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Ihre Marke ist das Aushängeschild, das Ihr Unternehmens einzigartig wirken lässt und einen hohen Wiedererkennungswert aufweist. Man denke nur an die eingetragenen Markenzeichen berühmter Hersteller, darunter das goldene „M“ von McDonalds, der Mercedes-Stern oder der Lufthansa-Kranich. Ärgerlich ist es jedoch, wenn Sie sich Gedanken über Ihre Marke machen, diese im Laufe der Jahre ausbauen und zuschleifen – nur um dann mit ansehen zu müssen, wie ein Konkurrent Ihren Schriftzug stiehlt oder Ihr Logo für seine Zwecke missbraucht. Solchen Kopien können Sie vorbeugen, indem Sie Ihre Marke schützen lassen.
Wir klären heute, wie die Markenanmeldung abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie gegen Dritte vorgehen, die Ihre Marke unberechtigt nutzen.
Bei einer Marke handelt es sich um ein Zeichen, das Ihr Unternehmen von anderen Wettbewerbern abgrenzt und unterscheidet und für einen hohen Grad der Wiedererkennung bei Ihren Kunden sorgt. § 3 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) definiert eine Marke folgendermaßen:
„Als Marke können alle Zeichen […] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“
Um sie vor Kopien oder Missbrauch zu schützen, können Sie Ihre Marke anmelden. Dafür stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Das Markenamt unterscheidet eine Vielzahl von Markenarten. Neben der Wortmarke – womit etwa Firmennamen gemeint sind – kommen dafür auch Bilder, Klänge, Formen und mehr infrage. Die folgende Übersicht zeigt, welche Arten von Marken Sie schützen lassen können:
Art der Marke | Gegenstand des Markenschutzes | Beispiele |
---|---|---|
Wortmarke | Schriftzeichen, Slogan, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Produkt- und Firmennamen | Coca Cola, Volvo, Just Do It, Levi’s |
Bildmarke | Symbole, Firmenlogos, Abbildungen | adidas-Logo, Nike-Swoosh, Twitter-Vogel, Apple-Apfel |
Wort-Bildmarke | Kombination aus Wort- und Bildmarke | pepsi-Logo, Landliebe-Logo, Lacoste-Logo |
Hörmarke | eine bestimmte Abfolge von Tönen | bekannte Jingles, z. B. von Intel oder Telekom |
Formmarke | eine bestimmte, dreidimensionale Form | Toblerone-Schokoladenverpackung, |
Farbmarke | Kombination bestimmter Farben | Magenta der Telekom, Lufthansa-Gelb, Sparkassen-Rot |
Darüber hinaus gibt es speziellere Marken, etwa Hologramm-, Muster-, Bewegungs- oder Multimediamarken.
Um Ihre Marke anzumelden, folgen Sie den folgenden Schritten:
Ehe Sie die Anmeldung durchführen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Marke überhaupt eintragungsfähig ist. Dies trifft dann zu, wenn das gewählte Zeichen geeignet ist, um Ihr Unternehmen von Wettbewerbern abzuheben. Deshalb darf es sich auch nicht um eine allgemeine Gattungsbezeichnung handeln. Die Firma „Getränkemarkt Hamburg“ können Sie nicht als Marke eintragen lassen, weil das zu allgemein ist, eher die Leistung beschreibt und auf zahlreiche andere Betriebe zutreffen könnte. Es fehlt an der „hinreichenden Unterscheidungskraft“.
Es ist schwierig, die Eintragungsfähigkeit der Marke selbst zu prüfen. Holen Sie sich Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt.
Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, müssen Sie im Markenrecht ausschließen können, dass Ihre Bild- oder Wortmarke bereits eingetragene Schutzrechte verletzt, also etwa das Logo oder den Firmennamen eines Wettbewerbers. Dies können Sie etwa in diesen Quellen recherchieren:
Ob es bereits eine identische Marke gibt, lässt sich über diese Datenbanken im Regelfall schnell herausfinden.
