Verkäufer darauf bedacht, einen hohen Preis sofort zu erhalten. Diese gegensätzlichen Ausgangspunkte in den Verhandlungen müssen nun zusammengeführt werden. Dafür werden Fingerspitzengefühl und Verhandlungsfreude notwendig sein. Doch zuvor ist auf jeden Fall eine Due Dilligence durchfzuführen, um den Kaufpreis anschließend korrekt zu ermitteln.
Den Kaufpreis bei einer Unternehmensnachfolge zu ermitteln ist ähnlich kompliziert, wie den Kaufpreis einer Webseite zu errechnen. Letztlich ist der Kauf einer Webseite auch eine Art der Unternehmensnachfolge.
Der Kaufpreis wird sich bei der Unternehmensnachfolge sehr oft am Wert des Unternehmens orientieren. Die Berechnung des Unternehmenswertes kann auf unterschiedliche Varianten geschehen, die ich im Folgenden nur kurz vorstellen möchte, jedoch aufgrund der Komplexität nicht das Detail gehen werde. Das überlasse ich dann im Einzelnen dem Regionalpartner IHK, als eine der Leistungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge.
Unter dieser Überschrift sind vier verschiedene Methoden zusammengefasst (siehe Übersicht). Allgemein ausgedrückt ist eine DCF Methode eine Methode, um den Zahlungsstrom (Cashflow) abzuzinsen. Auf dieser Basis und mit unterschiedlichen Abwandlungen, je nach Methode, kann der Unternehmenswert berechnet werden.
Die einzelnen Varianten der DCF Methoden (WACC, APV, usw.) sind extrem an finanzmathematische Berechnungen der höheren Mathematik angelehnt, so dass ich mir an dieser Stelle weitere Ausführungen und Beispiele verkneife.
Das Ertragswertverfahren ermittelt aufgrund der Diskontierung der zukünftig zufließenden finanziellen Überschüsse den Unternehmenswert. Man spricht auch von der Nettokapitalisierung der Zukunfterfolge.
Wie der Name bereits schließen lässt, werden Ertragsüberschüsse ermittelt, sodass bei der Überleitung zu den künftigen Nettoeinnahmen eine Korrekturrechnung notwendig ist.
Vorgehensweise
Beurteilung des Ertragswertverfahrens
Das Ertragswertverfahren war bis etwa zum Jahr 2000 das von den Wirtschaftsprüfern sehr oft genutzte Regelverfahren zur Unternehmensbewertung. Noch heute wird gerade das Ertragswertverfahren bei kleinen und mittelständischen Unternehmen von Steuerberatern eingesetzt. Dabei sind folgende Kritikpunkte festzustellen:
Bei der Unternehmensbewertung kann die Deutsche Unternehmerbörse (DUB) mit dem Service KMU-Unternehmensbewertungen behilflich sein. Lesen Sie hier mehr zu DUB KMU-Multiples!
Der Liquidationswert ist prinzipiell eine spezielle Form des Ertragswertes. Er bildet grundsätzlich die Untergrenze bei der Bewertung.
Wert des Vermögens
- Unternehmensschulden
- Liquidationskosten
- Ertragsteuern
= Liquidationswert
Es handelt sich beim Substanzwert lediglich um eine Hilfs- und Kontrollegröße, so dass die Ermittlung des Substanzwertes einer ordnungsgemäße Bewertungsmethode ist, jedoch keinen eigenständiger Bewertungsansatz darstellt.
Wer trotz aller Warnungen versuchen möchte, den Kaufpreis eines Unternehmens nach obigen Ansätzen zu ermitteln, dem kann ich an dieser Stelle nur die Webseite von Dr. Carl W. Barthel empfehlen. Aber seien Sie gewarnt, es ist nicht ganz ohne ...
Die Due Diligence ist in der Reihenfolge der Unternehmensnachfolge einer der wichtigsten Schritte. Es handelt sich dabei um eine besonders sorgfältige Prüfung der Eckdaten des zu erwerbenden Unternehmens. Im Rahmen der Due Diligence verschaffen Sie sich einen umfangreichen Überblick über den Erfolg des Betriebs in der Vergangenheit, dessen Positionierung am Markt und strategische Ziele. Wenn Sie einen Unternehmenskauf in Erwägung ziehen, sollte die Due Diligence fest auf Ihrer To-Do-Liste stehen. In der Praxis sollten Sie sich dabei allerdings Hilfe von einem Berater holen, beispielsweise durch einen Steuer- oder Unternehmensberater, einen Wirtschaftsprüfer oder einen Anwalt. Warum dies so wichtig ist, zeigt sich schnell anhand des Umfangs der Prüfung.
