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Mal eben zum Recht informieren. Wenn´s ja so einfach wäre. Aber einige Dinge kann man tatsächlich gut vorbereiten und sich informieren. Sicher werden Sie trotzdem nun sagen:
"Es sagt sich sehr leicht, sich mal schnell bezüglich des Rechts zu informieren. Ich bin gerade vom ersten Bankgespräch gekommen und nun soll ich mich mal eben zum Thema Recht erkundigen."
Das Recht ist gerade im bürokratischen Deutschland ein sehr weit gefasster Begriff und insbesondere für Existenzgründer sehr umfangreich und im Vorfeld schwer abzugrenzen, denn wer weiß schon, was in Zukunft passieren wird? Welche juristischen Probleme auf Sie zukommen und welche Verträge oder Rechtsbeziehungen Sie in Zukunft eingehen werden?
Das ist selbstverständlich richtig und ich möchte an dieser Stelle und in diesem Abschnitt auch nicht zum Anwalt werden. Letztlich möchte ich in diesem Bereich nur zum Ausdruck bringen, dass das Recht auch für den Existenzgründer ein ernstzunehmender Gegner ist und daher sollte man zumindest einige wichtige und grundlegende Dinge vorher regeln oder sich zumindest darüber informieren, was es zu beachten gilt oder wer in der Not helfen kann.
Die für die meisten Gründer wichtigste Frage in Sachen Recht, wo Sie den richtigen Anwalt finden, habe ich bereits in der Informationsphase im Thema Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt vor Ort? geklärt.
Interview mit dem Chef der Markenbörse, Stefan Geisler:
Torsten Montag: Herr Geisler, Ihre Produkt- oder Firmennamens als Marke macht dieses erst unverwechselbar, gibt ihm ein Image und trägt so entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei. Natürlich muss die Marke erst mit positiven Emotionen aufgeladen werden, um Zugkraft und Stärke zu entwickeln. Dann aber entscheiden sich Käufer in der Regel für das Markenprodukt, anstatt für ein gleichwertiges No-Name-Produkt. Zudem kann der Markenwert als immaterieller Vermögensgegenstand in die Firmenbilanz aufgenommen werden und stellt damit Firmenkapital dar. Es besteht damit sogar die Möglichkeit, den Markenwert als Sicherheit für einen Kredit zu hinterlegen.
Torsten Montag: Macht Markenschutz denn auch für kleine und mittelständische Unternehmen Sinn?
Stefan Geisler: Aber ja, auch kleine und mittelständische Unternehmen möchten ihre Produkte bzw. Dienstleistungen erfolgreich im Markt platzieren. Da immer noch gerne abgekupfert und kopiert wird, bietet der Markenschutz eine gute Möglichkeit die eigenen Produkte und Dienstleistungen als Marke davor zu schützen und Nachahmer abzumahnen.
Torsten Montag: Was sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Eintragung einer Marke?
Stefan Geisler: An die künftige Marke werden einige sachliche Anforderungen gestellt. Sie sollte u. a. über hinreichende Unterscheidungskraft verfügen und nicht lediglich beschreibend sein. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Markenanmeldung haben Fantasie- oder Kunstnamen. Im Rahmen einer Markenrecherche sollte geprüft werden, ob die angestrebte Marke noch beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingetragen werden kann oder bereits ältere gleichartige oder ähnliche Marken eingetragen sind. Diese Arbeit übernehmen klassische Markenanwälte mit denen wir erfolgreich seit Jahren zusammenarbeiten.
Torsten Montag: Wo wird eine Marke angemeldet?
Stefan Geisler: Eine Marke kann, wie bereits gesagt, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Dann genießt die Marke für 10 Jahre Schutz in Deutschland. Ein Markenschutz kann auch europaweit oder weltweit beantragt werden. Hier muss natürlich der Unternehmer entscheiden, ob das Sinn macht. Je nachdem, in welchen Ländern das Produkt oder die Dienstleistung angeboten wird, sollte eine entsprechende Registrierung erfolgen.
Torsten Montag: Wie funktioniert denn das genau, eine Marke anzumelden?
Stefan Geisler: Die Markenanmeldung kann der Unternehmer selbst vornehmen oder einen Dienstleister bzw. Markenanwalt damit beauftragen. Wir raten dazu, einen Dienstleister oder Markenanwalt zu beauftragen, da diese Profis auf dem Gebiet sind. Mit der Markenanmeldung sind auch die Waren- und Dienstleistungsklassen festzulegen, für die die Marke eingetragen werden soll. Hierbei hilft der Dienstleister bzw. Markenanwalt und legt gemeinsam mit dem Unternehmer die Klassen fest.
Torsten Montag: Und wie lange dauert das Verfahren „Markenanmeldung“ ihrer Erfahrung nach?
Stefan Geisler: Aufgrund der verschiedenen Fristen im Markeneintragungsverfahren dauert eine Markenanmeldung zwischen 7 und 9 Monaten. Ergeben sich Rückfragen durch das DPMA, z.B. zu den beantragten Waren- und Dienstleistungsklassen, auch bis zu einem Jahr.
Torsten Montag: Was sollte nach der erfolgreichen Markenanmeldung erfolgen?
Stefan Geisler: Nach der erfolgreichen Markenanmeldung durch Aushändigung der Eintragungsurkunde und der Mitteilung der Bestandskraft durch das DPMA, sollte eine regelmäßige Markenüberwachung erfolgen. Zudem sollte die Marke dann im Markt positioniert und geführt werden, um Markenstärke und Zugkraft zu erhalten.
Torsten Montag: Herr Geisler, ich bedanke mich für das interessante Gespräch und wünsche noch viel Erfolg für Ihr Unternehmen.
Kunden sind eher bereit, einer bekannten Marke zu vertrauen, als einem "No-Name Produkt". Das zeigt sich speziell in der Kaufbereitschaft. Wie können Sie eine Marke anmelden? Was sollten Sie zum Thema "Markenrecht" wissen? Wir haben für Sie die wichtigsten Internetseiten zusammengestellt, wo Sie eine Marke online anmelden und überwachen lassen können:
Bitte beachten Sie: Es geht hier nicht um eine vollkommene und abschließende Liste zum Thema Recht, es geht darum, dass Sie sich etwas Zeit für das Thema nehmen, sich bei einigen Themenbereichen einlesen und vorbereiten und anschließend selbst entscheiden, ob Sie mehr oder weniger im Bereich Jura tun möchten. Der Rechtsanwalt ist an der Stelle zunächst erst einmal überflüssig, wichtiger ist zu entscheiden, welche Rechtsgebiete und Probleme bei Ihrer Existenzgründung eine Rolle spielen und wie Sie diese Probleme bereits im Vorfeld auch ohne Rechtsanwalt durch einfache Vorlagen, Muster oder Downloads aus dem Internet lösen können.
Diese Übersicht fasst die in juristischen Veröffentlichungen üblichen Abkürzungen und Kurzformen von Gesetzes- und Verordnungenamen und Bezeichnungen wichtiger Rechtsvorschriften zusammen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nicht alle aufgeführten Rechtsvorschriften sind noch gültig. Keine Haftung bei Fehlern oder Auslassungen oder infolge von Fehlern oder Auslassungen!
Aus Gründer der Übersichtlichkeit, biete ich Ihnen die Tabelle mit den Abkürzungen der Juristen in einem PDF zum Download an.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.