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Sie brauchen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), aber wissen noch gar nicht so recht, wie Sie dabei vorgehen sollten? Hier erfahren Sie, warum Sie AGB brauchen, welche Inhalte darin stehen sollten, wer Ihre AGB erstellen kann und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Abkürzung: AGB) stellen einseitig formulierte Vertragsbedingungen gemäß den §§ 305 bis 310 BGB dar. Im Gegensatz zu einem individuellen Vertragsabschluss sollte der Verwender die Formulierungen in den AGB so erstellen, dass sie für eine Vielzahl von Verträgen gelten können. Diese Klauseln werden nicht gesondert mit dem Vertragspartner ausgehandelt. Der Verwender macht die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das am Vertrag beteiligte Unternehmen zur Bedingung für den Vertragsabschluss.
Sind keine allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden, so gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Auch individuelle Abreden, die zusätzlich zu den Klauseln der AGB gelten, sind möglich und werden vorrangig behandelt (§ 305b BGB). Die Formulierungen in den AGB werden in Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell des Verwenders genutzt, um Massenverträge schneller abwickeln und Informationspflichten (z. B. bei einem Onlineshop) abmahnsicher genügen zu können.
Hinweis: Beachten Sie, dass an AGB für B2C-Kunden deutlich höhere gesetzliche Anforderungen gestellt werden als an die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen im B2B-Bereich. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass die unerfahrene Privatperson besser geschützt werden muss. Deshalb müssen Sie einen B2C-Kunden vor dem Vertragsabschluss auf die AGB hinweisen, und die Verwendung bestimmter Klauseln ist nicht erlaubt.
Tipp: Nutzen B2C- und B2B-Kunden Ihre Dienstleistungen oder Ihren Onlineshop? Erstellen Sie für diesen Fall am besten gesonderte AGB für Verbraucher und Unternehmen, um vor Abmahnungen sicher zu sein.
Die Entscheidung ist gefallen, Sie brauchen für Ihr Geschäftsmodell allgemeine Geschäftsbedingungen. Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie die AGB selbst erstellen, sich im Internet "inspirieren" lassen oder von einem Anwalt abmahnsichere AGB fertigen lassen möchten. Sie haben bei der Erstellung von AGB diese Möglichkeiten:
Vorgefertigte Musterverträge können eine gute Wahl sein, wenn Ihr Geschäftsmodell nicht zu komplex ist und Sie aufgrund Ihres Vorwissens im AGB-Recht einfachere Änderungen an den Klauseln selbst vornehmen können. Verwenden Sie aber in jedem Fall ein AGB-Muster, das auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten ist und besondere Klauseln abdeckt (z. B. digitale Inhalte, Gebrauchtwaren, Verkauf von Werbung). Allgemeingültige AGB-Muster für jede Branche werden nie alle Möglichkeiten ausschöpfen und im schlimmsten Fall Abmahnungen provozieren.
Sie möchten sicher vor Abmahnungen sein? Lassen Sie von einem Anwalt AGB erstellen, die perfekt auf Ihr Geschäftsmodell, Ihre Kunden und Ihr Unternehmen abgestimmt sind. Zudem kann der Anwalt Sie dahingehend beraten, wie Sie die AGB-Klauseln korrekt in Ihre Verträge einbinden.
Dies ist die teuerste Variante. Sie bietet Ihnen aber zugleich Rechtssicherheit und Sicherheit vor Abmahnungen. Rechnen Sie für wenig komplexe Geschäfte mit Kosten von etwa 150 bis 200 Euro. Für komplexere AGB-Formulierungen müssen Sie mit deutlich höheren Gebühren für den Anwalt rechnen (bis zu 1.000 Euro). Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Kunden sind meist günstiger als die Variante für B2C-Kunden.
Ein Generator kann für Sie individuelle AGB erstellen, angepasst an Ihre Dienstleistung oder Ihren Onlineshop. Hierfür stellt er Ihnen elektronisch Fragen, die Sie per Multiple Choice beantworten. Anschließend erzeugt er automatisiert die Klauseln. Diese Muster-AGB aus dem Generator können oft auch speziellere Bestimmungen umsetzen. Für komplexere Geschäftsmodelle ist der Generator jedoch nicht geeignet. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte der AGB erfolgt nicht. Eine Ausnahme kann für kostenpflichtige Angebote gelten, bei denen eine telefonische Beratung und/oder eine Prüfung der AGB auf Rechtssicherheit inkludiert ist.