Durch die Due Diligence erfassen Sie den gesamten Zustand des Unternehmens. Sie lernen den Betrieb dabei in all seinen Facetten kennen, von den wirtschaftlichen Zahlen über die Marktpositionierung bis hin zum Personal, dem Standort oder den vertraglichen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten. Je sorgfältiger das zugehörige Datenmaterial erhoben wird, desto besser ist es später als Basis für die Kaufpreisfindung geeignet.
Um das Unternehmen für die Unternehmensnachfolge zu bewerten, benötigen Sie vielfältiges Datenmaterial. Ermitteln Sie folgende Werte:
Bereich | Mögliche Unterlagen / Daten |
---|---|
Verhältnisse des Unternehmens | Dokumentationen über die Gründung, Handelsregisterauszug, Struktur und Organisation des Unternehmens, etwaige Beteiligungen, Unternehmenskapital, Rechtsform, Organe, Marketingmaßnahmen |
Finanzen | Steuer- und Handelsbilanzen der letzten drei bis fünf Jahre, Monats- und Quartalszahlen des laufenden Geschäftsjahrs, Finanzplanung und Budgetierung, Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten Jahre, Bewegungen im Eigenkapital, Anlagenverzeichnis, letzte Inventur, Rückstellungen, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Forderungsausfälle |
Kredite und Sicherheiten | Kreditvereinbarungen, Verzeichnis der bestehenden und ausstehenden Verbindlichkeiten, ggf. Schuldverschreibungen, erteilte Sicherheiten (z. B. für Darlehen), Bürgschaften für Dritte, Mitarbeiter- oder Gesellschafterdarlehen |
Immobilien | betrieblich genutzte, unternehmenseigene Betriebsstätten, Grundstücke und Gebäude und die zugehörigen Verträge, Miet- und Pachtverträge, Grundbuchauszüge |
Vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, z. B. Kunden, Lieferanten, Dienstleistern | Prüfung auf Risiken, die sich aus bestehenden Verträgen ergeben könnten, Austrittsklauseln bei Inhaberwechsel |
Sachanlagen | Miet- und Leasingverträge für technische Anlagen und Maschinen, Anlagenverzeichnis, Vereinbarungen über geplante Käufe oder Verkäufe in der Zukunft |
Markt und Wettbewerb | Marktstudien, Verbandsberichte, Marktvolumen, Marktwachstum, Details zu Wettbewerbern, Marktveränderungen, bevorstehende Innovationen in der Branche, Wachstumschancen, Markt- und Wettbewerbsrisiken |
Marketing/Vertrieb | Vertriebsorganisation, Vertriebspartner, Top 30 Kunden, Provisionsregelungen, Marketing- und Verkaufsunterlagen, Broschüren, Preislisten, Verkaufskalkulation, Service |
Einkauf/Beschaffung | Wichtigste Lieferanten, Abhängigkeiten |
EDV | Ausstattung an Hardware und Software, Aktualität, Investitionen in den vergangenen Jahren |
Personal | Personalstatistiken, Verträge mit Geschäftsführern, betriebliche Altersversorgung, Sonderleistungen, Tarifverträge, Betriebs-/Personalrat |
Versicherungen | Prüfung der bestehenden Versicherungspolicen |
Rechtliche Aspekte | laufende oder drohende Gerichtsverfahren, gewerbliche Schutzrechte (z. B. eingetragene Marken, Gebrauchsmuster, Patente), genutzte Lizenzverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen |
Auch wenn bei der Due Diligence das Zahlen- und Datenmaterial eigentlich im Vordergrund steht, sollten außerdem noch folgende Aspekte beachtet werden:
Haben Sie sich schließlich ein umfassendes Bild von der Lage des Unternehmens gemacht, können Sie den Kaufpreis der Unternehmensnachfolge ermitteln und in die Verhandlungen einsteigen.
