Unternehmensnachfolge, der Weg in die Selbständigkeit?

Die Unternehmensnachfolge stellt eine weitere besondere Strategie dar, um sich selbständig zu machen. Die Unternehmensnachfolge bringt einige Vorteile, jedoch auch Nachteile mit sich, die der Unternehmer durch zusätzliche Investitionen bezahlen und finanzieren muss. Folgende Fragestellungen haben mich in der Vergangenheit zum Thema Unternehmensnachfolge:

Wie finde ich den richtigen Kaufpreis bei der Unternehmensnachfolge?

Bei der Unternehmensnachfolge ist der Kaufpreis ein entscheidendes Kriterium dafür, ob es zum Verkauf kommt oder eben nicht. Während Käufer grundsätzlich darauf bedacht sind, einen möglichst niedrigen Preis über einen möglichst langen Zeitraum zu zahlen, sodass sich die Kosten quasi aus dem Unternehmen erwirtschaften lassen, ist der Verkäufer darauf bedacht, einen hohen Preis sofort zu erhalten. Diese gegensätzlichen Ausgangspunkte in den Verhandlungen müssen nun zusammengeführt werden. Dafür werden Fingerspitzengefühl und Verhandlungsfreude notwendig sein. Doch zuvor ist auf jeden Fall eine Due Dilligence durchfzuführen, um den Kaufpreis anschließend korrekt zu ermitteln.

Den Kaufpreis bei einer Unternehmensnachfolge zu ermitteln ist ähnlich kompliziert, wie den Kaufpreis einer Webseite zu errechnen. Letztlich ist der Kauf einer Webseite auch eine Art der Unternehmensnachfolge.

Ermittlung des Kaufpreises

Der Kaufpreis wird sich bei der Unternehmensnachfolge sehr oft am Wert des Unternehmens orientieren. Die Berechnung des Unternehmenswertes kann auf unterschiedliche Varianten geschehen, die ich im Folgenden nur kurz vorstellen möchte, jedoch aufgrund der Komplexität nicht das Detail gehen werde. Das überlasse ich dann im Einzelnen dem Regionalpartner IHK, als eine der Leistungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge.

Mit welche Methoden wird die Unternehmensbewertung durchgeführt?

DCF Methoden

Unter dieser Überschrift sind vier verschiedene Methoden zusammengefasst (siehe Übersicht). Allgemein ausgedrückt ist eine DCF Methode eine Methode, um den Zahlungsstrom (Cashflow) abzuzinsen. Auf dieser Basis und mit unterschiedlichen Abwandlungen, je nach Methode, kann der Unternehmenswert berechnet werden.

Die einzelnen Varianten der DCF Methoden (WACC, APV, usw.) sind extrem an finanzmathematische Berechnungen der höheren Mathematik angelehnt, so dass ich mir an dieser Stelle weitere Ausführungen und Beispiele verkneife.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ermittelt aufgrund der Diskontierung der zukünftig zufließenden finanziellen Überschüsse den Unternehmenswert. Man spricht auch von der Nettokapitalisierung der Zukunfterfolge.

Wie der Name bereits schließen lässt, werden Ertragsüberschüsse ermittelt, sodass bei der Überleitung zu den künftigen Nettoeinnahmen eine Korrekturrechnung notwendig ist.

Vorgehensweise

  1. Analyse und Bereinigung der Vergangenheit Ergebnisse
  2. Prognose der zukünftigen finanziellen Überschüsse
  3. Diskontierung dieser finanziellen Überschüsse

Beurteilung des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren war bis etwa zum Jahr 2000 das von den Wirtschaftsprüfern sehr oft genutzte Regelverfahren zur Unternehmensbewertung. Noch heute wird gerade das Ertragswertverfahren bei kleinen und mittelständischen Unternehmen von Steuerberatern eingesetzt. Dabei sind folgende Kritikpunkte festzustellen:

  • Bindung einen die buchhalterische Gewinnermittlung, wobei Korrekturrechnungen nicht immer umgekehrt werden können
  • überwiegend subjektiver Ermittlung von Basiszinssatz und Risikozuschlägen für die Diskontierung
  • hohe Restwerte belasten den Unternehmenswert durch Unwägbarkeiten (siehe Abschreibungen!)

Dienstleistungstipp zur Unternehmensbewertung

Bei der Unternehmensbewertung kann die Deutsche Unternehmerbörse (DUB) mit dem Service KMU-Unternehmensbewertungen behilflich sein. Lesen Sie hier mehr zu DUB KMU-Multiples!

