Bereiten Sie künftige Kooperationen vor!

Wir möchten Sie nun auf die Möglichkeit von Kooperationen zur Erreichung eines Zieles bei Ihrer Unternehmensgründung hinweisen und vorbereiten. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie sich zunächst unsere einzelnen Themenbereiche durch, informieren Sie sich zum Thema Kooperationen und planen Sie anschließend ganz individuell, mit welchen Wettbewerbern, Unternehmern, Institutionen oder Privatpersonen Sie spezielle Kooperationen knüpfen können und wollen.

Was ist eine Kooperation?

Unter einer Kooperation (Zusammenarbeit) wird der strategische Zusammenschluss verschiedener Personen oder Institutionen verstanden, die auf diese Weise anstreben, ein gemeinsames Ziel zu erreichen, oder dessen Erreichung zu erleichtern. Die durch die Kooperation erzielbaren Vorteile stehen individuell-egoistischen Zielen oder auch dem Drang, miteinander zu wetteifern, gegenüber. Kooperationen kommen sowohl in der menschlichen Interaktion als auch in der Tierwelt vor. Bereits Kleinkinder sind in der Lage, die Vorteile der Zusammenarbeit zu erkennen und zu nutzen. Durch die Kooperation ist es möglich, im Rahmen von Synergien Ergebnisse zu schaffen, die in einzelner Tätigkeit nicht erzielbar wären. (Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.) Die Effekte der Kooperation werden unter anderem im Rahmen der Spieltheorie beleuchtet und erklärt. Vor allem im Handel bieten Kooperationen zahlreiche Vorteile. Durch die gemeinsame Nutzung von Marketinginstrumenten oder die Schaffung von Einkaufspreisvorteilen durch Beschaffungsgemeinschaften lassen sich gegenüber individuell ausgeführten Handlungen zum Teil beträchtliche wirtschaftliche Einsparungen erzielen. Im Alltag könnte beispielsweise der Kauf eines Sammelloses für eine einfache Kooperation stehen. Ein bekanntes, wenn auch rechtlich problematisches Beispiel ist die Kartellbildung, die den beteiligten Unternehmen unter Aufgabe eines Teils ihrer Autonomie ermöglicht, mittels Absprachen die Preisgestaltung auf einem bestimmten Handelsmarkt zu ihrem Vorteil zu beeinflussen. Zu den Kooperationen zählen auch Joint Ventures, Genossenschaften oder Interessengemeinschaften. Die beteiligten Unternehmen bleiben dabei rechtlich selbständig. Auch auf internationaler Ebene finden verschiedenste Kooperationen statt. Die Europäische Union stellt ein Beispiel für eine internationale Partnerschaft dar, im Rahmen derer sich die beteiligten Länder im Erreichen ihrer wirtschaftlichen Ziele unterstützen.

Später, im Bereich der "Gründungsphase", kommen wir auf die Kooperationen zurück, schließen Kooperationsverträge oder Kooperationsvereinbarungen und pflegen anschließend diese noch jungen Zusammenschlüsse und Allianzen, um für viele Jahre davon profitieren zu können.

Wie lauten die Grundsätze einer Kooperation?

Im Abschnitt über Kooperationen möchte ich Ihnen kurz einige Grundsätze zu den Kooperationen aufzeigen, denn oft erlebe ich, dass die Kooperationspartner nur für sich denken und eine eigentliche Kooperation aufgrund von Egoismus gar nicht zu Stande kommen kann. 

„Ich kann mit jedem Partner kooperieren. Solange er tut, was ich sage“.

Eine Zusammenarbeit nach diesem Motto kann nicht funktionieren. 

Daher sollten Sie ganz klar folgende Kooperationsgrundsätze verinnerlichen:

