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Haben Sie schon ein Impressum auf Ihrer Website? Und sind Sie wirklich überzeugt, dass es zu 100 Prozent rechtssicher ist? Wahrscheinlich treibt auch Sie – wie viele andere Existenzgründer – die Angst vor einer Abmahnung um. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie mit einem Impressumsgenerator und anderen Methoden ein eigenes Impressum erstellen und wie Sie sich absolute Sicherheit vor Abmahnungen verschaffen können.
Bei einem Impressum handelt es sich um die sogenannte „Anbieterkennzeichnung“, die nach § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) vorgeschrieben ist. Sie muss eine ladungsfähige Anschrift des Betreibers beinhalten. Hintergrund ist, dass Verbraucher die Möglichkeit haben müssen, etwaige rechtliche Ansprüche gegen Sie als Betreiber der Website geltend zu machen. Diese Impressumspflicht dient somit dem Verbraucherschutz und soll Transparenz schaffen.
Ein Impressum braucht gemäß Telemediengesetz jede Website, die „geschäftsmäßige Online-Dienste“ anbietet. Das gilt besonders, aber nicht ausschließlich, wenn diese normalerweise gegen Bezahlung angeboten werden. Hinzu kommt § 55 RStV, der ein Impressum für Websites vorschreibt, die regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichen. Dazu zählen etwa:
Ebenfalls unter die Impressumspflicht fallen übrigens auch andere Medien, über die Unternehmer nach außen auftreten, etwa E-Mails, Newsletter oder Kataloge. Und auch wenn Sie als Drittanbieter bei einem Handelsportal wie Amazon oder eBay verkaufen, müssen Sie ein Impressum nutzen (Urteil des OLG Düsseldorf vom 18. Juni 2013, Az. I-20 U 145/12).
Sowohl das Telemediengesetz als auch der Rundfunkstaatsvertrag nehmen Websites von der Impressumpflicht ausdrücklich aus, die einen rein persönlichen oder familiären Zweck verfolgen, wenn also keine Wirtschaftstätigkeit damit einhergeht. Selbst Blogs und Foren gelten in der Regel als impressumspflichtig, da sie regelmäßig Inhalte veröffentlichen – soweit es sich nicht um ein rein privates Tagebuch handelt.
Die Gerichte legen die Grenzen zur wirtschaftlichen Tätigkeit sehr eng aus. Sogar ein einziges geschaltetes Werbebanner kann ausreichen, um eine Impressumspflicht auszulösen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob darüber tatsächlich nennenswerte Umsätze erzielt werden.
Damit Sie Ihrer Impressumspflicht ausreichend nachkommen, sollte die Impressum-Vorlage die folgenden Pflichtangaben aufweisen (§ 5 TMG):
Neben dem TMG müssen Dienstleister auch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) einhalten, was weitere verpflichtende Inhalte für das Impressum bedeuten kann. Der Begriff des Dienstleisters ist weit auszulegen und gilt etwa auch für Handwerker, Gastronomen oder IT-Dienstleister.
Das Oberlandesgericht München entschied 2016, dass das Impressum nicht nur einen Hinweis auf das Streitbeilegungsverfahren enthalten muss. Es muss ein klickbarer (!) Link zur EU-Plattform unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr für das Streitbeilegungsverfahren vorhanden sein.
Dieses Impressum-Beispiel zeigt, wie Sie Ihr Impressum-Muster aufbauen könnten. Es muss gegebenenfalls um weitere Informationen ergänzt werden, je nach individueller Unternehmenssituation:
Impressum
Angaben gem. § 5 TMG:
Name des Unternehmens bzw. Vorname, Name
Straße, Hausnummer
PLZ & Ort
Land
Daten zur Kontaktaufnahme:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
ggf. Registergericht & Registernummer
ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DEXXXXXXXXX
ggf. Geschäftsführer
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Haftungsausschluss – Disclaimer:
Haftung für Inhalte
Haftungsbeschränkung für externe Links
Urheberrecht
Um Ihr Impressum zu erstellen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, vom Impressumsgenerator bis zur Kanzlei für IT-Recht:
Wissen Sie sicher, welche Pflichtbestandteile Ihr Impressum enthalten muss? Dann können Sie für Ihr Impressum eine kostenlose Vorlage nutzen oder es von Grund auf selbst erstellen. Der zeitliche Aufwand dafür hält sich in Grenzen, gerade, wenn Sie ein Impressum-Muster verwenden können. Sehen Sie am besten die Impressen Ihrer Wettbewerber durch – vielleicht entdecken Sie noch den einen oder anderen Punkt, den Sie nicht bedacht hatten.