Liquidationswert

Der Liquidationswert ist prinzipiell eine spezielle Form des Ertragswertes. Er bildet grundsätzlich die Untergrenze bei der Bewertung.

Wert des Vermögens

- Unternehmensschulden

- Liquidationskosten

- Ertragsteuern

= Liquidationswert

Substanzwert

Es handelt sich beim Substanzwert lediglich um eine Hilfs- und Kontrollegröße, so dass die Ermittlung des Substanzwertes einer ordnungsgemäße Bewertungsmethode ist, jedoch keinen eigenständiger Bewertungsansatz darstellt.

Wer trotz aller Warnungen versuchen möchte, den Kaufpreis eines Unternehmens nach obigen Ansätzen zu ermitteln, dem kann ich an dieser Stelle nur die Webseite von Dr. Carl W. Barthel empfehlen. Aber seien Sie gewarnt, es ist nicht ganz ohne ...

Wie analysiert man durch eine Due Diligence eine Firma?

Die Due Diligence ist in der Reihenfolge der Unternehmensnachfolge einer der wichtigsten Schritte. Es handelt sich dabei um eine besonders sorgfältige Prüfung der Eckdaten des zu erwerbenden Unternehmens. Im Rahmen der Due Diligence verschaffen Sie sich einen umfangreichen Überblick über den Erfolg des Betriebs in der Vergangenheit, dessen Positionierung am Markt und strategische Ziele. Wenn Sie einen Unternehmenskauf in Erwägung ziehen, sollte die Due Diligence fest auf Ihrer To-Do-Liste stehen. In der Praxis sollten Sie sich dabei allerdings Hilfe von einem Berater holen, beispielsweise durch einen Steuer- oder Unternehmensberater, einen Wirtschaftsprüfer oder einen Anwalt. Warum dies so wichtig ist, zeigt sich schnell anhand des Umfangs der Prüfung.

Die Due Diligence im Überblick

Durch die Due Diligence erfassen Sie den gesamten Zustand des Unternehmens. Sie lernen den Betrieb dabei in all seinen Facetten kennen, von den wirtschaftlichen Zahlen über die Marktpositionierung bis hin zum Personal, dem Standort oder den vertraglichen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten. Je sorgfältiger das zugehörige Datenmaterial erhoben wird, desto besser ist es später als Basis für die Kaufpreisfindung geeignet.

Die zu analysierenden Bereiche

Um das Unternehmen für die Unternehmensnachfolge zu bewerten, benötigen Sie vielfältiges Datenmaterial. Ermitteln Sie folgende Werte:

Unternehmensbereiche analysieren

Bereich

Mögliche Unterlagen / Daten

Verhältnisse des Unternehmens

Dokumentationen über die Gründung, Handelsregisterauszug, Struktur und Organisation des Unternehmens, etwaige Beteiligungen, Unternehmenskapital, Rechtsform, Organe, Marketingmaßnahmen

Finanzen

Steuer- und Handelsbilanzen der letzten drei bis fünf Jahre, Monats- und Quartalszahlen des laufenden Geschäftsjahrs, Finanzplanung und Budgetierung, Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten Jahre, Bewegungen im Eigenkapital, Anlagenverzeichnis, letzte Inventur, Rückstellungen, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Forderungsausfälle

Kredite und Sicherheiten

Kreditvereinbarungen, Verzeichnis der bestehenden und ausstehenden Verbindlichkeiten, ggf. Schuldverschreibungen, erteilte Sicherheiten (z. B. für Darlehen), Bürgschaften für Dritte, Mitarbeiter- oder Gesellschafterdarlehen

Immobilien

betrieblich genutzte, unternehmenseigene Betriebsstätten, Grundstücke und Gebäude und die zugehörigen Verträge, Miet- und Pachtverträge, Grundbuchauszüge

Vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, z. B. Kunden, Lieferanten, Dienstleistern

Prüfung auf Risiken, die sich aus bestehenden Verträgen ergeben könnten, Austrittsklauseln bei Inhaberwechsel

Sachanlagen

Miet- und Leasingverträge für technische Anlagen und Maschinen, Anlagenverzeichnis, Vereinbarungen über geplante Käufe oder Verkäufe in der Zukunft

Markt und Wettbewerb

Marktstudien, Verbandsberichte, Marktvolumen, Marktwachstum, Details zu Wettbewerbern, Marktveränderungen, bevorstehende Innovationen in der Branche, Wachstumschancen, Markt- und Wettbewerbsrisiken