  1. Vor allem ist eine ausgewogene Balance zwischen den Partnern nötig. Jeder Partner muss sich an diese Grundsätze halten, er muss sie verinnerlichen, inhalieren und regelmäßig sein Verhalten anpassen.
  2. Jeder Partner muss von der Kooperation profitieren können (vgl. dazu: Win-Win-Situation). Nur so kann von jedem Partner das gleiche Engagement erwarten werden.
  3. Das Kooperations-Ziel muss sehr genau formuliert werden. Eine ungefähre Verabredung auf vage Kooperations-Ziele führt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu Unzufriedenheit und selten zum Erfolg.
  4. Erwartungen und Zielvorstellungen der Partner müssen vor Beginn der praktischen Zusammenarbeit auf einen Nenner gebracht werden. Auch wenn jeder Partner für sich eine eigene klare Zielvorstellung haben sollte, so muss doch verhindert werden, dass man aneinander vorbei arbeitet.
  5. Die einzelnen Kooperations-Maßnahmen, Termine, Kosten etc. müssen eindeutig festgelegt sein. Nur so wird die gemeinschaftliche Arbeit für alle Beteiligten nachvollziehbar, ihr Erfolg messbar und Kurskorrekturen möglich.
  6. Die Aufgaben und Kompetenzen müssen klar verteilt werden. Nur so kann die Zusammenarbeit tatsächlich arbeitsteilig Hand in Hand erledigt werden. Dazu kommt: Konflikte um Zuständigkeiten, Missverständnisse, Doppelarbeiten oder liegen bleibende Arbeiten werden auf diese Weise vermieden.
  7. Die Kosten- und Ergebnisverteilung muss vorher festgelegt werden. Jeder Partner muss angemessen vom Erfolg der Kooperation profitieren.
  8. Jeder Partner muss die gleichen Rechte und Pflichten haben. Nur so kann z.B. vermieden werden, dass ein Partner vom anderen abhängig ist oder die Partner innerhalb der Kooperation zu Konkurrenten werden.
  9. Jeder Partner muss kompromissbereit sein. Keiner darf versuchen, den anderen zu „überfahren“.
  10. Jeder Partner muss sich gleichermaßen für die Kooperation engagieren, also Personalkapazität und Zeit zur Verfügung stellen.
  11. Die Mitarbeiter jedes Partner-Unternehmens müssen die Kooperations-Ziele und -maßnahmen kennen, akzeptieren und mittragen.

Kooperationen zwischen zwei Unternehmen – Fluch oder Segen?

Wikipedia schreibt sinngemäß, Kooperationen seien das "zweckgerichtete Zusammenwirken" zweier Systeme zur Errreichung eines gemeinsamen Zieles. Das gleicht rein juristisch gesehen der GbR (Was ist die GbR?), welche ja auch die Zusammenarbeit von zwei Unternehmen regelt, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Das Ziel der Kooperation ist positiven Nutzen für alle Beteiligten zu erreichen, die sogenannte Win-Win-Situation herzustellen.

Kooperationen gehören zum Alltag vieler Unternehmen. Die Gründe, aus denen heraus Kooperationen eingegangen werden, sind sehr unterschiedlich. Egal, welche Motive dafür ausschlaggebend sind, sollte man immer die Chancen sowie die Risiken einer Zusammenarbeit gegenüberstellen und gemeinsam betrachten.

Kooperation ja – doch welche Form ist die richtige?

Eine Kooperation kann auf vielerlei Art und Weise zustande kommen. Die einfachste Form – die aber im engeren Sinne keine richtige Kooperation ist – ist die reine Vermittlung von Aufträgen. Weitreichender wird die Zusammenarbeit jedoch schon, wenn es an die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer GbR geht. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Kooperationsformen vor und erklären, welche rechtlichen Folgen auf Sie zukommen.

Vergabe von Unteraufträgen

Die Vergabe von Unteraufträgen ist bei beinahe allen Unternehmensgrößen eine beliebte Form der Kooperation, wie dieses Beispiel zur Kooperation zeigt. Im engeren Sinne handelt es sich dabei jedoch eigentlich nicht um eine Kooperation, da die beiden Unternehmen dabei weder wirtschaftlich noch rechtlich ihre Selbständigkeit abgeben. Der Subunternehmer wird dabei mit der Erstellung von Leistungen oder der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt und stellt hierüber später eine Rechnung an den Auftraggeber. Die Bezeichnungen sagen es schon – hier handelt es sich nicht um „Partner“, sondern um Auftraggeber und Auftragnehmer.

Weitervermittlung

Auch bei der Weitervermittlung handelt es sich nicht um eine echte Kooperation. Der eine Partner vermittelt Aufträge, für die es selbst gerade keine Kapazitäten hat, an den anderen Partner. Der vermittelnde Partner ist in das spätere Geschäft nicht involviert. Dies ermöglicht es beiden Seiten, die Kapazitäten optimal auszulasten.

Bieter- und Arbeitsgemeinschaften

Mehrere Unternehmen können sich zusammentun und sich so um einen Auftrag bewerben. Besonders bei öffentlichen Ausschreibungen im Baubereich ist diese Vorgehensweise üblich. Sobald eine Bietergemeinschaft einen gemeinsamen Auftrag erhält, entsteht eine Arbeitsgemeinschaft. Es wird für den Zeitraum der Auftragsausführung ein Unternehmen gegründet, häufig als OHG oder GbR.