In Zeiten der Start-ups und Neugründungen in Deutschland gibt es auch sie: die guten alten Familienunternehmen mit langer Tradition. Generationen überdauert, Kriege überstanden, Krisen getrotzt. Modern und selbstbewusst und alles andere als verstaubt und altersschwach präsentieren sich deutsche Traditionsunternehmen im 21. Jahrhundert. Tradition bedeutet meist, dass sich solche Unternehmen seit der Gründung in Familienhand befinden und von einer Generation zur nächsten übertragen werden.
Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn schätzt seit Beginn der 1990er Jahre in regelmäßigen Abständen die Anzahl der anstehenden Unternehmensübertragungen in Deutschland. Nach aktuellen Schätzungen standen im Zeitraum von 2010 bis Ende 2013 in knapp 88.000 Familienunternehmen die Übergabe an. Dies entspricht 22.000 Übergaben pro Jahr.
Doch nicht alle bleiben automatisch in Familienhand. Gibt es in der Familie keinen Nachfolger oder lehnt der rechtmäßige Nachfolger eine Übernahme ab, beginnt die Suche nach fähigen Unternehmern, die an der Weiterführung interessiert sind.
Gegenüber einer Neugründung bietet die Unternehmensnachfolge einen ganz offensichtlichen Vorteil:
Es gibt Unternehmensverkäufer, die bereit sind, dem Käufer bei der Finanzierung zu helfen. Das läuft meist so, dass Sie sich einen Teil des Kaufpreises der Unternehmensnachfolge aus zukünftigen Gewinnen im Laufe der Jahre auszahlen lassen. Ein solches Angebot macht nicht jeder Verkäufer. Wenn doch, spart das viel Zeit, die Sie vielleicht sonst in Bankgesprächen verbringen müssten.
Wo Vorteile sind, gibt es immer auch Nachteile oder negative Aspekte. So ist es zum Beispiel nicht ratsam, den Namen eines alteingesessenen Unternehmens zu ändern. Und dabei spielt es keine Rolle, wie klein der Betrieb ist. Denn der Erfolg und der gute Ruf sind unweigerlich mit dem Namen (oder der Marke) gekoppelt. Sie werden sich also kaum oder nur schwierig einen "eigenen Namen" machen können.
Weitere mögliche Nachteile:
Wir haben zwar bestehende Beziehungen als Vorteil aufgeführt. Diese können jedoch an die Unternehmerperson geknüpft sein, so dass Ihnen bei der Geschäftsübernahme hier auch Geschäftskontakte wegbrechen können. Auch wenn Sie ein Unternehmen übernehmen sind Sie ein Existenzgründer (wenn Sie nicht schon als Selbständiger tätig sind) und Sie sollten sich entsprechend beraten lassen.
Ich habe einige interessante Webseiten zusammengefasst, die zusätzliche Inhalte, Fragebögen, Videos sowie Hilfestellungen zum Thema Unternehmensnachfolge bieten.
Bei der Findung der Geschäftsidee stellte sich bereits die Frage, wer für welche Schulden haften muss. Deshalb sollten Sie die wichtigsten Infos zur Firmennachfolgehaftung kennen.
An erster Stelle ist die Haftung für Schulden des bisherigen Unternehmens zu nennen. Sie kann auch auf den neuen Unternehmer übergehen, insbesondere bei Schulden gegenüber der Sozialversicherung und dem Finanzamt. Abhilfe sollen oftmals Garantien des Verkäufers schaffen, doch gelten diese nur, wenn auch die Gläubiger über die Haftungsfreistellung des Nachfolgers informiert werden.
Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer für die Steuerschulden und die Schulden zur Sozialversicherung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Unternehmensnachfolge handelt. Der Nachfolge-Geschäftsführer ist ebenso haftbar für alle Schulden, die bei der Unternehmensübernahme bestanden haben. Sind die liquiden Mittel nicht ausreichend, um alle Löhne, Gehälter, Steuern und Sozialabgaben zu zahlen, müssen die Löhne gekürzt ausgezahlt und von dem übrigen Geld die Lohnsteuern gezahlt werden. Bei anderen Steuern, wie Umsatzsteuer, pauschalierte Lohnsteuer usw., müssen die Steuern anteilig getilgt werden, und zwar im gleichen Maße wie die Schulden bei Lieferanten und anderen Gläubigern.