Marketing/Vertrieb

Vertriebsorganisation, Vertriebspartner, Top 30 Kunden, Provisionsregelungen, Marketing- und Verkaufsunterlagen, Broschüren, Preislisten, Verkaufskalkulation, Service

Einkauf/Beschaffung

Wichtigste Lieferanten, Abhängigkeiten

EDV

Ausstattung an Hardware und Software, Aktualität, Investitionen in den vergangenen Jahren

Personal

Personalstatistiken, Verträge mit Geschäftsführern, betriebliche Altersversorgung, Sonderleistungen, Tarifverträge, Betriebs-/Personalrat

Versicherungen

Prüfung der bestehenden Versicherungspolicen

Rechtliche Aspekte

laufende oder drohende Gerichtsverfahren, gewerbliche Schutzrechte (z. B. eingetragene Marken, Gebrauchsmuster, Patente), genutzte Lizenzverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen

Weitere Faktoren bei der Due Diligence

Auch wenn bei der Due Diligence das Zahlen- und Datenmaterial eigentlich im Vordergrund steht, sollten außerdem noch folgende Aspekte beachtet werden:

  • Grund für die Unternehmensnachfolge: Befragen Sie den Eigentümer dazu, warum er sein Unternehmen übergeben möchte. Neben der Ruhestandsplanung oder Krankheiten sind auch eine gewünschte Neuorientierung, Geldnöte oder der Todesfall des ursprünglichen Inhabers mögliche Gründe. Problematisch wird es für Sie, wenn der Verkauf geplant ist, weil das Unternehmen heruntergewirtschaftet und an Wert verloren hat oder die Nachfrage nach dem Produkt sinkt.
  • Ruf: Hören Sie sich bei Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern um, welchen Ruf das Unternehmen hat. Ist er schlecht, müssen Sie dies zusätzlich bei Ihren strategischen Überlegungen berücksichtigen. Es stellt sich dann auch die Frage, warum der Ruf schlecht ist.
  • Standort: Analysieren Sie, ob der Standort auch für die zukünftige Unternehmenstätigkeit geeignet ist. Stößt der Betrieb in Hinblick auf die Größe schon jetzt an seine Grenzen oder sind Belastungen des Bodens durch Schadstoffe zu befürchten, kann dies Ihre weitere Geschäftsentwicklung negativ beeinträchtigen. Siehe Standortanalyse!
  • Zukunft: Bei der Due Diligence ermitteln Sie überwiegend Vergangenheitswerte. Nehmen Sie diese jedoch nicht für bare Münze, sondern versuchen Sie ausgehend von diesen Werten und unter Bezug auf aktuelle Marktentwicklungen vorsichtige Prognosen und Schätzungen für die Zukunft. Siehe Trendanalyse!

Haben Sie sich schließlich ein umfassendes Bild von der Lage des Unternehmens gemacht, können Sie den Kaufpreis der Unternehmensnachfolge ermitteln und in die Verhandlungen einsteigen.

Welche Vor-und Nachteile hat die Unternehmensnachfolge?

In Zeiten der Start-ups und Neugründungen in Deutschland gibt es auch sie: die guten alten Familienunternehmen mit langer Tradition. Generationen überdauert, Kriege überstanden, Krisen getrotzt. Modern und selbstbewusst und alles andere als verstaubt und altersschwach präsentieren sich deutsche Traditionsunternehmen im 21. Jahrhundert. Tradition bedeutet meist, dass sich solche Unternehmen seit der Gründung in Familienhand befinden und von einer Generation zur nächsten übertragen werden.

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn schätzt seit Beginn der 1990er Jahre in regelmäßigen Abständen die Anzahl der anstehenden Unternehmensübertragungen in Deutschland. Nach aktuellen Schätzungen standen im Zeitraum von 2010 bis Ende 2013 in knapp 88.000 Familienunternehmen die Übergabe an. Dies entspricht 22.000 Übergaben pro Jahr.

Doch nicht alle bleiben automatisch in Familienhand. Gibt es in der Familie keinen Nachfolger oder lehnt der rechtmäßige Nachfolger eine Übernahme ab, beginnt die Suche nach fähigen Unternehmern, die an der Weiterführung interessiert sind.