Kooperationen auf Basis einer GbR

Sobald sich zwei Unternehmer zu einer Kooperation zusammentun und nach außen hin als ein Unternehmen auftreten (beispielsweise durch eine gemeinsame Marke oder eine gemeinsame Website, aus der die Trennung nicht deutlich hervorgeht), wird automatisch eine GbR gegründet. Es ist sinnvoll, für diesen Fall einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, da von der Gründung einer GbR natürlich auch die Haftungsverhältnisse sowie die Gewinn- und Verlustteilung etc. betroffen sind.

Partnerschaftsgesellschaften

Zu Partnerschaftsgesellschaften können sich nur Freiberufler zusammenschließen. Sie kennen diese Rechtsform gewöhnlich von Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungsgesellschaften, Ärztehäusern und ähnlichen Einrichtungen. Die Gesellschafter haften in diesem Fall mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen. Wenn jedoch Fehler in der Berufsausübung vorliegen, haftet hierfür nur der jeweilige Freiberufler, der den Fehler begangen hat. Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eintragungspflichtig im Partnerschaftsregister.

Joint Ventures

Eine Kooperation kann auch durch die gemeinsame Gründung eines neuen Unternehmens von statten gehen. Bei Bedarf können die früheren Firmen beider Partner bestehen bleiben, aber sie können auch in das neue Unternehmen eingebracht werden. Es handelt sich dabei um ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das mit allen üblichen rechtlichen Folgen gegründet wird und theoretisch jede mögliche Rechtsform annehmen kann. Das Joint Venture genießt als vollständiges Unternehmen mit geregelten Haftungsverhältnissen einen sehr hohen Stellenwert als Kooperationsform.

Interessengemeinschaft

Die Interessengemeinschaft wird auch als strategische Allianz bezeichnet. Beide Partner verständigen sich darauf, bestimmte Unternehmensbereiche zusammenzulegen und so Synergien und Kostenersparnisse zu nutzen. Dies bietet sich beispielsweise für einen gemeinsam Einkauf oder Vertrieb an.

Welche Kooperationsform ist die richtige?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Vielfalt der Kooperationsformen zeigt bereits die Unterschiedlichkeit der Kooperationen in der Praxis. Überlegen Sie sich genau, welche Haftungsverhältnisse Sie sich vorstellen, welche Ziele Sie mit der Kooperation verfolgen, wie lange diese bestehen soll und wie Entscheidungen getroffen werden sollen. Wählen Sie anhand dieser Informationen die Kooperationsform, die am besten zu Ihrer Situation passt.

Die Vorteile und Chancen einer Kooperation

Je nachdem, welcher Art Ihre Kooperation ist, können Sie eine Menge Vorteile daraus ziehen:

  • Sie bündeln Ressourcen und können so größere Aufträge gemeinsam stemmen.
  • Das Risiko eines Auftrags wird auf zwei „Schultern“ verteilt.
  • Abläufe können rationalisiert und damit Kosten gesenkt werden.
  • Sie realisieren günstigere Preise durch größere Einkaufsmengen und den gemeinsamen Einkauf.
  • Sie können die Kosten für Entwicklung und Fertigung senken.
  • Die Produktionszeiten verringern sich, während die Produktivität steigt.
  • Bessere Auslastung der Kapazitäten beider Kooperationspartner und Ausgleich von Kapazitätsengpässen.
  • Sie realisieren eine größere Angebotspalette.
  • Sie vergrößern das zur Verfügung stehende Know-how.
  • Der Maschinenpark für die Produktion vergrößert sich, neue Technologien können genutzt werden.
  • Sie müssen große Aufträge nicht mehr in Teilaufträge splitten, um sie übernehmen zu können.
  • Sie können Ihre Marktposition ausbauen.
  • Unter Umständen ermöglicht Ihnen die Kooperation die Kalkulation von niedrigeren Preisen.
  • Sie können neue Kunden gewinnen.

