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Wir möchten Sie nun auf die Möglichkeit von Kooperationen zur Erreichung eines Zieles bei Ihrer Unternehmensgründung hinweisen und vorbereiten. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie sich zunächst unsere einzelnen Themenbereiche durch, informieren Sie sich zum Thema Kooperationen und planen Sie anschließend ganz individuell, mit welchen Wettbewerbern, Unternehmern, Institutionen oder Privatpersonen Sie spezielle Kooperationen knüpfen können und wollen.
Unter einer Kooperation (Zusammenarbeit) wird der strategische Zusammenschluss verschiedener Personen oder Institutionen verstanden, die auf diese Weise anstreben, ein gemeinsames Ziel zu erreichen, oder dessen Erreichung zu erleichtern. Die durch die Kooperation erzielbaren Vorteile stehen individuell-egoistischen Zielen oder auch dem Drang, miteinander zu wetteifern, gegenüber. Kooperationen kommen sowohl in der menschlichen Interaktion als auch in der Tierwelt vor. Bereits Kleinkinder sind in der Lage, die Vorteile der Zusammenarbeit zu erkennen und zu nutzen. Durch die Kooperation ist es möglich, im Rahmen von Synergien Ergebnisse zu schaffen, die in einzelner Tätigkeit nicht erzielbar wären. (Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.) Die Effekte der Kooperation werden unter anderem im Rahmen der Spieltheorie beleuchtet und erklärt. Vor allem im Handel bieten Kooperationen zahlreiche Vorteile. Durch die gemeinsame Nutzung von Marketinginstrumenten oder die Schaffung von Einkaufspreisvorteilen durch Beschaffungsgemeinschaften lassen sich gegenüber individuell ausgeführten Handlungen zum Teil beträchtliche wirtschaftliche Einsparungen erzielen. Im Alltag könnte beispielsweise der Kauf eines Sammelloses für eine einfache Kooperation stehen. Ein bekanntes, wenn auch rechtlich problematisches Beispiel ist die Kartellbildung, die den beteiligten Unternehmen unter Aufgabe eines Teils ihrer Autonomie ermöglicht, mittels Absprachen die Preisgestaltung auf einem bestimmten Handelsmarkt zu ihrem Vorteil zu beeinflussen. Zu den Kooperationen zählen auch Joint Ventures, Genossenschaften oder Interessengemeinschaften. Die beteiligten Unternehmen bleiben dabei rechtlich selbständig. Auch auf internationaler Ebene finden verschiedenste Kooperationen statt. Die Europäische Union stellt ein Beispiel für eine internationale Partnerschaft dar, im Rahmen derer sich die beteiligten Länder im Erreichen ihrer wirtschaftlichen Ziele unterstützen.
Später, im Bereich der "Gründungsphase", kommen wir auf die Kooperationen zurück, schließen Kooperationsverträge oder Kooperationsvereinbarungen und pflegen anschließend diese noch jungen Zusammenschlüsse und Allianzen, um für viele Jahre davon profitieren zu können.
Im Abschnitt über Kooperationen möchte ich Ihnen kurz einige Grundsätze zu den Kooperationen aufzeigen, denn oft erlebe ich, dass die Kooperationspartner nur für sich denken und eine eigentliche Kooperation aufgrund von Egoismus gar nicht zu Stande kommen kann.
„Ich kann mit jedem Partner kooperieren. Solange er tut, was ich sage“.
Eine Zusammenarbeit nach diesem Motto kann nicht funktionieren.
Wikipedia schreibt sinngemäß, Kooperationen seien das "zweckgerichtete Zusammenwirken" zweier Systeme zur Errreichung eines gemeinsamen Zieles. Das gleicht rein juristisch gesehen der GbR (Was ist die GbR?), welche ja auch die Zusammenarbeit von zwei Unternehmen regelt, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Das Ziel der Kooperation ist positiven Nutzen für alle Beteiligten zu erreichen, die sogenannte Win-Win-Situation herzustellen.