Pro Unternehmensnachfolge

Gegenüber einer Neugründung bietet die Unternehmensnachfolge einen ganz offensichtlichen Vorteil:

  • Das Unternehmen funktioniert bereits
  • Es fehlt die langwierige Aufbauphase: Sie müssen zwar eine Einarbeitungsphase einkalkulieren, diese ist jedoch wesentlich kürzer als eine Aufbauphase.
  • Es gibt gut aufgebaute Vertriebskanäle.
  • Ein Kundenstamm ist bereits vorhanden.
  • Sie habe eine gewisse Planungssicherheit: Sie sind nicht wie bei einer Neugründung auf Schätzungen angewiesen, sondern können auf die Zahlen und Erfahrungen der Vergangenheit zurückgreifen. Das ist sehr vorteilhaft beim Erstellen des Businessplans und bei Bankgesprächen.
  • Sie übernehmen erfahrenes Personal.
  • Es gibt bereits vorhandene Lieferantenbeziehungen.
  • Firmenname, Marke und Produkte sind bereits am Markt etabliert.

Es gibt Unternehmensverkäufer, die bereit sind, dem Käufer bei der Finanzierung zu helfen. Das läuft meist so, dass Sie sich einen Teil des Kaufpreises der Unternehmensnachfolge aus zukünftigen Gewinnen im Laufe der Jahre auszahlen lassen. Ein solches Angebot macht nicht jeder Verkäufer. Wenn doch, spart das viel Zeit, die Sie vielleicht sonst in Bankgesprächen verbringen müssten.

Kontra Unternehmensnachfolge

Wo Vorteile sind, gibt es immer auch Nachteile oder negative Aspekte. So ist es zum Beispiel nicht ratsam, den Namen eines alteingesessenen Unternehmens zu ändern. Und dabei spielt es keine Rolle, wie klein der Betrieb ist. Denn der Erfolg und der gute Ruf sind unweigerlich mit dem Namen (oder der Marke) gekoppelt. Sie werden sich also kaum oder nur schwierig einen "eigenen Namen" machen können.

Weitere mögliche Nachteile:

  • Der Kapitalbedarf beim Unternehmenskauf  ist im Vergleich zur Neugründung höher. 
  • Sie tragen das Wertrisiko bei Betriebsmitteln. Es kann Ihnen passieren, dass die Maschinen oder Lagerbestände, die Sie übernommen haben, nicht so viel wert sind als beim Kauf angenommen.
  • Klären Sie vorher, inwieweit Sie für Risiken früherer Zeiten haften (z.B. Gewährleistung, Schadenersatz, Altlasten bei Gebäuden, etc.)

Wir haben zwar bestehende Beziehungen als Vorteil aufgeführt. Diese können  jedoch an die Unternehmerperson geknüpft sein, so dass Ihnen bei der Geschäftsübernahme hier auch Geschäftskontakte wegbrechen können. Auch wenn Sie ein Unternehmen übernehmen sind Sie ein Existenzgründer (wenn Sie nicht schon als Selbständiger tätig sind) und Sie sollten sich entsprechend beraten lassen.

  • Erkundigen Sie sich auch nach Fördermitteln!
  • Sie benötigen ebenfalls einen Businessplan.
  • Machen Sie eine Check, welcher Vertrag für die Übernahme für Sie in Frage kommt.

Webtipp

Ich habe einige interessante Webseiten zusammengefasst, die zusätzliche Inhalte, Fragebögen, Videos sowie Hilfestellungen zum Thema Unternehmensnachfolge bieten.

Welche Haftungsprobleme entstehen bei der Unternehmensnachfolge?

Bei der Findung der Geschäftsidee stellte sich bereits die Frage, wer für welche Schulden haften muss. Deshalb sollten Sie die wichtigsten Infos zur Firmennachfolgehaftung kennen.

Haftung für alte Schulden

An erster Stelle ist die Haftung für Schulden des bisherigen Unternehmens zu nennen. Sie kann auch auf den neuen Unternehmer übergehen, insbesondere bei Schulden gegenüber der Sozialversicherung und dem Finanzamt. Abhilfe sollen oftmals Garantien des Verkäufers schaffen, doch gelten diese nur, wenn auch die Gläubiger über die Haftungsfreistellung des Nachfolgers informiert werden.