Die Nachteile und Risiken einer Kooperation

Mit einer Kooperation gehen Sie aber auch Risiken ein, die Sie nicht verachten sollten. Immerhin tun Sie sich mit einem Partner zusammen, den Sie unter Umständen vielleicht noch nicht einmal allzu gut kennen und gehen damit durchaus das eine oder andere Risiko ein. Machen Sie sich am besten im Vorfeld Gedanken über diese Aspekte:

  • Sie können Ihre Entscheidungen häufig nicht mehr alleine treffen, sondern müssen abstimmen und des Öfteren auch einmal Kompromisse schließen.
  • Eine exakte Aufteilung der Kooperationsaufgaben ist schwierig, weshalb häufig eine Seite mehr für die Kooperation leistet als die andere.
  • Wenn gemeinsam Innovationen entwickelt werden, können diese auch später nicht alleine genutzt werden – der Partner bleibt daran beteiligt.
  • Sie müssen die Gewinne teilen, aber im Zweifelsfall auch Verluste gemeinsam tragen.
  • Oft arbeiten die Mitarbeiter von kooperierenden Unternehmen nicht mehr so motiviert wie vorher.
  • Je nachdem, welche Form der Kooperation gewählt wird, kann ein Teil der Selbständigkeit verloren gehen – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich.

Die Top 6 Gründe, warum Kooperationen scheitern

Leider scheitern in der Praxis viele Kooperationen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Hier kommen die häufigsten sechs Probleme, durch die Kooperationen schief gehen können:

1. Ein Partner will sich über die Kooperation konsolidieren

Beide Partner sollten finanziell abgesichert sein, wenn sie die Kooperation eingehen. Ansonsten ist der besser situierte Partner ständig damit beschäftigt, die Finanzlöcher beim anderen zu stopfen. Darüber vergisst man gerne die eigentlichen Ziele der Kooperation.

2. Es gibt zwischenmenschliche Probleme

Selbst wenn man sich bereits vor der Kooperation gekannt hat – manche Charakterzüge erkennt man erst, wenn man näher zusammenarbeitet. Da stellt sich ein Partner plötzlich als gar nicht so gewissenhaft und zuverlässig heraus, als man ihn eingeschätzt hatte. Vielleicht stellt auch einer der Partner plötzlich seine eigenen Interessen über die der Kooperation. Wenn sich auf der zwischenmenschlichen Ebene erst einmal Probleme eingeschlichen haben, ist das Ende der Kooperation häufig bereits mehr oder weniger besiegelt.

3. Ein Partner verschwindet mit den Kunden des anderen.

Problematisch wird es in vielen Fällen, wenn man sich in der Kooperation zerstreitet. Wenn dies vertraglich nicht geregelt ist, kann der Partner die Kunden seines Partners abwerben und sich dann trennen. Dann steht ein Unternehmen plötzlich ohne Geschäftsbasis da.

4. Der erhoffte Vorteil stellt sich für einen oder beide Partner nicht ein

Jeder Kooperationspartner verfolgt ein oder mehrere Ziele, beispielsweise eine Umsatzsteigerung, eine bessere Auslastung oder neue Kunden. Wenn jedoch diese Ziele durch die Kooperation nicht erreicht werden, verliert die Kooperation ihre Attraktivität und verursacht schließlich nur noch Arbeit statt Nutzen.

5. Die Partner können sich gegenseitig nicht vertrauen

Vertrauen ist die wichtigste Basis einer erfolgreichen Kooperation. Die Partner müssen sich schon dahingehend vertrauen, dass jeder seinen Teil der Vereinbarungen erfüllt. Auch bezüglich des Qualitätsniveaus der Zusammenarbeit muss Vertrauen herrschen. Wenn kein Vertrauen aufgebaut werden kann, führt dies zu Kontrolle, Kontrolle zu schlechter Stimmung und schlechte Stimmung zum Scheitern der Kooperation.

6. Es gibt Unklarheiten über die Aufgabenverteilung

Besonders wenn die Verteilung der Aufgaben nicht vertraglich vereinbart ist, gibt es in der Praxis häufig Probleme bei der Frage, wer welche Aufgaben zu erledigen hat. Wer kümmert sich um den Schriftverkehr, wer um die Buchhaltung und wer besorgt neue Kundenkontakte? Wenn die Aufgaben nicht von Anfang an ordentlich verteilt werden, kommt es häufig zum Streit über die Menge an Arbeit, die die einzelnen Partner übernehmen müssen.

Wie Sie Kooperationspartner finden können

Oft ist ein passender Kooperationspartner näher als man denkt – die meisten Kooperationen kommen mit bereits bekannten Geschäftspartnern zustande. Hören Sie sich in Ihrem Umfeld um und finden Sie heraus, welche Unternehmer zu einer Kooperation bereit wären. Wenn Sie selbst über keine Kontakte verfügen, die für eine Kooperation in Frage kommen, können Sie auch Suchhilfen in Anspruch nehmen.