Eingetragene Marken sind auch vor Nachahmungen geschützt, die Abwandlungen verwenden. Käme also etwa ein Smartphone-Hersteller auf die Idee, in sein Firmenlogo einen Apfel zu integrieren, könnte er Probleme mit Apple bekommen – auch wenn der Apfel eine leicht andere Form und/oder Farbe hätte. Solche Ähnlichkeiten zu finden, ist eine Herausforderung für Laien. Eine fundierte Recherche, am besten mit professioneller Unterstützung, ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Anmeldung.
Für die Markenanmeldung verwenden Sie das amtliche Formular des DPMA. Sie können dieses entweder per Post, per Fax, per DPMAdirektWeb (Online-Formular) oder DPMAdirektPro (Software) beim Markenamt einreichen. Die wichtigsten Informationen, die Ihre Anmeldung enthalten sollte, im Überblick:
Hauptaugenmerk sollte darauf liegen, die Marke so genau wie möglich zu beschreiben. Bei Grafiken und Logos gehört hierzu neben dessen Abbildung auch die Angabe der genauen Farben, bei akustischen Logos ein Hörbeispiel oder ein eindeutiges Notenblatt, bei nichtlateinischen Schriftzeichen Informationen zur Transliteration, Transkription und ggf. Übersetzung.
Melden Sie Ihre Marke nur für Klassen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis an, die tatsächlich zu Ihren Leistungen oder Produkten zählen. Im Markenrecht besteht „Benutzungszwang“ (§ 25 MarkenG) – nur wenn Sie Ihre Marke tatsächlich in den betreffenden Bereichen nutzen, können Sie den Markenschutz bewahren. Außerdem: Je mehr Klassen Sie anmelden, desto länger dauert auch die Prüfung der Markenanmeldung.
Für die Markeneintragung entstehen Kosten in Höhe von 300 Euro (bzw. 290 Euro bei elektronischer Anmeldung). Falls Sie Ihre Marke für mehr als drei Klassen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anmelden möchten, kommen pro Klasse 100 Euro hinzu. Diese Grundgebühr müssen Sie innerhalb von drei Monaten ab dem Eingang des Antrags beim Markenamt eigenständig überweisen. Ansonsten gilt Ihr Antrag auf Markeneintragung als zurückgenommen.
Entscheiden Sie sich im Antragsformular für das SEPA-Lastschriftverfahren. So können Sie den Zahltermin nicht übersehen.
Sobald die Gebühr bezahlt wurde, überprüft das DPMA, ob sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ nach § 8 MarkenG vorhanden sind. Dazu zählen etwa:
Das Patentamt prüft nicht, ob Sie zur Markenanmeldung berechtigt sind. Konkret gesagt: Auch mit einer erfolgreich angemeldeten Marke können Sie die Schutzrechte anderer verletzen. Dies zöge die Löschung der Bild- oder Wortmarke durch das DPMA nach sich.
Kommt das DPMA zu dem Ergebnis, dass Ihr Antrag Fehler enthält oder absolute Schutzhindernisse bestehen, erhalten Sie die Chance, nachzubessern. Tun Sie dies nicht in der gesetzten Frist, gilt Ihre Anmeldung als zurückgezogen – allerdings ohne Rückerstattung der Kosten.
Sobald die Prüfung abgeschlossen wurde, wird Ihre Marke in das beim DPMA geführte Markenregister eingetragen und im öffentlichen Markenblatt veröffentlicht. Jetzt haben andere Markeninhaber drei Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen, etwa wenn sie gegen ältere Marken verstößt (Schutzhindernisse). Läuft diese Dreimonatsfrist ohne Widerspruch ab, ist Ihre Markeneintragung rechtskräftig.
Der Schutz hält jeweils zehn Jahre ab dem Tag, an dem der Antrag beim DPMA oder EUIPO (europäische Behörde; Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingegangen (!) ist. Vergessen Sie nicht, den Schutz rechtzeitig zu verlängern und die entsprechenden Gebühren zu zahlen. Andernfalls erlischt die Marke.
Der Schutz besteht ab der Antragstellung beim DPMA und kann somit auch schon vor der Eintragung durch das Markenamt eingefordert werden. Wenn eine Marke bereits einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat, kann der Markenschutz aufgrund der Unterscheidungskraft sogar ohne Markenanmeldung bestehen.