Haftung für Steuern

Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer für die Steuerschulden und die Schulden zur Sozialversicherung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Unternehmensnachfolge handelt. Der Nachfolge-Geschäftsführer ist ebenso haftbar für alle Schulden, die bei der Unternehmensübernahme bestanden haben. Sind die liquiden Mittel nicht ausreichend, um alle Löhne, Gehälter, Steuern und Sozialabgaben zu zahlen, müssen die Löhne gekürzt ausgezahlt und von dem übrigen Geld die Lohnsteuern gezahlt werden. Bei anderen Steuern, wie Umsatzsteuer, pauschalierte Lohnsteuer usw., müssen die Steuern anteilig getilgt werden, und zwar im gleichen Maße wie die Schulden bei Lieferanten und anderen Gläubigern.

Haftung für Gegenstände, die dem Unternehmen dienen

Gegenstände, die dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen und den Unternehmenszweck nicht nur vorübergehend fördern, können auch dann zur Haftung herangezogen werden, wenn sie dem Unternehmen nicht gehören. Das betrifft gepachtete Gegenstände oder Grundstücke. Wichtig ist: Sie müssen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung dem Unternehmengedient haben und sich zum Zeitpunkt des Haftungserlasses noch im Eigentum des Haftenden befinden. Wurden sie veräußert, entfällt die Haftung. Zudem können die Gegenstände nur für betriebliche Steuern haften.

Haftung des Übernehmers

Wird ein Betrieb vollständig übernommen, so haftet der Übernehmer auch für alle Schulden des Unternehmens. Dies gilt insbesondere für Steuerschulden. Diese können nach Abgabenordnung auch nicht von der Haftung ausgeschlossen werden. Allerdings erstreckt sich die Haftung nur auf die Steuerschulden, die in dem Jahr entstanden sind, bevor die Übernahme erfolgte. Nach Handelsrecht kann eine Haftung des Übernehmers ausgeschlossen werden, wenn sie im Handelsregister eingetragen wurde.

Haftung der Gesellschafter

Gesellschafter von Personengesellschaften haften grundsätzlich mit dem vollen Privatvermögen, zumindest aber mit ihrer Einlage für Steuerfristen. Bei OHG oder KG haften ausgeschiedene Gesellschafter auch künftig für die Altschulden, neu entstehende Schulden müssen sie allerdings nicht mehr zahlen.

Wie kann die IHK als Regionalpartner bei der Unternehmensnachfolge helfen?

Laut DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2013 suchten im Jahr 2012 über 5.300 Unternehmer Rat bei einer Industrie- und Handelskammer zu ihrer Unternehmensnachfolge, denn in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen steht kein Nachfolger aus Familie oder Mitarbeiterkreis zur Verfügung.

Im gleichen Zeitraum informierten die Industrie- und Handelskammern auf Nachfolgetagen und Seminaren rund 8.400 übernahmeinteressierte Existenzgründer und Senior-Unternehmer über die Möglichkeiten von Unternehmensnachfolgen. Die 80 Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind daher für Sie als Existenzgründer oder Unternehmensnachfolger ein wichtiger Partner.

Teilnehmende Partner

Die Kfw-Mittelstandsbank ist der Hauptansprechpartner bei nexxt-change in Bezug auf Technik und Organisation der Börse. Um Sie als Existenzgründer in Deutschland flächendeckend vor Ort beraten zu können, arbeitet die Börse mit zurzeit 816 Regionalpartnern zusammen. Regionalpartner sind in erster Linie

  • die Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern,
  • Volks- und Raiffeisenbanken,
  • Sparkassen und Landesbanken,
  • sowie Fachverbände und Innungen.
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaften,
  • Innovations- und Gründerzentren,
  • Städte, Regionen oder Gemeinden

Vereinzelt finden sich auch private Unternehmen als Regionalpartner. Hierbei handelt es sich dann oft um Unternehmensberatungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH und um Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder eine Sozietät von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Was leistet der Regionalpartner?

Ihr Regionalpartner begleitet Ihr Inserat von der Anzeigenaufgabe über Änderungen des Inserates bis zur Kontaktvermittlung.

Durch die Abgleiche von Anforderungsprofilen, trifft er für Sie eine Vorauswahl von Unternehmen, die Ihren Wünschen und Zielen möglichst nah kommen. So sparen Sie viel Zeit und Energie mit Kontaktaufnahmen, die für Ihre Belange eigentlich gar nicht in Frage kämen. Die IHK als Regionalpartner bietet auch den Service an, Sie bei den ersten Gesprächen zu begleiten und zu unterstützen.

Im Normalfall bleiben die Inserate zehn Monate online. Haben sich bis dahin noch keine Interessenten gemeldet, fragt die IHK an, ob das Inserat bestehen bleiben soll und ob ggf. Veränderungen vorgenommen werden sollen.