Kooperationen im Inland

Um einen Kooperationspartner im Inland zu finden, steht Ihnen eine Reihe hilfreicher Suchhilfen zur Verfügung. Hier die wichtigsten auf einen Blick:

  • IHK/HKW: Die zuständige Kammer führt ein Firmen-Informations-System, das Ihnen bei der Auswahl behilflich sein kann.
  • Börsen des DIHK: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag betreibt mehrere Kooperationsbörsen, allgemein und speziell. Darunter finden Sie unter anderem eine allgemein Kooperationsbörse für alle Branchen, eine Technologiebörse, eine Recyclingbörse und das UMFIS (Umweltfirmen-Informationssystem). Sie alle sind hier http://www.dihk.de/boersen zu finden.
  • INSTI-Netzwerk: Im INSTI-Netzwerk finden Sie Kooperation für den Bereich Forschung & Entwicklung, aber auch Venture-Capital- Unternehmen sowie andere Dienstleister.
  • Fachzeitschriften/-magazine: Kooperationspartner lassen sich auch über Anzeigen in Fachzeitschriften finden. Wählen Sie jedoch gezielt aus, denn solche Anzeigen sind teuer und sollten dann auch entsprechend erfolgversprechend sein.

Kooperationen im Ausland

Wenn Sie auch im Ausland Fuß fassen möchten, kann sich eine Kooperation für Sie besonders lohnen. Schließlich können Sie dann vom Know-how Ihres ausländischen Partners profitieren. Hier einige Möglichkeiten, wie Sie an ausländische Kooperationspartner gelangen können:

  • AHKs: Die Auslandshandelskammern der Deutschen Wirtschaft unterstützen deutsche Unternehmen dabei, Geschäftspartner im Ausland zu finden. Ansprechpartner erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
  • E-Trade-Center: Diese Internetbörse wird von den Auslandshandelskammern betrieben und ermöglicht die direkte Suche nach potentiellen Geschäftspartnern.
  • Geschäftswünsche-Datenbank der bfai: Diese Stelle sammelt jährlich tausende Anfragen von ausländischen Unternehmern, die in Deutschland Geschäftskontakte suchen.
  • Banken-Netzwerk BUSINESS: Dieses Bankennetzwerk betreibt eine Kooperations-Börse mit zahlreichen interessierten Unternehmen.
  • Messen: Auf Messen können Sie direkt Unternehmer ansprechen, die Sie für geeignete Kooperationspartner halten.

Der Kooperationspartner gleicht dem Mitunternehmer

Die Suche nach dem richtigen Kooperationspartner, gleicht der Suche nach einem Mitunternehmer. Daher sollten Sie zu diesem Abschnitt springen und die dort beschriebenen Möglichkeiten mit ins Auge fassen. Insbesondere folgende Themen verraten, wie und wo man Mitunternehmer findet:

Passen Sie wirklich zusammen?

Das ist die wichtigste Frage beim Finden eines Kooperationspartners. Egal auf welchem Weg Sie Ihren Kooperationspartner finden – Sie sollten sich vor dem Eingehen der Kooperation immer genau überlegen, ob Sie mit dem Unternehmen auf einer Wellenlänge liegen und ob Sie dieselben Ziele verfolgen.

Um das herauszufinden, beschäftigen Sie sich nun mit der notwendigen Win-Win-Situation, welche eine Kooperation erst zu einer Kooperation werden lässt.

So gehen Sie mit Geschäftspartnern um, die chronisch bescheißen möchten

Der Mensch ist immer mehr oder weniger auf seinen eigenen Vorteil bedacht. Grundsätzlich spricht auch dagegen nichts, schließlich steht sich jeder am nächsten. Problematisch wird es aber für Sie, wenn ein Geschäftspartner Sie darum bittet, ihm in irgendeiner Art und Weise „entgegenzukommen“, die Sie vielleicht persönlich gar nicht unterstützen.