Kooperationen gehören zum Alltag vieler Unternehmen. Die Gründe, aus denen heraus Kooperationen eingegangen werden, sind sehr unterschiedlich. Egal, welche Motive dafür ausschlaggebend sind, sollte man immer die Chancen sowie die Risiken einer Zusammenarbeit gegenüberstellen und gemeinsam betrachten.
Eine Kooperation kann auf vielerlei Art und Weise zustande kommen. Die einfachste Form – die aber im engeren Sinne keine richtige Kooperation ist – ist die reine Vermittlung von Aufträgen. Weitreichender wird die Zusammenarbeit jedoch schon, wenn es an die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer GbR geht. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Kooperationsformen vor und erklären, welche rechtlichen Folgen auf Sie zukommen.
Die Vergabe von Unteraufträgen ist bei beinahe allen Unternehmensgrößen eine beliebte Form der Kooperation, wie dieses Beispiel zur Kooperation zeigt. Im engeren Sinne handelt es sich dabei jedoch eigentlich nicht um eine Kooperation, da die beiden Unternehmen dabei weder wirtschaftlich noch rechtlich ihre Selbständigkeit abgeben. Der Subunternehmer wird dabei mit der Erstellung von Leistungen oder der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt und stellt hierüber später eine Rechnung an den Auftraggeber. Die Bezeichnungen sagen es schon – hier handelt es sich nicht um „Partner“, sondern um Auftraggeber und Auftragnehmer.
Auch bei der Weitervermittlung handelt es sich nicht um eine echte Kooperation. Der eine Partner vermittelt Aufträge, für die es selbst gerade keine Kapazitäten hat, an den anderen Partner. Der vermittelnde Partner ist in das spätere Geschäft nicht involviert. Dies ermöglicht es beiden Seiten, die Kapazitäten optimal auszulasten.
Mehrere Unternehmen können sich zusammentun und sich so um einen Auftrag bewerben. Besonders bei öffentlichen Ausschreibungen im Baubereich ist diese Vorgehensweise üblich. Sobald eine Bietergemeinschaft einen gemeinsamen Auftrag erhält, entsteht eine Arbeitsgemeinschaft. Es wird für den Zeitraum der Auftragsausführung ein Unternehmen gegründet, häufig als OHG oder GbR.
Sobald sich zwei Unternehmer zu einer Kooperation zusammentun und nach außen hin als ein Unternehmen auftreten (beispielsweise durch eine gemeinsame Marke oder eine gemeinsame Website, aus der die Trennung nicht deutlich hervorgeht), wird automatisch eine GbR gegründet. Es ist sinnvoll, für diesen Fall einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, da von der Gründung einer GbR natürlich auch die Haftungsverhältnisse sowie die Gewinn- und Verlustteilung etc. betroffen sind.
Zu Partnerschaftsgesellschaften können sich nur Freiberufler zusammenschließen. Sie kennen diese Rechtsform gewöhnlich von Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungsgesellschaften, Ärztehäusern und ähnlichen Einrichtungen. Die Gesellschafter haften in diesem Fall mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen. Wenn jedoch Fehler in der Berufsausübung vorliegen, haftet hierfür nur der jeweilige Freiberufler, der den Fehler begangen hat. Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eintragungspflichtig im Partnerschaftsregister.
Eine Kooperation kann auch durch die gemeinsame Gründung eines neuen Unternehmens von statten gehen. Bei Bedarf können die früheren Firmen beider Partner bestehen bleiben, aber sie können auch in das neue Unternehmen eingebracht werden. Es handelt sich dabei um ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das mit allen üblichen rechtlichen Folgen gegründet wird und theoretisch jede mögliche Rechtsform annehmen kann. Das Joint Venture genießt als vollständiges Unternehmen mit geregelten Haftungsverhältnissen einen sehr hohen Stellenwert als Kooperationsform.
Die Interessengemeinschaft wird auch als strategische Allianz bezeichnet. Beide Partner verständigen sich darauf, bestimmte Unternehmensbereiche zusammenzulegen und so Synergien und Kostenersparnisse zu nutzen. Dies bietet sich beispielsweise für einen gemeinsam Einkauf oder Vertrieb an.