Gegenstände, die dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen und den Unternehmenszweck nicht nur vorübergehend fördern, können auch dann zur Haftung herangezogen werden, wenn sie dem Unternehmen nicht gehören. Das betrifft gepachtete Gegenstände oder Grundstücke. Wichtig ist: Sie müssen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung dem Unternehmengedient haben und sich zum Zeitpunkt des Haftungserlasses noch im Eigentum des Haftenden befinden. Wurden sie veräußert, entfällt die Haftung. Zudem können die Gegenstände nur für betriebliche Steuern haften.
Wird ein Betrieb vollständig übernommen, so haftet der Übernehmer auch für alle Schulden des Unternehmens. Dies gilt insbesondere für Steuerschulden. Diese können nach Abgabenordnung auch nicht von der Haftung ausgeschlossen werden. Allerdings erstreckt sich die Haftung nur auf die Steuerschulden, die in dem Jahr entstanden sind, bevor die Übernahme erfolgte. Nach Handelsrecht kann eine Haftung des Übernehmers ausgeschlossen werden, wenn sie im Handelsregister eingetragen wurde.
Gesellschafter von Personengesellschaften haften grundsätzlich mit dem vollen Privatvermögen, zumindest aber mit ihrer Einlage für Steuerfristen. Bei OHG oder KG haften ausgeschiedene Gesellschafter auch künftig für die Altschulden, neu entstehende Schulden müssen sie allerdings nicht mehr zahlen.
Laut DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2013 suchten im Jahr 2012 über 5.300 Unternehmer Rat bei einer Industrie- und Handelskammer zu ihrer Unternehmensnachfolge, denn in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen steht kein Nachfolger aus Familie oder Mitarbeiterkreis zur Verfügung.
Im gleichen Zeitraum informierten die Industrie- und Handelskammern auf Nachfolgetagen und Seminaren rund 8.400 übernahmeinteressierte Existenzgründer und Senior-Unternehmer über die Möglichkeiten von Unternehmensnachfolgen. Die 80 Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind daher für Sie als Existenzgründer oder Unternehmensnachfolger ein wichtiger Partner.
Die Kfw-Mittelstandsbank ist der Hauptansprechpartner bei nexxt-change in Bezug auf Technik und Organisation der Börse. Um Sie als Existenzgründer in Deutschland flächendeckend vor Ort beraten zu können, arbeitet die Börse mit zurzeit 816 Regionalpartnern zusammen. Regionalpartner sind in erster Linie
Vereinzelt finden sich auch private Unternehmen als Regionalpartner. Hierbei handelt es sich dann oft um Unternehmensberatungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH und um Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder eine Sozietät von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Ihr Regionalpartner begleitet Ihr Inserat von der Anzeigenaufgabe über Änderungen des Inserates bis zur Kontaktvermittlung.
Durch die Abgleiche von Anforderungsprofilen, trifft er für Sie eine Vorauswahl von Unternehmen, die Ihren Wünschen und Zielen möglichst nah kommen. So sparen Sie viel Zeit und Energie mit Kontaktaufnahmen, die für Ihre Belange eigentlich gar nicht in Frage kämen. Die IHK als Regionalpartner bietet auch den Service an, Sie bei den ersten Gesprächen zu begleiten und zu unterstützen.
Im Normalfall bleiben die Inserate zehn Monate online. Haben sich bis dahin noch keine Interessenten gemeldet, fragt die IHK an, ob das Inserat bestehen bleiben soll und ob ggf. Veränderungen vorgenommen werden sollen.
Die Leistungen der Regionalpartner im Rahmen von nexxt-change sind für Sie als Existenzgründer kostenfrei. Sowohl die Anzeigenerstellung, als auch die Betreuung während der Laufzeit und die Kontaktvermittlung müssen Sie nicht bezahlen, denn als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied in der IHK und können deren Leistung in Anspruch nehmen. Für Existenzgründer und kleine Unternehmen gibt es jedoch auch die Möglichkeit sich von dem Beitrag befreien zu lassen.
Auf nexxt-change.org findet sich mehr als 800 Regionalpartnern zur Vermittlung einer Unternehmensnachfolge in Deutschland. Recherchieren Sie selbst für Ihre Region!