Bescheißen an allen Ecken und Enden

Überall, wo diese Menschen irgendetwas zum Positiven für sich drehen können, ergreifen sie die Gelegenheit. Hier einige Beispiele:

  • „Lassen Sie uns das doch schwarz abrechnen – dann kann ich mir die Mehrwertsteuer sparen und Sie müssen auch keine Einkommensteur bezahlen.“
  • „Könnten Sie das auf der Rechnung nicht etwas anders schreiben, damit ich das bei der Einkommensteuererklärung besser ansetzen kann?“
  • „Chef, könnten Sie mir nicht meinen Lohn bar auszahlen, dann merken die das von der Elterngeldstelle (Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse) gar nicht, dass ich noch was nebenher verdiene.
  • Beim Arzt: „Könnten Sie mir bitte auf meine Anwesenheitsbestätigung bitte eine Stunde mehr draufschreiben? Dann kriege ich von meinem Arbeitgeber die Zeit für die Anfahrt auch erstattet.“

Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen – sicherlich kennen Sie selbst auch einige Beispiele aus Ihrem eigenen geschäftlichen Umfeld, in denen Sie Ihr Geschäftspartner dazu bewegen möchte, ihm einen solchen „Gefallen“ zu tun.

Gefallen oder Beihilfe zu Rechtsverstößen?

Solange es sich tatsächlich um einen Gefallen handelt, den Ihr Geschäftspartner von Ihnen verlangt, können Sie immer noch für sich selbst entscheiden, ob Sie sich dazu breitschlagen lassen oder doch einmal die Kunst des Neinsagens lernen möchten. Das kommt vielleicht auch ein wenig darauf an, wie sehr Sie darauf angewiesen sind, dass Ihnen dieser Geschäftspartner positiv gesinnt bleibt.

Nicht mehr überlegen sollten Sie allerdings, wenn Sie Ihrem Geschäftspartner dabei helfen sollen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die oben genannten Beispiele hören sich eigentlich harmlos an. Tatsächlich laufen sie alle auf eine mehr oder weniger schlimme Straftat hinaus, von Steuerhinterziehung über Schwarzarbeit undSozialversicherungsbetrug bis hin zu einem Betrug und der Erschleichung von staatlichen Leistungen.

Die Folgen dieses Verhaltens

Grundsätzlich ist es zunächst einmal kein Problem, wenn Sie Ihrem Geschäftspartner auf diese Art und Weise „unter die Arme greifen“ – schließlich wissen nur Sie und er Bescheid. Was jedoch passiert, wenn sich der andere darüber einmal verplappert? Die Strafanzeige bekommen Sie frei Haus geliefert! Davon abgesehen hat Ihr Geschäftspartner Sie immer ein bisschen in der Hand.

So gehen Sie mit einer solchen Situation richtig um:

  1. Prinzipien: Überlegen Sie sich zunächst genau, wo Sie die Grenze ziehen wollen. Möchten Sie Ihrem Geschäftspartner gerne kleinere Geschenke ermöglichen, solange sie in einem rechtlich einwandfreien Umfeld ablaufen? Oder möchten Sie sich dieser ständigen „Mauschlerei“ ganz entziehen? Legen Sie feste Prinzipien fest – und bleiben Sie ihnen treu!
  2. Erklärung: Der Moment ist gekommen und Ihr Geschäftspartner bittet Sie wieder einmal um einen seiner „Gefallen“. Nun müssen Sie ihm vorsichtig näherbringen, dass Sie damit ab sofort Schluss machen. Falls es erforderlich wird, erläutern Sie ihm Ihre Gründe, gehen Sie aber nicht in eine rechtfertigende Haltung.
  3. Hart bleiben: Es ist schwierig, besonders wenn es sich um einen Geschäftspartner handelt, auf den Sie angewiesen sind. Aber: Machen Sie sich immer deutlich, dass es kein Kunde dieser Welt wert ist, dass Sie ihm bei Straftaten helfen – denn genau darum handelt es sich dabei! Siehe Betriebsprüfung!

Worauf muss ich bei einer gemeinsamen Marke bei einer Kooperation achten?

Mit der Etablierung einer gemeinsamen Marke für die Kooperation ist eine Menge Arbeit verbunden. Oft dauert es sehr lange und kostet auch nicht gerade wenig Geld, um das Vertrauen der Verbraucher in die Marke zu verdienen. Umso größer kann aber auch der Wert einer Marke werden, wenn sie erst einmal erfolgreich etabliert wurde. Deshalb ist es wichtig, dass im Vorfeld einige Regelungen getroffen werden.

Rechte an der Marke

Es gibt mehrere Varianten, wie eine Marke für eine Kooperation zustande kommen kann und wie diese rechtlich zu beurteilen sind, besonders auf dem Hintergrund einer späteren Trennung der Kooperationspartner.