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Vielfalt der Kooperationsformen zeigt bereits die Unterschiedlichkeit der Kooperationen in der Praxis. Überlegen Sie sich genau, welche Haftungsverhältnisse Sie sich vorstellen, welche Ziele Sie mit der Kooperation verfolgen, wie lange diese bestehen soll und wie Entscheidungen getroffen werden sollen. Wählen Sie anhand dieser Informationen die Kooperationsform, die am besten zu Ihrer Situation passt.
Je nachdem, welcher Art Ihre Kooperation ist, können Sie eine Menge Vorteile daraus ziehen:
Mit einer Kooperation gehen Sie aber auch Risiken ein, die Sie nicht verachten sollten. Immerhin tun Sie sich mit einem Partner zusammen, den Sie unter Umständen vielleicht noch nicht einmal allzu gut kennen und gehen damit durchaus das eine oder andere Risiko ein. Machen Sie sich am besten im Vorfeld Gedanken über diese Aspekte:
Leider scheitern in der Praxis viele Kooperationen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Hier kommen die häufigsten sechs Probleme, durch die Kooperationen schief gehen können:
Beide Partner sollten finanziell abgesichert sein, wenn sie die Kooperation eingehen. Ansonsten ist der besser situierte Partner ständig damit beschäftigt, die Finanzlöcher beim anderen zu stopfen. Darüber vergisst man gerne die eigentlichen Ziele der Kooperation.
Selbst wenn man sich bereits vor der Kooperation gekannt hat – manche Charakterzüge erkennt man erst, wenn man näher zusammenarbeitet. Da stellt sich ein Partner plötzlich als gar nicht so gewissenhaft und zuverlässig heraus, als man ihn eingeschätzt hatte. Vielleicht stellt auch einer der Partner plötzlich seine eigenen Interessen über die der Kooperation. Wenn sich auf der zwischenmenschlichen Ebene erst einmal Probleme eingeschlichen haben, ist das Ende der Kooperation häufig bereits mehr oder weniger besiegelt.
Problematisch wird es in vielen Fällen, wenn man sich in der Kooperation zerstreitet. Wenn dies vertraglich nicht geregelt ist, kann der Partner die Kunden seines Partners abwerben und sich dann trennen. Dann steht ein Unternehmen plötzlich ohne Geschäftsbasis da.
Jeder Kooperationspartner verfolgt ein oder mehrere Ziele, beispielsweise eine Umsatzsteigerung, eine bessere Auslastung oder neue Kunden. Wenn jedoch diese Ziele durch die Kooperation nicht erreicht werden, verliert die Kooperation ihre Attraktivität und verursacht schließlich nur noch Arbeit statt Nutzen.
Vertrauen ist die wichtigste Basis einer erfolgreichen Kooperation. Die Partner müssen sich schon dahingehend vertrauen, dass jeder seinen Teil der Vereinbarungen erfüllt. Auch bezüglich des Qualitätsniveaus der Zusammenarbeit muss Vertrauen herrschen. Wenn kein Vertrauen aufgebaut werden kann, führt dies zu Kontrolle, Kontrolle zu schlechter Stimmung und schlechte Stimmung zum Scheitern der Kooperation.
Besonders wenn die Verteilung der Aufgaben nicht vertraglich vereinbart ist, gibt es in der Praxis häufig Probleme bei der Frage, wer welche Aufgaben zu erledigen hat. Wer kümmert sich um den Schriftverkehr, wer um die Buchhaltung und wer besorgt neue Kundenkontakte? Wenn die Aufgaben nicht von Anfang an ordentlich verteilt werden, kommt es häufig zum Streit über die Menge an Arbeit, die die einzelnen Partner übernehmen müssen.
Oft ist ein passender Kooperationspartner näher als man denkt – die meisten Kooperationen kommen mit bereits bekannten Geschäftspartnern zustande. Hören Sie sich in Ihrem Umfeld um und finden Sie heraus, welche Unternehmer zu einer Kooperation bereit wären. Wenn Sie selbst über keine Kontakte verfügen, die für eine Kooperation in Frage kommen, können Sie auch Suchhilfen in Anspruch nehmen.