Verwendet ein anderes Unternehmen Ihre Marke unberechtigterweise, haben Sie als Markeninhaber nach § 14 ff MarkenG einen Anspruch auf Unterlassung, Information und Auskunft sowie Schadenersatz. Diesen machen Sie auf dem Wege einer Abmahnung oder Klage geltend.
Auch außerhalb der Grenzen Deutschlands ist der Markenschutz möglich:
| europaweit (Unionsmarke) | weltweit |
---|---|---|
Länder | alle EU-Mitgliedsstaaten mit einer Anmeldung | einzelne aus 122 ausgewählten Ländern des Madrider Abkommens |
Kosten und Gebühren | ca. 850 Euro (1 Klasse) | ab 650 CHF pro Land (1 Klasse) |
Antragstellung bei | Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) | DPMA -> Weiterleitung an Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) |
Markenrecherche | TMview des EUIPO | Global Brand Database des WIPO |
Dauer des Schutzes | 10 Jahre | 10 Jahre |
Besonderheiten | bei Widerspruch in nur einem Land überhaupt keine Eintragung | 12 bis 18 Monate Zeit für Widerspruch |
Bei der internationalen Markeneintragung über die WIPO dauert es recht lange, bis Sie sicher sein können: Je nach Land läuft die Widerspruchsfrist 12 bis 18 Monate. Anders als bei der WIPO ist es bei der Unionsmarke der EUIPO: Hier müssen Sie analog zur deutschen Markeneintragung nur drei Monate Widerspruchsfrist abwarten.
Neben den bereits angesprochenen 300 Euro für die Anmeldegebühr kommen bei der DPMA-Anmeldung gegebenenfalls 100 Euro ab der vierten angemeldeten Klasse hinzu. Die Verlängerung nach zehn Jahren kostet 750 Euro plus 260 Euro ab der vierten Klasse.
Zusätzlich sollten Sie rund 300 bis 800 Euro an Kosten für Unterstützung durch einen Anwalt einkalkulieren, etwa für die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, die Markenrecherche oder die Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke. Diese entfallen, wenn Sie die Marke selbst anmelden.
Rechnen Sie mit einer Dauer von mindestens sieben bis acht Monaten zuzüglich der drei Monate Widerspruchsfrist. Möchten Sie das Verfahren beim DPMA abkürzen, zahlen Sie zusätzlich 200 Euro für die verkürzte Anmeldung.
Dies ist nicht möglich. Eine Korrektur kann nur über eine erneute Antragstellung beim DPMA erfolgen, die jedoch dieselben Kosten nach sich zieht wie die erste Anmeldung.
Mit einer Marke schützen Sie überwiegend gestalterische Darstellungen Ihres Unternehmens wie Schriftzüge, Logos, Verpackungen oder Klänge. Ein Patent anmelden können Sie hingegen nur für technische Erfindungen.
Logos und Designs können Sie auch durch ein Geschmacksmuster schützen lassen. Dieses hat nur eine Laufzeit von fünf Jahren und kann mehrfach bis maximal 25 Jahre verlängert werden. Die Kosten sind mit rund 60 Euro für die Ersteintragung jedoch vergleichsweise günstig.
Es steht Ihnen frei, Ihre Marke selbst anzumelden. Sie gehen damit allerdings das Risiko ein, dass Ihre erfolgreich eingetragene Marke bestehende Schutzrechte verletzt. Mit professioneller Unterstützung durch einen Anwalt umschiffen Sie häufige Fehler bei der Anmeldung, haben Rechtssicherheit und gelangen schneller zum Erfolg.
Nach der Eintragung Ihrer Marke sollten Sie regelmäßig prüfen, ob es neue Eintragungen im Register gibt, die Ihre Schutzrechte verletzen könnten.
Immer dann, wenn Sie Expansionspläne haben, viel Zeit in die Entwicklung Ihrer Marke investiert haben und/oder erwarten, dass sich Ihre Marke einmal sinnbildlich für Ihren Stellenwert in der Branche entwickeln könnte, lohnt es sich, sie zu schützen.