Markenanmeldung: So erreichen Sie in 7 Schritten den Markenschutz

Ihre Marke ist das Aushängeschild, das Ihr Unternehmens einzigartig wirken lässt und einen hohen Wiedererkennungswert aufweist. Man denke nur an die eingetragenen Markenzeichen berühmter Hersteller, darunter das goldene „M“ von McDonalds, der Mercedes-Stern oder der Lufthansa-Kranich. Ärgerlich ist es jedoch, wenn Sie sich Gedanken über Ihre Marke machen, diese im Laufe der Jahre ausbauen und zuschleifen – nur um dann mit ansehen zu müssen, wie ein Konkurrent Ihren Schriftzug stiehlt oder Ihr Logo für seine Zwecke missbraucht. Solchen Kopien können Sie vorbeugen, indem Sie Ihre Marke schützen lassen.

Wir klären heute, wie die Markenanmeldung abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie gegen Dritte vorgehen, die Ihre Marke unberechtigt nutzen.

Was ist eine Marke?

Bei einer Marke handelt es sich um ein Zeichen, das Ihr Unternehmen von anderen Wettbewerbern abgrenzt und unterscheidet und für einen hohen Grad der Wiedererkennung bei Ihren Kunden sorgt. § 3 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) definiert eine Marke folgendermaßen:

„Als Marke können alle Zeichen […] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“

Um sie vor Kopien oder Missbrauch zu schützen, können Sie Ihre Marke anmelden. Dafür stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Häufig genutzte Arten von Marken

Das Markenamt unterscheidet eine Vielzahl von Markenarten. Neben der Wortmarke – womit etwa Firmennamen gemeint sind – kommen dafür auch Bilder, Klänge, Formen und mehr infrage. Die folgende Übersicht zeigt, welche Arten von Marken Sie schützen lassen können:

Art der Marke

Gegenstand des Markenschutzes

Beispiele

Wortmarke

Schriftzeichen, Slogan, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Produkt- und Firmennamen

Coca Cola, Volvo, Just Do It, Levi’s

Bildmarke

Symbole, Firmenlogos, Abbildungen

adidas-Logo, Nike-Swoosh, Twitter-Vogel, Apple-Apfel

Wort-Bildmarke

Kombination aus Wort- und Bildmarke

pepsi-Logo, Landliebe-Logo, Lacoste-Logo

Hörmarke

eine bestimmte Abfolge von Tönen

bekannte Jingles, z. B. von Intel oder Telekom

Formmarke

eine bestimmte, dreidimensionale Form

Toblerone-Schokoladenverpackung,

Farbmarke

Kombination bestimmter Farben

Magenta der Telekom, Lufthansa-Gelb, Sparkassen-Rot

Darüber hinaus gibt es speziellere Marken, etwa Hologramm-, Muster-, Bewegungs- oder Multimediamarken.

Markenanmeldung in sieben Schritten: So können Sie Ihre Marke schützen lassen

Um Ihre Marke anzumelden, folgen Sie den folgenden Schritten:

1. Schritt: Prüfen Sie die Voraussetzungen!

Ehe Sie die Anmeldung durchführen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Marke überhaupt eintragungsfähig ist. Dies trifft dann zu, wenn das gewählte Zeichen geeignet ist, um Ihr Unternehmen von Wettbewerbern abzuheben. Deshalb darf es sich auch nicht um eine allgemeine Gattungsbezeichnung handeln. Die Firma „Getränkemarkt Hamburg“ können Sie nicht als Marke eintragen lassen, weil das zu allgemein ist, eher die Leistung beschreibt und auf zahlreiche andere Betriebe zutreffen könnte. Es fehlt an der „hinreichenden Unterscheidungskraft“.

Es ist schwierig, die Eintragungsfähigkeit der Marke selbst zu prüfen. Holen Sie sich Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt.

2. Schritt: Führen Sie die Markenrecherche durch!

Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, müssen Sie im Markenrecht ausschließen können, dass Ihre Bild- oder Wortmarke bereits eingetragene Schutzrechte verletzt, also etwa das Logo oder den Firmennamen eines Wettbewerbers. Dies können Sie etwa in diesen Quellen recherchieren:

  • DPMAregister
  • eSearch plus (europaweit)
  • Romarin (international)

Ob es bereits eine identische Marke gibt, lässt sich über diese Datenbanken im Regelfall schnell herausfinden.

Eingetragene Marken sind auch vor Nachahmungen geschützt, die Abwandlungen verwenden. Käme also etwa ein Smartphone-Hersteller auf die Idee, in sein Firmenlogo einen Apfel zu integrieren, könnte er Probleme mit Apple bekommen – auch wenn der Apfel eine leicht andere Form und/oder Farbe hätte. Solche Ähnlichkeiten zu finden, ist eine Herausforderung für Laien. Eine fundierte Recherche, am besten mit professioneller Unterstützung, ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Anmeldung.

3. Schritt: Melden Sie Ihre Marke an!

Für die Markenanmeldung verwenden Sie das amtliche Formular des DPMA. Sie können dieses entweder per Post, per Fax, per DPMAdirektWeb (Online-Formular) oder DPMAdirektPro (Software) beim Markenamt einreichen. Die wichtigsten Informationen, die Ihre Anmeldung enthalten sollte, im Überblick:

  • Angaben zum Unternehmen (Firmenname) und zur anmeldenden Person
  • Markenform
  • drei von 45 Klassen im Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen
  • exakte Beschreibung der Marke
  • Unterschrift

Hauptaugenmerk sollte darauf liegen, die Marke so genau wie möglich zu beschreiben. Bei Grafiken und Logos gehört hierzu neben dessen Abbildung auch die Angabe der genauen Farben, bei akustischen Logos ein Hörbeispiel oder ein eindeutiges Notenblatt, bei nichtlateinischen Schriftzeichen Informationen zur Transliteration, Transkription und ggf. Übersetzung.

Melden Sie Ihre Marke nur für Klassen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis an, die tatsächlich zu Ihren Leistungen oder Produkten zählen. Im Markenrecht besteht „Benutzungszwang“ (§ 25 MarkenG) – nur wenn Sie Ihre Marke tatsächlich in den betreffenden Bereichen nutzen, können Sie den Markenschutz bewahren. Außerdem: Je mehr Klassen Sie anmelden, desto länger dauert auch die Prüfung der Markenanmeldung.

4. Schritt: Bezahlen Sie die Gebühr für die Markenanmeldung!

Für die Markeneintragung entstehen Kosten in Höhe von 300 Euro (bzw. 290 Euro bei elektronischer Anmeldung). Falls Sie Ihre Marke für mehr als drei Klassen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anmelden möchten, kommen pro Klasse 100 Euro hinzu. Diese Grundgebühr müssen Sie innerhalb von drei Monaten ab dem Eingang des Antrags beim Markenamt eigenständig überweisen. Ansonsten gilt Ihr Antrag auf Markeneintragung als zurückgenommen.

Entscheiden Sie sich im Antragsformular für das SEPA-Lastschriftverfahren. So können Sie den Zahltermin nicht übersehen.

5. Schritt: Warten Sie das Ergebnis der Prüfung ab!

Sobald die Gebühr bezahlt wurde, überprüft das DPMA, ob sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ nach § 8 MarkenG vorhanden sind. Dazu zählen etwa:

  • fehlende Unterscheidungskraft
  • Marke besteht aus im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen Bezeichnungen für die Ware oder Dienstleistung
  • Täuschung über Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft
  • Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
  • Zeichen, die Hoheitszeichen des deutschen Staats, der Länder, Gemeinden oder Kommunen enthalten
  • Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften

Das Patentamt prüft nicht, ob Sie zur Markenanmeldung berechtigt sind. Konkret gesagt: Auch mit einer erfolgreich angemeldeten Marke können Sie die Schutzrechte anderer verletzen. Dies zöge die Löschung der Bild- oder Wortmarke durch das DPMA nach sich.

Kommt das DPMA zu dem Ergebnis, dass Ihr Antrag Fehler enthält oder absolute Schutzhindernisse bestehen, erhalten Sie die Chance, nachzubessern. Tun Sie dies nicht in der gesetzten Frist, gilt Ihre Anmeldung als zurückgezogen – allerdings ohne Rückerstattung der Kosten.

6. Schritt: Ihre Marke wird veröffentlicht!

Sobald die Prüfung abgeschlossen wurde, wird Ihre Marke in das beim DPMA geführte Markenregister eingetragen und im öffentlichen Markenblatt veröffentlicht. Jetzt haben andere Markeninhaber drei Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen, etwa wenn sie gegen ältere Marken verstößt (Schutzhindernisse). Läuft diese Dreimonatsfrist ohne Widerspruch ab, ist Ihre Markeneintragung rechtskräftig.

7. Schritt: Verlängern Sie Ihren Markenschutz regelmäßig!

Der Schutz hält jeweils zehn Jahre ab dem Tag, an dem der Antrag beim DPMA oder EUIPO (europäische Behörde; Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingegangen (!) ist. Vergessen Sie nicht, den Schutz rechtzeitig zu verlängern und die entsprechenden Gebühren zu zahlen. Andernfalls erlischt die Marke.

Marke anmelden: häufige Fragen und Antworten

Ab wann entsteht der Markenschutz?

Der Schutz besteht ab der Antragstellung beim DPMA und kann somit auch schon vor der Eintragung durch das Markenamt eingefordert werden. Wenn eine Marke bereits einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat, kann der Markenschutz aufgrund der Unterscheidungskraft sogar ohne Markenanmeldung bestehen.

Wie kann ich gegen Unternehmen vorgehen, die meine Marke geschäftlich verwenden?