Um einen Kooperationspartner im Inland zu finden, steht Ihnen eine Reihe hilfreicher Suchhilfen zur Verfügung. Hier die wichtigsten auf einen Blick:
Wenn Sie auch im Ausland Fuß fassen möchten, kann sich eine Kooperation für Sie besonders lohnen. Schließlich können Sie dann vom Know-how Ihres ausländischen Partners profitieren. Hier einige Möglichkeiten, wie Sie an ausländische Kooperationspartner gelangen können:
Die Suche nach dem richtigen Kooperationspartner, gleicht der Suche nach einem Mitunternehmer. Daher sollten Sie zu diesem Abschnitt springen und die dort beschriebenen Möglichkeiten mit ins Auge fassen. Insbesondere folgende Themen verraten, wie und wo man Mitunternehmer findet:
Das ist die wichtigste Frage beim Finden eines Kooperationspartners. Egal auf welchem Weg Sie Ihren Kooperationspartner finden – Sie sollten sich vor dem Eingehen der Kooperation immer genau überlegen, ob Sie mit dem Unternehmen auf einer Wellenlänge liegen und ob Sie dieselben Ziele verfolgen.
Um das herauszufinden, beschäftigen Sie sich nun mit der notwendigen Win-Win-Situation, welche eine Kooperation erst zu einer Kooperation werden lässt.
Der Mensch ist immer mehr oder weniger auf seinen eigenen Vorteil bedacht. Grundsätzlich spricht auch dagegen nichts, schließlich steht sich jeder am nächsten. Problematisch wird es aber für Sie, wenn ein Geschäftspartner Sie darum bittet, ihm in irgendeiner Art und Weise „entgegenzukommen“, die Sie vielleicht persönlich gar nicht unterstützen.
Überall, wo diese Menschen irgendetwas zum Positiven für sich drehen können, ergreifen sie die Gelegenheit. Hier einige Beispiele:
Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen – sicherlich kennen Sie selbst auch einige Beispiele aus Ihrem eigenen geschäftlichen Umfeld, in denen Sie Ihr Geschäftspartner dazu bewegen möchte, ihm einen solchen „Gefallen“ zu tun.
Solange es sich tatsächlich um einen Gefallen handelt, den Ihr Geschäftspartner von Ihnen verlangt, können Sie immer noch für sich selbst entscheiden, ob Sie sich dazu breitschlagen lassen oder doch einmal die Kunst des Neinsagens lernen möchten. Das kommt vielleicht auch ein wenig darauf an, wie sehr Sie darauf angewiesen sind, dass Ihnen dieser Geschäftspartner positiv gesinnt bleibt.
Nicht mehr überlegen sollten Sie allerdings, wenn Sie Ihrem Geschäftspartner dabei helfen sollen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die oben genannten Beispiele hören sich eigentlich harmlos an. Tatsächlich laufen sie alle auf eine mehr oder weniger schlimme Straftat hinaus, von Steuerhinterziehung über Schwarzarbeit undSozialversicherungsbetrug bis hin zu einem Betrug und der Erschleichung von staatlichen Leistungen.
Grundsätzlich ist es zunächst einmal kein Problem, wenn Sie Ihrem Geschäftspartner auf diese Art und Weise „unter die Arme greifen“ – schließlich wissen nur Sie und er Bescheid. Was jedoch passiert, wenn sich der andere darüber einmal verplappert? Die Strafanzeige bekommen Sie frei Haus geliefert! Davon abgesehen hat Ihr Geschäftspartner Sie immer ein bisschen in der Hand.
So gehen Sie mit einer solchen Situation richtig um:
Mit der Etablierung einer gemeinsamen Marke für die Kooperation ist eine Menge Arbeit verbunden. Oft dauert es sehr lange und kostet auch nicht gerade wenig Geld, um das Vertrauen der Verbraucher in die Marke zu verdienen. Umso größer kann aber auch der Wert einer Marke werden, wenn sie erst einmal erfolgreich etabliert wurde. Deshalb ist es wichtig, dass im Vorfeld einige Regelungen getroffen werden.