Zwar können Sie die erforderlichen AGB-Klauseln auch von verschiedenen Onlineshops oder Websites im Internet nach Ihren Bedürfnissen zusammenkopieren. Diese Variante ist aber gleich aus vier Gründen nicht sinnvoll:
Sie können in allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr viele vertragliche Klauseln festlegen, die Rechte und Pflichten rund um den Vertragsschluss regeln. Beispiele für solche Vertragsbedingungen sind:
Vertragliche Bedingungen | Mögliche Klauseln in den AGB |
Preise | Angabe der Preise inklusive oder exklusive Umsatzsteuer? Versandkosten und Verpackungsaufwand, gültige Währung, Umgang des Verwenders mit Preiserhöhungen bei Abonnements |
Zahlungsmethoden | Angabe der möglichen Zahlungsmethoden des Vertragspartners und ggf. damit verbundener Kosten, Lieferung nur gegen Vorkasse |
Widerrufsbelehrung | gesetzliche Bestimmung für Onlineshops; Verweis auf eine andere Unterseite möglich |
Lieferung | Verbindlichkeit von schriftlich vereinbarten Lieferterminen, durchschnittliche Lieferfristen, Gefahrtragung |
Eigentumsvorbehalt | Vorbehalt des Eigentums an der übersandten Ware bis zur vollständigen Zahlung durch den Vertragspartner |
Gewährleistung | vertragliche Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung nur nach Art und Beschaffenheit der Ware möglich (z. B. keine Rückgabe von verderblicher Ware, Verkürzung auf zwölf Monate bei Gebrauchtwaren) |
Haftungsausschluss | Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (nicht für Personenschäden möglich), Höchstgrenzen für die Haftung |
Rücksendung | Voraussetzungen für die Rücksendung von Waren an den Onlineshop, Informationen zur Kostenübernahme |
Transportschäden | Pflicht zur Beanstandung der Transportschäden beim Zusteller, Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich |
Zahlungsverzug | bei Überschreitung des Zahlungsziels Fristen für Mahnungen, Berechnung von Mahnkosten und Verzugszinsen, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens |
Vertragsschluss | Zustandekommen des Vertrags, beispielsweise durch Übersendung der Bestellbestätigung, einer Auftragsbestätigung mit Lieferung oder Zahlung |
Mitwirkungspflichten | z. B. bei Handwerkern Zutritt zur Anlage verschaffen, Übermittlung von Informationen bei Beratern |
Abnahme | Abnahmefristen bei Werkverträgen, Art der Abnahme (z. B. förmliche Abnahme), Definition der Berechtigung zur Abnahmeverweigerung |
Geheimhaltung | Verpflichtung zur Geheimhaltung von Informationen aus dem Vertragsverhältnis |
Spartipp: Wünschen Sie sich Rechtssicherheit und Sicherheit vor Abmahnungen, können Sie Ihre AGB selbst erstellen oder einen Generator benutzen und die Bestimmungen anschließend von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dies ist deutlich kostengünstiger, als die AGB-Klauseln direkt vom Anwalt erstellen zu lassen.
Welche Formulierungen und Klauseln Sie für Ihre AGB erstellen sollten, hängt davon ab, in welcher Branche Sie tätig sind und ob Sie Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erbringen oder Ware über einen Onlineshop liefern. Ein Unternehmensberater braucht beispielsweise in seinen AGB keine Klauseln zum Rückversand von Waren, wohl aber zur gesetzlichen Haftung für Schäden, die aus seiner Dienstleistung entstehen könnten.
Es gibt keine Pflicht, AGB zu erstellen. Alternativ gelten einfach die gesetzlichen Regelungen, die auf das Vertragsverhältnis anzuwenden sind, beispielsweise das BGB oder das HGB. Jedes Unternehmen, das nicht jeden Vertrag in allen Detailfragen neu aushandeln möchte, sollte jedoch mit einem Generator oder einem Anwalt AGB erstellen.
Damit die AGB für das vorliegende Rechtsgeschäftägelten, muss der Gründer sie rechtswirksam einbinden (§ 305 BGB). Wie dies zu geschehen hat, hängt davon ab, ob es sich beim Kunden um einen Unternehmer oder einen Verbraucher handelt:
Präsentieren Sie Ihrem Kunden die AGB zur Sicherheit auf dem Silbertablett: Erstellen Sie die Klauseln so, dass sie gut wahrnehmbar sind. Verzichten Sie auf Kleingedrucktes oder versteckte Unterseiten. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der Kunde die AGB vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen kann.
Schließen zwei Unternehmen ein B2B-Geschäft ab und beide bringen AGB in den Vertrag ein, so gilt die Kongruenzlehre. In diesem Fall gleicht man die Klauseln ab: Was in beiden AGB übereinstimmt, gilt auch. AGB-Regelungen, die sich widersprechen, sind unwirksam. Die gesetzlichen Bestimmungen treten automatisch an deren Stelle. Dieses Problem können Sie übrigens umgehen, indem Sie eine Ausschließlichkeits- oder Abwehrklausel erstellen.
Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen für die Länge der AGB. Drucken Sie die Bestimmungen aber nicht in winziger Schrift, um Platz zu sparen – dies könnte im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen führen.
Besonders AGB gegenüber Verbrauchern führen häufig zu Abmahnungen und/oder werden im Rechtsverkehr für unwirksam erklärt (§ 307 BGB Inhaltskontrolle). Um dies zu vermeiden, beugen Sie diesen häufigen Fehlern vor: