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Genossenschaften beruhen auf den drei Prinzipien „Selbsthilfe – Selbstverwaltung – Selbstverantwortung“. Mehrere juristische und/oder natürliche Personen arbeiten zusammen, um gemeinsame oder ähnliche wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Interessen zu verfolgen. Sie wollen mit vereinten Kräften erreichen, was einzelnen Individuen nicht möglich wäre. Eine Genossenschaft ist autonom und verwaltet sich selbst.
Die eG wird für verschiedenste Arten von Zusammenschlüssen verwendet. Einige Beispiele:
Eine eG zielt nicht zwingend darauf ab, einen finanziellen Gewinn zu erwirtschaften. So schließen sich beispielsweise die Bürger einer Stadt zu einer Genossenschaft zusammen, um gemeinsam einen Bürgerbus zu realisieren oder einen Dorfladen zu erhalten.
Um eine eG zu gründen, müssen sich mindestens drei Mitglieder zusammentun. Diese können natürlich oder juristisch sein. Sie erstellen ein Unternehmenskonzept und gründen anschließend die Genossenschaft:
Die Genossenschaft muss Mitglied in einem Genossenschaftsverband werden. Derzeit gibt es in Deutschland 21 Genossenschaftsverbände, die mindestens alle zwei Jahre für die Prüfung ihrer Mitglieder zuständig ist. Liegt die Bilanzsumme über 2 Mio. Euro, so muss jedes Geschäftsjahr geprüft werden. Die Genossenschaften müssen den Nachweis der Kontrolle an das Genossenschaftsregister senden.
Die Genossenschaft agiert auf der Basis mehrerer Organe:
Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand müssen zwingend als Mitglieder in die Genossenschaft aufgenommen werden oder einer Gesellschaft angehören, die zur eG gehört.
Die Haftung ist auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt. Damit diese Haftungsbeschränkung in Kraft tritt, muss die Satzung allerdings ausdrücklich eine Nachschusspflicht der Mitglieder ausschließen. Es ist zudem möglich, per Satzung eine abweichende Haftsumme zu vereinbaren. In jedem Fall entsteht die Haftungsbeschränkung erst mit der wirksamen Eintragung ins Genossenschaftsregister. Vor diesem Zeitpunkt haften die Mitglieder unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen.
Die folgenden Eckdaten sollten Sie zur eingetragenen Genossenschaft außerdem kennen:
Steuerliche Behandlung: Grundsätzlich unterliegen Genossenschaften der Körperschaftssteuer und ggf. der Gewerbesteuer. Es gibt aber auch Ausnahmen, auf die keine der beiden Steuerarten anzuwenden ist, z. B. Wald- und Wohnungsgenossenschaften.
Die eG bringt als Rechtsform folgende Vor- und Nachteile mit sich:
Vorteile | Nachteile |
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Die Genossenschaft ist die ideale Rechtsform für mehrere Existenzgründer, die sich einer gemeinsamen Sache verschreiben möchten. Insbesondere wenn die spätere, unkomplizierte Erweiterung um zusätzliche Mitglieder geplant ist, lohnt sich die eG als Rechtsform. Allerdings ist die Genossenschaft auf Unternehmen beschränkt, die das Prinzip der Selbsthilfe verfolgen, und demnach nicht für jeden Geschäftszweck geeignet.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.