Generell bekommt man als Interessierter in Sachen Unternehmensnachfolge die meisten Angebote über Unternehmensnachfolgebörsen, wie sie bereits von mir sehr umfangreich zusammengetragen worden. Vorweg möchte ich eines gleich schicken: Ohne einen sachverständigen Berater kann ich niemandem empfehlen, ein Unternehmen aufgrund einiger Eckdaten blindlings zu kaufen.
Ich habe die beiden größten Börsen getestet und in folgender Tabelle im Vergleich dargestellt. Darunter einige weitere private, regionale und internationale Unternehmensbörsen.
| DUB.de | nexxt-change.de |
Startseite |
|
|
Navigation | Gute Übersichtlichkeit | Sehr gute Übersichtlichkeit |
Account anlegen |
|
|
Kostenfreie Leistungen |
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|
Usability der Suchfunktion |
|
|
Kosten-pflichtige Leistungen |
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Information innerhalb der Inserate |
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|
Webseite | Weitere Infos | Weitere Infos |
Sofern Sie bereits einen Unternehmensnachfolgeberater haben, besteht auch die Möglichkeit, dass dieser über diverse Verkaufsinteressen und Angebote anderer Mandanten informiert ist und entsprechend vermitteln kann. Die Berater fungieren daher sehr oft auch als Vermittler von Angebote und Nachfrage. Es ist sehr wichtig, für einen so weitreichenden Schritt wie den Verkauf des eigenen Unternehmens einen vertrauensvollen Partner zu finden. Hierbei ist das bundesweite M&A-Beraterverzeichnis der Deutschen Unternehmensverkauf eine hilfreiche und wertvolle Anlaufstelle.
Die zuständigen Regionalpartner wie die Industrie- und Handelskammern werden in vielen Fällen zuerst bezüglich einer Unternehmensnachfolge kontaktiert, da sie unparteiischer Vermittler bei den Verkaufsverhandlungen und der Vertragsanbahnung darstellen. Die Angebote der Regionalpartner sind in den meisten Fällen nur ein Auszug des Angebotes von Unternehmensnachfolgebörsen.
Gerade bei Onlineunternehmen, wie Internetseiten oder Onlineshops werden oft Angebote über die Verkaufsplattform eBay (oder diversen Kleinanzeigenportalen) offeriert. Aber auch lokale Firmen und Geschäfte werden auf eBay angeboten.
An dieser Stelle möchte ich aus eigener Erfahrung eine Warnung aussprechen, denn derartige Angebote und gerade bei Onlinefirmen sind oftmals unseriös und versprechen mehr als in Wahrheit dahinter steckt. Auch der Verkaufspreis ist oft unangemessen hoch, sodass Sie ohne die Analyse und Bewertung (siehe Due Diligence) Ihres Beraters auf keinen Fall kaufen sollten.
Die Kategorie "Geschäftsverkäufe und Domains" dürften für Sie in Sachen Unternehmensnachfolge interessant sein. Diese eBay Kategorie untergliedert sich in folgende Bereiche:
Die Zahl hinter der Kategorie zeigt jeweils die Anzahl der Angebote in dieser Kategorie zum Redaktionsschluss. Es sind also tatsächlich einige Angebote von Unternehmensverkäufen auf dem Onlinemarktplatz eBay hinterlegt.
Gehen Sie sehr vorsichtig mit versprochenen Umsätzen, Anzahl von Besuchern / Kunden, Gewinnaussichten und anderen Daten und Informationen um!
Im Bereich der Unternehmensnachfolge von Webprojekten habe ich eine weiteren speziellen Artikel verfasst, der Domainhandelsbörsen und Verkaufsmarktplätze speziell für den Kauf und Verkauf von Domains, Webprojekten und Internetseite zusammenfasst.
