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Die schnellste und am häufigsten angemeldete Rechtsform ist das Einzelunternehmen. Fast zwei Drittel der deutschen Unternehmen sind Einzelunternehmen. Dies zeigt bereits die große Bedeutung der Rechtsform für Einzelkaufleute. Doch was genau ist ein Einzelunternehmen eigentlich und worauf ist bei der Gründung zu achten? Auf diese und viele weitere Fragen möchte ich Ihnen heute die notwendigen Antworten geben und Ihnen zeigen, wie Sie erfolgreich Ihr Einzelunternehmen gründen können.
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Quasi jeder deutsche Bürger kann ein Einzelunternehmen gründen. Hierfür sind keine großartigen Bürokratieschritte zu erledigen – durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als alleiniger Inhaber sind Sie automatisch Einzelunternehmer und müssen sich nur beim Finanzamt melden. Handelt es sich um ein Gewerbe, benötigen Sie lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen weder ein Mindestkapital mitbringen noch spezielle Verträge aufsetzen. Bei Kaufleuten gemäß HGB kann allerdings die Eintragung in das Handelsregister notwendig werden, womit auch die Buchführungspflicht einherginge.
Als alleiniger Inhaber führen Sie Ihre Geschäfte im eigenen Namen und vertreten Ihr Unternehmen nach außen hin. Selbstverständlich steht es Ihnen auch offen, einen Arbeitnehmer als Geschäftsführer einzustellen, der diese Aufgaben per Bevollmächtigung übernimmt.
Ein Einzelunternehmer haftet grundsätzlich mit seinem privaten Vermögen und trägt somit das volle finanzielle Risiko. Kommt es zu einem finanziellen Fiasko, so ist dies gleichbedeutend mit einem Ende des Unternehmens, sofern die Schulden nicht mehr beglichen werden können, infolge mangelnder Liquidität. Es kann auch keine Insolvenz eingeleitet werden, weil hierfür eine Gründung einer GmbH u.Ä. vonnöten ist.
Doch Personen, bzw. Kaufleute und andere Einzelunternehmer können auch eine GmbH gründen, die mit immensen Vorteilen einhergeht, weil
Kaufleute, bzw. Gewerbetreibende dann nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Besonders bei Gründern, die Immobilien besitzen und eine Familie haben, sind die Haftungsformen von essenzieller Bedeutung. Denn bei einer GmbH ist bei Zahlungsunfähigkeit die Einleitung eines Insolvenzverfahrens möglich. Der Vorteil liegt in der Tatsache begründet, dass Wertsachen und Immobilien nicht verpfändet werden dürfen aus rechtlicher Sicht, es sei denn es liegt grob fahrlässiges Handeln vor.
An ein Einzelunternehmen werden keinerlei Vorschriften bezüglich eines Mindestkapitals gelegt. Dies wird besonders deutlich, wenn beispielsweise Freiberufler gründen, die von zu Hause aus arbeiten und dafür nur einen Computer benötigen. Sie können im Prinzip mit einem Grundkapital von 0 Euro starten, wenn sie den PC aus dem Privatvermögen überführen. Lesen Sie sich den Abschnitt Kapitalbedarf errechnen durch!
Nicht umsonst wird das Einzelunternehmen so oft gewählt – es bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
Selbstverständlich gibt es auch Nachteile, die nicht verschwiegen werden sollen:
Das Einzelunternehmen ist aufgrund der geringen Einstiegshürden und kaum vorhandenen bürokratischen Pflichten der ideale Einstieg für Existenzgründer, weil sie mit dieser Rechtsform quasi sofort loslegen können. Sie müssen nicht erst monatelang Vorbereitungen treffen, Notartermine erledigen und Verträge aushandeln. Wer mit wenig Geld startet und auch privat wenig besitzt, kann mit dem Einzelunternehmen auf die Schnelle nichts falsch machen.
Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn bei Ihnen Vermögenswerte vorhanden sind. Besitzen Sie beispielsweise ein Haus oder Barvermögen, das Sie nicht in das Unternehmen einbringen möchten, ist das Einzelunternehmen keine gute Wahl. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit dürften sich Ihre Gläubiger dann nämlich an Ihrem Privatvermögen bedienen, was in der Praxis häufig den Verlust von Haus und Hof bedeutet.
Oft werden Einzelunternehmen später in andere Rechtsformen umgewandelt, beispielsweise durch die Aufnahme von Gesellschaftern in eine GbR oder in eine GmbH, um die Haftung zu beschränken.