Seien Sie sich aber bewusst, dass Sie mit einem selbst erstellten, kostenlosen Impressum ein rechtliches Risiko eingehen. Stellen Sie eine fehlerhafte oder unvollständige Anbieterkennzeichnung online, kann dies Bußgelder und Abmahnungen nach sich ziehen.
Beachten Sie, dass Sie neben dem Impressum je nach Art Ihrer Website noch weitere Rechtsdokumente brauchen, beispielsweise eine Datenschutzerklärung, einen Haftungsausschluss für Verlinkungen auf andere Webseiten sowie bei Onlineshops AGB und Widerrufsbelehrung. Der Generator des Händlerbunds erzeugt diese ebenso rechtssicher wie das Impressum – jetzt Leistungen vergleichen.
Ein Impressumsgenerator ist die deutlich einfachere und sicherere Alternative zur eigenständigen Erstellung. Der Generator fragt wie in einem Interview die wichtigsten Daten für das Impressum-Muster ab und erzeugt dieses komplett eigenständig auf Basis Ihrer Angaben. Diese Impressum-Vorlage müssen Sie nur noch kopieren und in Ihre Website einfügen.
Besonders bekannt ist der Impressumsgenerator des Händlerbunds. Er erstellt ein rechtssicheres Impressum und fügt bei Bedarf die für die Einbindung von Facebook, Google Plus und Google Analytics notwendigen Disclaimer sowie Bildnachweise gleich hinzu. Der Impressumsgenerator fragt vom Betreiber Schritt für Schritt alle möglichen Fälle und Informationen ab, die im Impressum berücksichtigt werden müssen. Schließlich erzeugt der Generator die Vorlage und Sie können sie nutzen.
Im Gegensatz zu anderen Impressumsgeneratoren, die Sie im Internet finden, ist das Angebot des Händlerbunds nicht kostenlos zugänglich. Warum wir den Generator trotzdem empfehlen? Wegen der Rechtssicherheit! Wer garantiert Ihnen, dass ein kostenloser Impressumsgenerator wirklich aktuell ist? Die letzten gesetzlichen Regelungen umgesetzt hat? Und dass Sie als Betreiber von diesen Änderungen auch etwas mitbekommen?
Beim Generator des Händlerbunds ist das anders: Hier erstellen Sie abmahnsichere Rechtstexte, und zwar nicht nur das Impressum, sondern auch AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung. Der größte Nutzen ist allerdings die Haftung: Sollte es aufgrund der vom Händlerbund gestellten Rechtstexte zu einer Abmahnung kommen, übernimmt dessen Kanzlei für IT-Recht an Ihrer Stelle die Haftung dafür. Jetzt Generator für drei Monate kostenlos sichern!
Absolute Sicherheit gewinnen Sie durch individuelle Rechtsdokumente von einer spezialisierten Kanzlei. Diese bezahlen Sie allerdings auch: Rechnen Sie mit rund 200 bis 300 Euro alleine für das Impressum – für weitere Rechtsdokumente müssen Sie deutlich höhere Kosten einkalkulieren.
Das Problem: Es handelt sich um eine Momentaufnahme. Was heute aktuell ist, kann schon in wenigen Monaten veraltet und somit abmahnwürdig sein. Sie müssten Ihr Impressum somit eigentlich regelmäßig vom Anwalt (natürlich nicht kostenlos) überprüfen lassen oder sich selbst über gesetzliche Änderungen auf dem aktuellen Stand halten, was dann wieder ein Risiko darstellt.
Beim Händlerbund erstellen auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte Ihr Impressum. Den Impressumsgenerator erhalten Sie aber schon ab 8,90 Euro monatlich inklusive automatischem Update-Service bei gesetzlichen Änderungen – so geht Rechtssicherheit!