Möchten Sie ein Unternehmen kaufen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
Schritt | Bezeichnung | Details |
---|---|---|
1. | Geschäftsbereich auswählen | Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Tätigkeitsbereich und in welcher Branche Sie sich wohlfühlen könnten. Eine Rolle spielen dabei sicherlich auch Ihre Ausbildung und Berufserfahrung. |
2. | Voraussetzungen klären | Prüfen Sie, ob Sie für die gewählte Branche Voraussetzungen erfüllen müssen (z. B. Meisterzwang im Handwerk). |
3. | Ein geeignetes Unternehmen suchen | Es gibt eine Vielzahl von Unternehmensnachfolgebörsen, in denen Sie nach passenden Verkaufsangeboten suchen können. Auch die Regionalpartner der Kammern können helfen. Spätestens jetzt müssen Sie auch entscheiden, in welchem Umkreis Sie suchen möchten (Umzugsbereitschaft?). Klären Sie die nötigen Eckdaten, z. B. Budget, Unternehmensgröße. |
4. | Besichtigen | Sofern möglich, besuchen Sie das Unternehmen und besichtigen Sie es. Als neutraler Besucher, der sich noch nicht als Kaufinteressent geoutet hat, erhalten Sie unter Umständen ein wertfreies Bild vom Betrieb. |
5. | Kontakt aufnehmen | Haben Sie ein Unternehmen gefunden, für das Sie sich interessieren, nehmen Sie Kontakt zum Eigentümer auf, besprechen mit ihm etwaige Fragen und klären Details. Lassen Sie sich ausführliches Datenmaterial zum Betrieb aushändigen. |
6. | Due Diligence durchführen | Analysieren Sie nun die Zahlen und Fakten rund um das Unternehmen, beispielsweise Markt und Marktanteile, Wettbewerber, Finanzsituation, Konkurrenzfähigkeit, Lieferanten, Schutzrechte, Personal, Ruf und Versicherungen. Ziehen Sie ggf. externe Berater wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater hinzu, um die Zahlen korrekt beurteilen zu können. |
7. | Unternehmenskaufpreis ermitteln | Um in die Verhandlungen einsteigen zu können, müssen Sie zunächst den Kaufpreis ermitteln. Erscheint Ihnen der vom Inhaber gewünschte Kaufpreis nicht angemessen, ziehen Sie einen Wirtschaftsprüfer oder Fachverband für ein externes Gutachten hinzu. |
8. | Finanzierung klären | Wenn Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht bereits zuvor ausgelotet haben, steht spätestens jetzt ein Gespräch mit Ihrer Bank an, um die Finanzierung zu klären. Beziehen Sie gegebenenfalls auch bundesweite oder regionale Fördermittel in Ihre Überlegungen mit ein. |
9. | Verhandlungen und Kaufvertrag erstellen | Verhandeln Sie nun mit dem Eigentümer über den Unternehmenskauf. Sind Sie sich einig, setzen Sie – im Idealfall unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts – einen Kaufvertrag auf. Dieser sollte möglichst viel rund um den Übergang regeln, unter anderem auch die Haftungsverhältnisse. |
10. | Einarbeitung im Unternehmen | Im Kaufvertrag sollten Sie auch vorsehen, dass der derzeitige Inhaber Sie in das Unternehmen einarbeitet, damit Sie nicht direkt ins „kalte Wasser springen“ müssen. Erstellen Sie im Vorfeld einen „Übergabefahrplan“. |
Wie Sie in obigem Artikel nun selbst nachlesen konnten, ist die Berechnung des Unternehmenswertes zur Ermittlung des Kaufpreises eines Unternehmens insgesamt sehr vielfältig und stellenweise, je nach Wahl der Methode, sehr komplex. Es ist aufgrund meiner Erfahrung nicht die Aufgabe eines Existenzgründers, den Kaufpreis eines Unternehmens selbst zu ermitteln, vielmehr ist es notwendig, einen vertrauenswürdigen Unternehmensberater, Steuerberater oder eine andere offizielle Stelle zu finden, welche genügend fachliche Kenntnisse, Erfahrungen aus der Praxis und das gewisse persönliche Quäntchen X verfügt, um für Ihre individuelle Situation den Kaufpreis des Unternehmens zu ermitteln. Dabei hilft nicht zuletzt eine grundsätzliche Beratung durch den Regionalpartner (zum Beispiel die IHK), aber auch die intensive und fundierte Recherche nach einem Berater in den bekannten Unternehmensnachfolgebörsen.
Wenn Sie sich für ein Unternehmen interessieren, sollten Sie direkt damit beginnen, Ihren persönlichen Fragenkatalog aufzustellen. Welche Fragen würden Sie dem derzeitigen Inhaber gerne stellen? Notieren Sie sie und bestehen Sie auf den zugehörigen Antworten. Die Fragen können sich ebenso auf wirtschaftliche Gegebenheiten als auch auf persönliche Motive des Inhabers beziehen. So können Sie sicherstellen, dass Sie später keine wichtigen Aspekte übersehen.