Bereits vorhandene Marke

Angenommen, Sie besäßen bereits eine etablierte Marke und wollten diese in die Kooperation einbringen. Alle Kooperationspartner investieren anschließend in den Ausbau des Bekanntheitsgrades der Marke. Bei einer Trennung würde Ihnen die Marke jedoch immer noch gehören und Sie könnten mit ihr von dannen ziehen. Die Investitionen Ihrer Partner würden nicht abgegolten.

Mehrere Kooperationspartner

Wenn es mehrere Kooperationspartner gibt, ist es sinnvoll, dass die Marke der Kooperation gehört. Dadurch könnten die verbleibenden Kooperationspartner die Marke weiterhin nutzen, auch wenn ein einzelner Unternehmer ausscheidet. Der ausscheidende Partner darf die Marke nicht mehr verwenden, sobald sein Ausscheiden wirksam wird.

Nur zwei Kooperationspartner

Wenn eine Kooperation, die aus nur zwei Partnern besteht, aufgelöst wird, stellt sich in aller Regel die Frage, wer die Marke weiterhin nutzen darf. Wenn eine Marke bereits vorher bestanden hat, macht es Sinn, wenn derjenige sie weiterhin nutzen darf, der sie in die Kooperation eingebracht hat. So oder so muss jedoch stets der andere Kooperationspartner für den Aufwand entschädigt werden, der für den Mitaufbau der Marke entstanden ist.

Vorüberlegungen zum Markenaufbau

Die Vorüberlegungen zum Aufbau einer Marke sind bei einer Kooperation im Endeffekt dieselben wie bei einem normalen Unternehmen. Sie sollten zunächst recherchieren, ob die gewünschte Markte bereits am Markt im Einsatz oder gar in das Markenregister eingetragen wurde, denn dann könnten Sie sie nicht mehr für sich nutzen. Eine solche Recherche können Sie entweder selbst online beim Deutschen Patent- und Markenamt durchführen oder ein Unternehmen mit der Markenrecherche beauftragen. Dabei sollten Sie nicht nur darauf achten, ob exakt dieselbe Marke schon existiert, sondern ob auch eine Verwechslungsgefahr mit einer bestehenden Marke besteht.

Außerdem sollten Sie prüfen, ob zu Ihrer gewünschten Marke auch noch ein passender Domainname verfügbar ist, auf dem Sie später eine Internetseite starten können.

Schutz der Marke

Natürlich schützen Sie Ihre Marke am besten, indem Sie sie ins Markenregister eintragen lassen. Gemeint ist jedoch in diesem Fall nicht der Schutz Ihrer Marke vor dem Missbrauch durch Dritte, sondern viel mehr der Schutz vor Schäden, die durch Ihre Kooperationspartner angerichtet werden könnten. Die Kunden verbinden mit der Marke bestimmte Eigenschaften, beispielsweise eine gewisse Qualität oder Zuverlässigkeit. Ein guter Ruf ist wesentlich schneller zerstört als aufgebaut. Das Problem ist: Wenn sich ein Kooperationspartner „daneben benimmt“, leidet die Marke natürlich für alle Partner.

Sie sollten daher von vornherein Spielregeln für den Umgang mit der Marke festlegen. Wenn ein Mitglied gegen diese Regeln verstößt, muss die Gemeinschaft entscheiden, wie mit ihm zu verfahren ist. Unter Umständen muss er von der Benutzung der Marke ausgeschlossen werden, wenn er nicht bereit ist, ein entsprechendes Verhalten an den Tag zu legen.

In diesen Bereichen können Sie zusammenarbeiten

Unternehmenskooperationen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie sind insbesondere dahingehend sinnvoll, dass Kosten eingespart und von gemeinsamen Erfahrungen profitiert werden kann. Unternehmenskooperationen können dabei in verschiedenen Bereichen auftreten, welche das sind und wo die Vorteile liegen, bzw. was Sie bei Kooperationen beachten müssen, wollen wir Ihnen in dieser kleinen Serie zeigen.

Unternehmenskooperationen in Einkauf, Vertrieb und Service

Einkaufskooperationen sind schon seit längerem bekannt. Hierbei tun sich mehrere, meist mittelständische Unternehmen zusammen. Dadurch, dass sie größere Volumen abnehmen können, erhalten sie günstigere Preise von den Großhändlern und sichern so ihr Bestehen am Markt. Auch im Vertrieb werden häufig Kooperationen eingegangen, so dass ein Unternehmen in Süddeutschland die Produkte eines norddeutschen Unternehmens vertreibt und ähnliches.