Die Leistungen der Regionalpartner im Rahmen von nexxt-change sind für Sie als Existenzgründer kostenfrei. Sowohl die Anzeigenerstellung, als auch die Betreuung während der Laufzeit und die Kontaktvermittlung müssen Sie nicht bezahlen, denn als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied in der IHK und können deren Leistung in Anspruch nehmen. Für Existenzgründer und kleine Unternehmen gibt es jedoch auch die Möglichkeit sich von dem Beitrag befreien zu lassen.

Auf nexxt-change.org findet sich mehr als 800 Regionalpartnern zur Vermittlung einer Unternehmensnachfolge in Deutschland. Recherchieren Sie selbst für Ihre Region!

Wo bekommt man seriöse Angebote zur Unternehmensnachfolge?

Generell bekommt man als Interessierter in Sachen Unternehmensnachfolge die meisten Angebote über Unternehmensnachfolgebörsen, wie sie bereits von mir sehr umfangreich zusammengetragen worden. Vorweg möchte ich eines gleich schicken: Ohne einen sachverständigen Berater kann ich niemandem empfehlen, ein Unternehmen aufgrund einiger Eckdaten blindlings zu kaufen.

1. Unternehmensnachfolgebörsen

Ich habe die beiden größten Börsen getestet und in folgender Tabelle im Vergleich dargestellt. Darunter einige weitere private, regionale und internationale Unternehmensbörsen.

 

DUB.de

nexxt-change.de

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Kostenfreie Leistungen

  • Suchfunktion für Unternehmensnachfolge (An- und Verkauf)
  • Suchfunktion für Kapitalgeber und Berater
  • Detailsuche
  • Dealticker
  • Newsbereich
  • Info-Artikel
  • Suchfunktion für Unternehmensnachfolgen (An- und Verkauf)
  • Eigenes Inserat erstellen
  • Suche nach Regionalpartnern
  • Infobereich
  • Planungshilfen und Checklisten
  • Veranstaltungskalender

Usability der Suchfunktion

  • Schnelle Suche (auch Volltext) über die Startseite möglich
  • Etwas unübersichtliche Detailsuche
  • Einfache Volltextsuche über Suchbegriff oder Chiffre-Nummer
  • Drei Suchoptionen für die Detailsuche
  • Umkreissuche

Kosten-pflichtige Leistungen

  • Eigene Inserate eintragen
  • Verschiedene Berater-Pakete mit Zusatzleistungen
  • Online-Shop mit Fachliteratur
  • Alle Leistungen von nexxt-change werden kostenfrei angeboten

Information innerhalb der Inserate

  • Sehr ausführlich mit vielen relevanten Informationen
  • Kontaktieren des Anbieters direkt aus dem Inserat möglich
  • Ausführliche Infos über das Angebot
  • Standortkarte
  • Angabe des zuständigen Regionalpartners
  • Kontaktformular zum Anbieter
WebseiteWeitere InfosWeitere Infos

    Regionale Unternehmensbörsen

    1. Baden-Württemberg: (derzeit keine Unternehmensbörse bekannt)
    2. Bayern:
      1. unternehmensnachfolge-in-bayern.de/
    3. Brandenburg: (derzeit keine Unternehmensbörse bekannt)
    4. Berlin: 
      1. ihk-berlin.de
    5. Bremen: 
      1. bremen.de
    6. Hamburg: (derzeit keine Unternehmensbörse bekannt)
    7. Hessen: 
      1. unternehmensboerse-hessen.de/
    8. Mecklenburg-Vorpommern:
      1. nachfolgezentrale-mv.de/
    9. Niedersachsen
      1. niedersachsen.de/
    10. Nordrhein-Westfalen
      1. wirtschaft.nrw
    11. Saarland: (derzeit keine Unternehmensbörse bekannt)
    12. Sachsen:
      1. sachsen.de/
    13. Sachsen-Anhalt:
      1. ib-sachsen-anhalt.de
    14. Schleswig-Holstein:
      1. ihk-schleswig-holstein.de
    15. Rheinland-Pfalz:
      1. unternehmensboerse-rheinlandpfalz.de/
    16. Thüringen: 
      1. thex.de/nachfolge/

    2. Vermittlung durch einen Berater

    Sofern Sie bereits einen Unternehmensnachfolgeberater haben, besteht auch die Möglichkeit, dass dieser über diverse Verkaufsinteressen und Angebote anderer Mandanten informiert ist und entsprechend vermitteln kann. Die Berater fungieren daher sehr oft auch als Vermittler von Angebote und Nachfrage.  Es ist sehr wichtig, für einen so weitreichenden Schritt wie den Verkauf des eigenen Unternehmens einen vertrauensvollen Partner zu finden. Hierbei ist das bundesweite M&A-Beraterverzeichnis der Deutschen Unternehmensverkauf eine hilfreiche und wertvolle Anlaufstelle.