Verwendet ein anderes Unternehmen Ihre Marke unberechtigterweise, haben Sie als Markeninhaber nach § 14 ff MarkenG einen Anspruch auf Unterlassung, Information und Auskunft sowie Schadenersatz. Diesen machen Sie auf dem Wege einer Abmahnung oder Klage geltend.

Wie kann ich eine Unionsmarke oder eine internationale Marke anmelden?

Auch außerhalb der Grenzen Deutschlands ist der Markenschutz möglich:

 

europaweit (Unionsmarke)

weltweit

Länder

alle EU-Mitgliedsstaaten mit einer Anmeldung

einzelne aus 122 ausgewählten Ländern des Madrider Abkommens

Kosten und Gebühren

ca. 850 Euro (1 Klasse)

ab 650 CHF pro Land (1 Klasse)

Antragstellung bei

Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO)

DPMA -> Weiterleitung an Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO)

Markenrecherche

TMview des EUIPO

Global Brand Database des WIPO

Dauer des Schutzes

10 Jahre

10 Jahre

Besonderheiten

bei Widerspruch in nur einem Land überhaupt keine Eintragung

12 bis 18 Monate Zeit für Widerspruch

Bei der internationalen Markeneintragung über die WIPO dauert es recht lange, bis Sie sicher sein können: Je nach Land läuft die Widerspruchsfrist 12 bis 18 Monate. Anders als bei der WIPO ist es bei der Unionsmarke der EUIPO: Hier müssen Sie analog zur deutschen Markeneintragung nur drei Monate Widerspruchsfrist abwarten.

Wie hoch sind die Kosten für die Markenanmeldung?

Neben den bereits angesprochenen 300 Euro für die Anmeldegebühr kommen bei der DPMA-Anmeldung gegebenenfalls 100 Euro ab der vierten angemeldeten Klasse hinzu. Die Verlängerung nach zehn Jahren kostet 750 Euro plus 260 Euro ab der vierten Klasse.

Zusätzlich sollten Sie rund 300 bis 800 Euro an Kosten für Unterstützung durch einen Anwalt einkalkulieren, etwa für die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, die Markenrecherche oder die Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke. Diese entfallen, wenn Sie die Marke selbst anmelden.

Wie lange dauert es, eine Marke anzumelden?

Rechnen Sie mit einer Dauer von mindestens sieben bis acht Monaten zuzüglich der drei Monate Widerspruchsfrist. Möchten Sie das Verfahren beim DPMA abkürzen, zahlen Sie zusätzlich 200 Euro für die verkürzte Anmeldung.

Ist es möglich, Fehler in der Markeneintragung nachträglich zu korrigieren?

Dies ist nicht möglich. Eine Korrektur kann nur über eine erneute Antragstellung beim DPMA erfolgen, die jedoch dieselben Kosten nach sich zieht wie die erste Anmeldung.

Worin besteht der Unterschied zwischen Marke und Patent?

Mit einer Marke schützen Sie überwiegend gestalterische Darstellungen Ihres Unternehmens wie Schriftzüge, Logos, Verpackungen oder Klänge. Ein Patent anmelden können Sie hingegen nur für technische Erfindungen.

Ist ein Geschmacksmuster eine gute Alternative zur Markenanmeldung?

Logos und Designs können Sie auch durch ein Geschmacksmuster schützen lassen. Dieses hat nur eine Laufzeit von fünf Jahren und kann mehrfach bis maximal 25 Jahre verlängert werden. Die Kosten sind mit rund 60 Euro für die Ersteintragung jedoch vergleichsweise günstig.

Kann ich eine Marke selbst anmelden?

Es steht Ihnen frei, Ihre Marke selbst anzumelden. Sie gehen damit allerdings das Risiko ein, dass Ihre erfolgreich eingetragene Marke bestehende Schutzrechte verletzt. Mit professioneller Unterstützung durch einen Anwalt umschiffen Sie häufige Fehler bei der Anmeldung, haben Rechtssicherheit und gelangen schneller zum Erfolg.

Was bedeutet „permanente Markenrecherche“?

Nach der Eintragung Ihrer Marke sollten Sie regelmäßig prüfen, ob es neue Eintragungen im Register gibt, die Ihre Schutzrechte verletzen könnten.

Für wen lohnt es sich, seine Marke schützen zu lassen?

Immer dann, wenn Sie Expansionspläne haben, viel Zeit in die Entwicklung Ihrer Marke investiert haben und/oder erwarten, dass sich Ihre Marke einmal sinnbildlich für Ihren Stellenwert in der Branche entwickeln könnte, lohnt es sich, sie zu schützen.

  1. Melden Sie Ihre Marke so schnell wie möglich an – der Tag des Antragseingangs zählt.
  2. Beschreiben Sie für mehr Schutz Ihre Marke so genau wie möglich.
  3. Vergessen Sie die Zahlungstermine für die Gebühren nicht.
  4. Prüfen Sie ggf. Alternativen, z. B. Gebrauchsmuster oder Patent anmelden.
  5. Holen Sie sich Hilfe durch einen erfahrenen Anwalt.
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.