Es gibt mehrere Varianten, wie eine Marke für eine Kooperation zustande kommen kann und wie diese rechtlich zu beurteilen sind, besonders auf dem Hintergrund einer späteren Trennung der Kooperationspartner.
Angenommen, Sie besäßen bereits eine etablierte Marke und wollten diese in die Kooperation einbringen. Alle Kooperationspartner investieren anschließend in den Ausbau des Bekanntheitsgrades der Marke. Bei einer Trennung würde Ihnen die Marke jedoch immer noch gehören und Sie könnten mit ihr von dannen ziehen. Die Investitionen Ihrer Partner würden nicht abgegolten.
Wenn es mehrere Kooperationspartner gibt, ist es sinnvoll, dass die Marke der Kooperation gehört. Dadurch könnten die verbleibenden Kooperationspartner die Marke weiterhin nutzen, auch wenn ein einzelner Unternehmer ausscheidet. Der ausscheidende Partner darf die Marke nicht mehr verwenden, sobald sein Ausscheiden wirksam wird.
Wenn eine Kooperation, die aus nur zwei Partnern besteht, aufgelöst wird, stellt sich in aller Regel die Frage, wer die Marke weiterhin nutzen darf. Wenn eine Marke bereits vorher bestanden hat, macht es Sinn, wenn derjenige sie weiterhin nutzen darf, der sie in die Kooperation eingebracht hat. So oder so muss jedoch stets der andere Kooperationspartner für den Aufwand entschädigt werden, der für den Mitaufbau der Marke entstanden ist.
Die Vorüberlegungen zum Aufbau einer Marke sind bei einer Kooperation im Endeffekt dieselben wie bei einem normalen Unternehmen. Sie sollten zunächst recherchieren, ob die gewünschte Markte bereits am Markt im Einsatz oder gar in das Markenregister eingetragen wurde, denn dann könnten Sie sie nicht mehr für sich nutzen. Eine solche Recherche können Sie entweder selbst online beim Deutschen Patent- und Markenamt durchführen oder ein Unternehmen mit der Markenrecherche beauftragen. Dabei sollten Sie nicht nur darauf achten, ob exakt dieselbe Marke schon existiert, sondern ob auch eine Verwechslungsgefahr mit einer bestehenden Marke besteht.
Außerdem sollten Sie prüfen, ob zu Ihrer gewünschten Marke auch noch ein passender Domainname verfügbar ist, auf dem Sie später eine Internetseite starten können.
Natürlich schützen Sie Ihre Marke am besten, indem Sie sie ins Markenregister eintragen lassen. Gemeint ist jedoch in diesem Fall nicht der Schutz Ihrer Marke vor dem Missbrauch durch Dritte, sondern viel mehr der Schutz vor Schäden, die durch Ihre Kooperationspartner angerichtet werden könnten. Die Kunden verbinden mit der Marke bestimmte Eigenschaften, beispielsweise eine gewisse Qualität oder Zuverlässigkeit. Ein guter Ruf ist wesentlich schneller zerstört als aufgebaut. Das Problem ist: Wenn sich ein Kooperationspartner „daneben benimmt“, leidet die Marke natürlich für alle Partner.
Sie sollten daher von vornherein Spielregeln für den Umgang mit der Marke festlegen. Wenn ein Mitglied gegen diese Regeln verstößt, muss die Gemeinschaft entscheiden, wie mit ihm zu verfahren ist. Unter Umständen muss er von der Benutzung der Marke ausgeschlossen werden, wenn er nicht bereit ist, ein entsprechendes Verhalten an den Tag zu legen.
Unternehmenskooperationen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie sind insbesondere dahingehend sinnvoll, dass Kosten eingespart und von gemeinsamen Erfahrungen profitiert werden kann. Unternehmenskooperationen können dabei in verschiedenen Bereichen auftreten, welche das sind und wo die Vorteile liegen, bzw. was Sie bei Kooperationen beachten müssen, wollen wir Ihnen in dieser kleinen Serie zeigen.