Sie können Ihrer rechtlichen Verpflichtung nur genügen, wenn Ihr Impressum alle Pflichtangaben enthält. Ist dies nicht der Fall, kann dies zwei rechtliche Folgen nach sich ziehen:
Ob ein nur leicht fehlerhaftes Impressum wirklich als Rechtsverstoß anzusehen ist, für den eine Abmahnung gerechtfertigt ist, beurteilen die Gerichte übrigens unterschiedlich – das Oberlandesgericht Hamm und das Landgericht Düsseldorf sprechen sich dafür aus, das Hanseatische Oberlandesgericht sowie das Oberlandesgericht Koblenz sind dagegen. Verlassen können Sie sich also nicht darauf, dass Sie mit einem fehlenden oder unkorrekten Impressum durchkommen.
Die Investition in den Impressumsgenerator des Händlerbunds kostet im Vergleich zu einer Abmahnung sehr wenig – mit nur wenigen Euro im Monat verschaffen Sie sich Rechtssicherheit.
Nach dem TMG muss das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Daraus ergeben sich diese Regeln für die Einbindung:
Ein weiterer Stolperstein ist die mobile Ansicht Ihrer Website. Sie sollten deshalb am besten selbst mit einem Smartphone oder Tablet oder einem entsprechenden Tool ausprobieren, ob Ihr Impressum und auch die anderen Rechtstexte wie die Datenschutzerklärung von mobilen Endgeräten einsehbar sind und alle nötigen juristischen Daten korrekt anzeigt werden.
Möchten Sie Ihre persönliche Telefonnummer nicht im Internet veröffentlichen, müssen Sie dies nicht. Sie brauchen dann aber eine andere Kontaktmöglichkeit, über die Sie innerhalb weniger Stunden antworten. Dafür kann eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular ausreichend sein.
Viele Soloselbstständige haben keine Büroadresse, sondern arbeiten von zu Hause aus. Sie müssen dann tatsächlich ihre private Adresse im Impressum angeben, sofern sie keine andere „ladungsfähige Anschrift“ haben.
Möchten Sie diese Pflicht umgehen, können Sie eine virtuelle Adresseanmieten. Aber Vorsicht: Sie müssen sicherstellen können, dass Sie vom Gericht versandte Briefe tatsächlich erhalten und lesen.
Das OLG München hat in einem Urteil entschieden, dass bei einer virtuellen Adresse kein Unterschied zu einem (im Impressum nicht zulässigen) Postfach besteht und sie deshalb nicht ausreicht, um der Impressumspflicht zu genügen (Urteil vom 19. Oktober 2017, Az. 29 U 8/17). Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie eine virtuelle Adresse mit Räumen anmieten.
Die Urheberangaben zu auf der Website verwendeten Fotos sind keine gesetzliche Pflichtangabe des Impressums. Prüfen Sie hierzu die Lizenzbedingungen des verwendeten Stockanbieters. Diese schreiben teilweise die Angabe im Impressum vor.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie schnell reagieren und eine spezialisierte Kanzlei konsultieren. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab und zahlen Sie nichts, weil beides einem Schuldanerkenntnis gleichkommt. Ein Anwalt kann unter Umständen größeren Schaden abwenden oder vielleicht sogar die gesamte Abmahnung abwehren.
Grundsätzlich benötigen ausländische Websites kein Impressum. Betreiben Sie diese aber von Deutschland aus, unterliegen Sie wiederum der Impressumspflicht. Sie müssen gegebenenfalls die anzugebenden Daten anpassen, etwa das ausländische Register, in das Ihr Unternehmen eingetragen ist, oder die Rechtsform in eine verständliche Form übersetzen.
Die DSGVO hat mit dem Impressumsgenerator nichts zu tun, da das Gesetz keine Regelungen zur Anbieterkennzeichnung trifft. Sie betrifft allerdings einen anderen Bereich Ihrer Website: Infolge der DSGVO mussten viele Betreiber ihre Datenschutzerklärung an das neue Gesetz anpassen.