    3. Vermittlung durch einen zuständigen Regionalpartner

    Die zuständigen Regionalpartner wie die Industrie- und Handelskammern werden in vielen Fällen zuerst bezüglich einer Unternehmensnachfolge kontaktiert, da sie unparteiischer Vermittler bei den Verkaufsverhandlungen und der Vertragsanbahnung darstellen. Die Angebote der Regionalpartner sind in den meisten Fällen nur ein Auszug des Angebotes von Unternehmensnachfolgebörsen.

    4. Eigene Recherche auf Marktplätzen wie eBay

    Gerade bei Onlineunternehmen, wie Internetseiten oder Onlineshops werden oft Angebote über die Verkaufsplattform eBay (oder diversen Kleinanzeigenportalen) offeriert. Aber auch lokale Firmen und Geschäfte werden auf eBay angeboten.

    An dieser Stelle möchte ich aus eigener Erfahrung eine Warnung aussprechen, denn derartige Angebote und gerade bei Onlinefirmen sind oftmals unseriös und versprechen mehr als in Wahrheit dahinter steckt. Auch der Verkaufspreis ist oft unangemessen hoch, sodass Sie ohne die Analyse und Bewertung (siehe Due Diligence) Ihres Beraters auf keinen Fall kaufen sollten.

    Die Kategorie "Geschäftsverkäufe und Domains" dürften für Sie in Sachen Unternehmensnachfolge interessant sein. Diese eBay Kategorie untergliedert sich in folgende Bereiche:

    • Dienstleistungsbetriebe (92)
    • Einzelhandelsbetriebe (40)
    • Großhandelsbetriebe (9)
    • Industriebetriebe (2)
    • Patente & Rechte (81)
    • Domainnamen (27.635)
    • Webseiten & -projekte (4.020)
    • Webshops & -pakete (300)
    • Sonstige Firmen & Betriebe (48)

    Die Zahl hinter der Kategorie zeigt jeweils die Anzahl der Angebote in dieser Kategorie zum Redaktionsschluss. Es sind also tatsächlich einige Angebote von Unternehmensverkäufen auf dem Onlinemarktplatz eBay hinterlegt. 

    Gehen Sie sehr vorsichtig mit versprochenen Umsätzen, Anzahl von Besuchern / Kunden, Gewinnaussichten und anderen Daten und Informationen um!

    Domainshandelsbörsen

    Im Bereich der Unternehmensnachfolge von Webprojekten habe ich eine weiteren speziellen Artikel verfasst, der Domainhandelsbörsen und Verkaufsmarktplätze speziell für den Kauf und Verkauf von Domains, Webprojekten und Internetseite zusammenfasst.

    In welcher Reihenfolge muss ich bei der Unternehmensnachfolge vorgehen?

    Möchten Sie ein Unternehmen kaufen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten: 

    Schritt für Schritt durch die Unternehmensnachfolge: Checkliste Unternehmenskauf

    Schritt

    Bezeichnung

    Details

    1.

    Geschäftsbereich auswählen

    Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Tätigkeitsbereich und in welcher Branche Sie sich wohlfühlen könnten. Eine Rolle spielen dabei sicherlich auch Ihre Ausbildung und Berufserfahrung.

    2.

    Voraussetzungen klären

    Prüfen Sie, ob Sie für die gewählte Branche Voraussetzungen erfüllen müssen (z. B. Meisterzwang im Handwerk).

    3.

    Ein geeignetes Unternehmen suchen

    Es gibt eine Vielzahl von Unternehmensnachfolgebörsen, in denen Sie nach passenden Verkaufsangeboten suchen können. Auch die Regionalpartner der Kammern können helfen. Spätestens jetzt müssen Sie auch entscheiden, in welchem Umkreis Sie suchen möchten (Umzugsbereitschaft?). Klären Sie die nötigen Eckdaten, z. B. Budget, Unternehmensgröße.

    4.