Die finale Entscheidung hinsichtlich der Rechtsform ist gewissermaßen vom Finanzamt abhängig, bzw. ist gesetzlich geregelt. Zum einen gibt es sogenannte Katalogberufe, die im Einkommenssteuergesetz (EStG) verankert sind. In diesem Register sind Berufe, gelistet die als eine freiberufliche Arbeit eingestuft werden, wie zum Beispiel Künstler, Journalisten, Ärzte oder Steuerberater. Somit haben Personen keine wirkliche Wahl, infolge der auszuübenden Arbeit, die verübt wird.
Die Grenze zwischen Freiberufler und Einzelunternehmer ist manchmal nicht eindeutig, sodass im Zweifelsfall das Finanzamt situativ, entsprechend der persönlichen Lage und anhand geltender Gesetze entscheidet.
Die Art der Anmeldung steht in Abhängigkeit zur Rechtsform. Es ist entscheidend ob eine Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender ausgeführt werden soll.
Freiberufler
Als Freiberufler ist die Anmeldung verhältnismäßig schlicht. Denn Freiberufler müssen beispielsweise nicht zum Gewerbeamt und diesbezüglich auch keine Gewerbesteuer entrichten. Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt über das Finanzamt, welches die notwendigen Anmeldeformulare ausstellt.
Eine weitere Anmeldung ist grundsätzlich nicht notwendig, es sei denn es handelt sich um sogenannte Kammerberufe. Denn hier ist eine Anmeldung, bzw. Mitgliedschaft bei der Handelskammer Pflicht. Die jeweils zuständigen Kammern sind zuständig für die Qualitätssicherung der Tätigkeit als auch der Standardisierung. Dies betrifft beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer und weitere Berufe.
Freiberufliche Unternehmer müssen der Kammer glaubhaft machen, bzw. nachweisen, dass entsprechende Qualifikationen vorhanden sind, um diese Tätigkeit ausüben zu können. Zudem ist eine Kammergebühr zu entrichten für die Pflichtmitgliedschaft, jedoch leistet die Kammer Hilfe und agiert als Interessensvertretung der Mitglieder.
Gewerbetreibende
Im Gegensatz dazu müssen Gewerbetreibende ihre Arbeit dem Gewerbeamt melden als auch dem Finanzamt. Der formale Aufwand ist verhältnismäßig hoch, doch durchaus wichtig und aufgrund der möglichen beschränkten Haftung von Vorteil. Darüber hinaus sind weitere Ämter in die Anmeldung involviert, wie zum Beispiel die Berufsgenossenschaft und die IHK. Im Regelfall leitet das Gewerbeamt die Anmeldung an die jeweiligen Zwischeninstanzen weiter, sodass diese sich postalisch beim Gewerbetreibenden melden.
Sofern die Selbstständigkeit als Kaufmann erfolgt, ist ein Eintragen im Handelsregister vonnöten, sofern gewisse Einkommensgrenzen überschritten werden. Im Gegensatz zur freiberuflichen Arbeit, ist für die Arbeit eine Gewerbesteuer an das Finanzamt abzuführen, neben der Einkommenssteuer und der gegebenenfalls vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Es ist somit steuerrechtlich komplexer, weshalb unter Umständen ein Steuerberater von substanzieller Bedeutung ist.
Freiberufliche Arbeit
Ein freiberuflicher Einzelunternehmer zahlt Einkommenssteuer, sofern er den aktuellen Freibetrag überschreitet und zusätzlich Umsatzsteuer, sofern er umsatzsteuerpflichtig ist. Die Umsatzsteuerpflicht besteht bei höheren Einkünften und entfällt nur bei Gebrauch der Kleinunternehmerregelung.
Gewerbliche Arbeit
Konträr zur freiberuflichen Arbeit muss ein Gewerbetreibender zusätzlich noch die Gewerbesteuer abführen. Darüber hinaus ist ein Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist zur doppelten Buchführung verpflichtet, sodass das Finanzamt einen akribischen Überblick über die Gewinne und Verluste hat.
Doch selbst, wenn kein Eintrag im Handelsregister ausbleibt, ist ein Gewerbetreibender ab einem gewissen Umsatz zu einer doppelten Buchführung verpflichtet.
Soll ein Einzelunternehmen geschlossen werden, kann dies ebenfalls relativ formlos erfolgen. Sie melden das Gewerbe ab (siehe Gewerbeabmeldung), zeigen die Beendigung dem Finanzamt an und informieren ggf. das Handelsregister. Das Betriebsvermögenöwird veräußert oder aber als Privatvermögen weitergeführt.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.