Auch bei der Werbung spielen Unternehmenskooperationen eine große Rolle. Durch gemeinsame Messeauftritte oder Gemeinschaftswerbung, etwa für regionale Produkte, lassen sich die Kosten senken und mehr Kunden gewinnen. Bezüglich des Services sind meist viele Mitarbeiter und Fahrzeuge nötig. Durch Kooperationen können Service-Einsätze oft schneller durchgeführt werden, was wiederum das Unternehmen in der Gunst der Kunden steigen lässt.

Unternehmenskooperationen bei Fertigung, Komplettaufträgen und Informationsbeschaffung

Bei der Informationsbeschaffung lassen sich die Kosten für eine in Auftrag gegebene Marktstudie deutlich senken, wenn mehrere Unternehmen dafür kooperieren. Andernfalls könnten so spezifische Daten gar nicht beschafft werden.

Bei den Kunden wird es immer wichtiger, dass sie Service aus einer Hand erhalten. Gerade kleineren Unternehmen ist dies oft nicht möglich, da sie sehr spezialisiert sind. Durch Kooperationen können sie dennoch diesen Komplett-Service anbieten. Ebenfalls kann es sinnvoll sein, sich mit anderen Unternehmen spezielle Maschinen zu teilen. Die Kosten sinken und Aufträge können oft dennoch zeitnah abgewickelt werden.

Unternehmenskooperationen in der Verwaltung

Auch in der Verwaltung können durch Kooperationen einige Kosten eingespart werden. Ein gemeinsames Empfangsbüro oder eine gemeinsame Buchhaltungsabteilung hilft, Einsparungen zu erzielen. Gemeinsam können auch Lehrwerkstätten betrieben werden oder es kann Personal ausgetauscht werden, wenn Auftragsspitzen anstehen.

Ebenfalls kann es im Bereich der Forschung und Entwicklung zu Kooperationen kommen, die deutliche Kosteneinsparungen ermöglichen. Außerdem bieten sich Unternehmenskooperationen zum Informations- und Erfahrungsaustausch an, so dass andere Unternehmen von den eigenen Erfahrungen und umgekehrt profitieren können.

Was muss ich zur E-Kooperation wissen?

In Zeiten von steigenden Umsätzen in Onlineshops und immer wieder neuen Internet-Technologien spielen auch so genannte E-Kooperationen eine immer größere Rolle. Dabei handelt es sich um Kooperationen, die ausschließlich auf der Basis elektronischer Medien geführt werden. Hierzu werden vor allem das Internet, aber auch Telefon, Smartphones und andere Medien genutzt.

Vorteile einer E-Kooperation

Eine E-Kooperation bietet Ihnen eine Menge Vorteile, die einen normale Kooperation nicht aufzuweisen hat:

  • Es ist wesentlich einfacher, einen passenden Kooperationspartner zu finden, da Sie nicht an einen bestimmten Standort gebunden sind.
  • Sie können Ihre Kooperation je nach Bedarf um weitere Partner erweitern, selbst aus dem Ausland, um beispielsweise einen größeren Auftrag zu stemmen.
  • Die Kosten für die Kommunikation können gesenkt werden, da keine teuren Konferenzen und Meetings mit hohen Anreisekosten abgehalten werden müssen. Stattdessen sparen Sie mit einer Video- oder Telefonkonferenz viel Zeit.
  • Da wesentlich mehr Prozesse computergestützt ablaufen, wird auch die Fehlerquote gesenkt und die Qualität erhöht.
  • Durch die kurzen Abstimmungswege können Entscheidungen sehr schnell getroffen werden.

Die technische Basis

Damit eine E-Kooperation ihren Zweck erfüllt, muss bei allen Beteiligten die technische Basis stimmen. Das wichtigste ist eine schnelle Internetverbindung. Um eine Videokonferenz zu veranstalten benötigen Sie eine hohe Datenübertragungsrate, da es ansonsten zu einem Ruckeln oder Stocken des Videobildes kommen kann. Dementsprechend leistungsfähig müssen auch die jeweiligen Rechner sein, da auch sie mit den hohen Datenmengen klar kommen müssen.

Nicht zwingend erforderlich, aber dennoch sehr nützlich ist es, wenn die Partner mit derselben Software und somit mit denselben Dateiformaten arbeiten, beispielsweise mit MS Office für Textverarbeitung und Tabellenkalkulation. Wenn dies nicht möglich ist, sollte zumindest auf gleiche Dateiformate geachtet werden, die jeder öffnen und bearbeiten kann, beispielsweise txt, rtf oder pdf.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.