    Besichtigen

    Sofern möglich, besuchen Sie das Unternehmen und besichtigen Sie es. Als neutraler Besucher, der sich noch nicht als Kaufinteressent geoutet hat, erhalten Sie unter Umständen ein wertfreies Bild vom Betrieb.

    5.

    Kontakt aufnehmen

    Haben Sie ein Unternehmen gefunden, für das Sie sich interessieren, nehmen Sie Kontakt zum Eigentümer auf, besprechen mit ihm etwaige Fragen und klären Details. Lassen Sie sich ausführliches Datenmaterial zum Betrieb aushändigen.

    6.

    Due Diligence durchführen

    Analysieren Sie nun die Zahlen und Fakten rund um das Unternehmen, beispielsweise Markt und Marktanteile, Wettbewerber, Finanzsituation, Konkurrenzfähigkeit, Lieferanten, Schutzrechte, Personal, Ruf und Versicherungen. Ziehen Sie ggf. externe Berater wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater hinzu, um die Zahlen korrekt beurteilen zu können.

    7.

    Unternehmenskaufpreis ermitteln

    Um in die Verhandlungen einsteigen zu können, müssen Sie zunächst den Kaufpreis ermitteln. Erscheint Ihnen der vom Inhaber gewünschte Kaufpreis nicht angemessen, ziehen Sie einen Wirtschaftsprüfer oder Fachverband für ein externes Gutachten hinzu.

    8.

    Finanzierung klären

    Wenn Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht bereits zuvor ausgelotet haben, steht spätestens jetzt ein Gespräch mit Ihrer Bank an, um die Finanzierung zu klären. Beziehen Sie gegebenenfalls auch bundesweite oder regionale Fördermittel in Ihre Überlegungen mit ein.

    9.

    Verhandlungen und Kaufvertrag erstellen

    Verhandeln Sie nun mit dem Eigentümer über den Unternehmenskauf. Sind Sie sich einig, setzen Sie – im Idealfall unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts – einen Kaufvertrag auf. Dieser sollte möglichst viel rund um den Übergang regeln, unter anderem auch die Haftungsverhältnisse.

    10.

    Einarbeitung im Unternehmen

    Im Kaufvertrag sollten Sie auch vorsehen, dass der derzeitige Inhaber Sie in das Unternehmen einarbeitet, damit Sie nicht direkt ins „kalte Wasser springen“ müssen. Erstellen Sie im Vorfeld einen „Übergabefahrplan“.

    Tipp für den Einstieg: Persönlicher Fragenkatalog

    Wie Sie in obigem Artikel nun selbst nachlesen konnten, ist die Berechnung des Unternehmenswertes zur Ermittlung des Kaufpreises eines Unternehmens insgesamt sehr vielfältig und stellenweise, je nach Wahl der Methode, sehr komplex. Es ist aufgrund meiner Erfahrung nicht die Aufgabe eines Existenzgründers, den Kaufpreis eines Unternehmens selbst zu ermitteln, vielmehr ist es notwendig, einen vertrauenswürdigen Unternehmensberater, Steuerberater oder eine andere offizielle Stelle zu finden, welche genügend fachliche Kenntnisse, Erfahrungen aus der Praxis und das gewisse persönliche Quäntchen X verfügt, um für Ihre individuelle Situation den Kaufpreis des Unternehmens zu ermitteln. Dabei hilft nicht zuletzt eine grundsätzliche Beratung durch den Regionalpartner (zum Beispiel die IHK), aber auch die intensive und fundierte Recherche nach einem Berater in den bekannten Unternehmensnachfolgebörsen.

    Wenn Sie sich für ein Unternehmen interessieren, sollten Sie direkt damit beginnen, Ihren persönlichen Fragenkatalog aufzustellen. Welche Fragen würden Sie dem derzeitigen Inhaber gerne stellen? Notieren Sie sie und bestehen Sie auf den zugehörigen Antworten. Die Fragen können sich ebenso auf wirtschaftliche Gegebenheiten als auch auf persönliche Motive des Inhabers beziehen. So können Sie sicherstellen, dass Sie später keine wichtigen Aspekte übersehen.

    1. Wählen Sie aus obigem Angebot den richtigen Berater, Plattform oder Hilfe!
    2. Nutzen Sie zumindest die Hilfe eines Steuerberaters! (Lesen Sie mehr zum Steuerberater suchen!) oder
    3. Sichern Sie sich für Ihr 30-minütiges Beratungsgespräch einen Termin mit Torsten Montag vom Gründerlexikon!
    Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
    Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

    Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.