Einkaufskooperationen sind schon seit längerem bekannt. Hierbei tun sich mehrere, meist mittelständische Unternehmen zusammen. Dadurch, dass sie größere Volumen abnehmen können, erhalten sie günstigere Preise von den Großhändlern und sichern so ihr Bestehen am Markt. Auch im Vertrieb werden häufig Kooperationen eingegangen, so dass ein Unternehmen in Süddeutschland die Produkte eines norddeutschen Unternehmens vertreibt und ähnliches.
Auch bei der Werbung spielen Unternehmenskooperationen eine große Rolle. Durch gemeinsame Messeauftritte oder Gemeinschaftswerbung, etwa für regionale Produkte, lassen sich die Kosten senken und mehr Kunden gewinnen. Bezüglich des Services sind meist viele Mitarbeiter und Fahrzeuge nötig. Durch Kooperationen können Service-Einsätze oft schneller durchgeführt werden, was wiederum das Unternehmen in der Gunst der Kunden steigen lässt.
Bei der Informationsbeschaffung lassen sich die Kosten für eine in Auftrag gegebene Marktstudie deutlich senken, wenn mehrere Unternehmen dafür kooperieren. Andernfalls könnten so spezifische Daten gar nicht beschafft werden.
Bei den Kunden wird es immer wichtiger, dass sie Service aus einer Hand erhalten. Gerade kleineren Unternehmen ist dies oft nicht möglich, da sie sehr spezialisiert sind. Durch Kooperationen können sie dennoch diesen Komplett-Service anbieten. Ebenfalls kann es sinnvoll sein, sich mit anderen Unternehmen spezielle Maschinen zu teilen. Die Kosten sinken und Aufträge können oft dennoch zeitnah abgewickelt werden.
Auch in der Verwaltung können durch Kooperationen einige Kosten eingespart werden. Ein gemeinsames Empfangsbüro oder eine gemeinsame Buchhaltungsabteilung hilft, Einsparungen zu erzielen. Gemeinsam können auch Lehrwerkstätten betrieben werden oder es kann Personal ausgetauscht werden, wenn Auftragsspitzen anstehen.
Ebenfalls kann es im Bereich der Forschung und Entwicklung zu Kooperationen kommen, die deutliche Kosteneinsparungen ermöglichen. Außerdem bieten sich Unternehmenskooperationen zum Informations- und Erfahrungsaustausch an, so dass andere Unternehmen von den eigenen Erfahrungen und umgekehrt profitieren können.
In Zeiten von steigenden Umsätzen in Onlineshops und immer wieder neuen Internet-Technologien spielen auch so genannte E-Kooperationen eine immer größere Rolle. Dabei handelt es sich um Kooperationen, die ausschließlich auf der Basis elektronischer Medien geführt werden. Hierzu werden vor allem das Internet, aber auch Telefon, Smartphones und andere Medien genutzt.
Eine E-Kooperation bietet Ihnen eine Menge Vorteile, die einen normale Kooperation nicht aufzuweisen hat:
Damit eine E-Kooperation ihren Zweck erfüllt, muss bei allen Beteiligten die technische Basis stimmen. Das wichtigste ist eine schnelle Internetverbindung. Um eine Videokonferenz zu veranstalten benötigen Sie eine hohe Datenübertragungsrate, da es ansonsten zu einem Ruckeln oder Stocken des Videobildes kommen kann. Dementsprechend leistungsfähig müssen auch die jeweiligen Rechner sein, da auch sie mit den hohen Datenmengen klar kommen müssen.
Nicht zwingend erforderlich, aber dennoch sehr nützlich ist es, wenn die Partner mit derselben Software und somit mit denselben Dateiformaten arbeiten, beispielsweise mit MS Office für Textverarbeitung und Tabellenkalkulation. Wenn dies nicht möglich ist, sollte zumindest auf gleiche Dateiformate geachtet werden, die jeder öffnen und bearbeiten kann, beispielsweise txt, rtf oder pdf.