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Eine der wichtigsten Entscheidungen zum Start Ihrer Selbstständigkeit ist die Wahl eines geeigneten Firmennamens. Dabei sollten Sie aber nicht nur überlegen, welcher Firmenname ansprechend und leicht zu merken ist, sondern auch rechtliche Aspekte beachten.
So müssen Sie als Einzelunternehmer stets Ihren eigenen Vor- und Zunamen angeben. Am Beispiel erklärt: Unternehmerin Maria Muster möchte eine Werbeagentur eröffnen. Als einfachster und rechtlich unbedenklicher Name käme „Werbeagentur Maria Muster“ in Frage. Dann haben Sie auch den beschreibenden Aspekt des Gewerberechts wahrgenommen, denn aus dem Firmennamen muss genauso der Geschäftszweck Ihres Unternehmens hervorgehen.
Der große Nachteil bei unserem Beispiel: Es gibt unzählige Werbeagenturen, die sich alle ähnlich dem obigen Namen nennen. Besser wäre es, hier zusätzlich einen Phantasienamen zu wählen, der sich den Kunden gut einprägt und eine Abhebung von der Konkurrenz zulässt. Eine mögliche Variante hierfür wäre etwa „True Dreams – Werbeagentur MariaMuster“. Der Vorteil bei einem solchen Namen ist außerdem darin zu sehen, dass er in derenglischen Sprache auszusprechen ist.
Gerade wenn Sie international tätig werden wollen, sollten Sie deshalb auch die internationalen Namensgebungen berücksichtigen. Sie können, ohne dass es dem Gewerberecht entgegensteht, den Phantasienamen auf Ihren geschäftlichen Unterlagen deutlich betonen. Dadurch verschwindet der kleine Teil „Werbeagentur Maria Muster“ sehr gut und der Name wirkt insgesamt einprägsamer.
Ebenfalls müssen Sie bei der Wahl eines geeigneten Firmennamens beachten, ob es diesen in gleicher oder ähnlicher Form schon gibt. Hier sollten Sie eine entsprechende Recherche durchführen, bei Bedarf auch einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Er kann helfen, die Überprüfung des Firmennamens durchzuführen.
Achten Sie außerdem darauf, dass Sie eine freie Domain mit dem Firmennamen erhalten. Schließlich soll er im Internet ebenso publik werden, wie im Offline-Geschäft.
Greifen Sie auf die Erfahrung eines Beraters oder Patentanwaltes zurück, so machen Sie keine Fehler, was Ihnen letztlich Zeit und Geld spart und Rechtssicherheit verschafft. Lesen Sie welcher Berater Ihnen überhaupt bei der Existenzgründung helfen kann?
Um den perfekten Namen für Ihr Unternehmen zu finden, sollten Sie sich einige Fragen stellen. Lassen Sie sich ruhig Zeit mit der Namensfindung, denn schließlich wird Ihr Firmenname Sie lange Zeit begleiten. Einige Fragen wollen wir Ihnen hier vorstellen, wobei die Aufstellung nicht abschließend ist.
Der Firmenname eines Unternehmens ist zugleich auch das Aushängeschild eines Unternehmens. Es ist das erste, was Kunden und Geschäftspartnern ins Auge sticht und sollte professionell und souverän wirken. Gleichzeitig ist die Firma auch der Name, unter dem das Unternehmen seine Geschäfte führt, unterschreibt und klagen oder verklagt werden kann. Es ist dementsprechend wichtig, dass man damit nicht gegen geltendes Recht verstößt. Worauf zu achten ist, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Es werden verschiedene Anforderungen an die Firma gestellt. Dazu gehören beispielsweise die Firmenwahrheit, -beständigkeit und -klarheit. So darf beispielsweise in der Firma keine Angabe gemacht werden, die auf eine andere Art von Unternehmen schließen lässt. Zudem muss klar werden, wer der Inhaber des Unternehmens ist. Zusätzlich muss in der Firma in den meisten Fällen die Rechtsform des Unternehmens angegeben werden (z. B. e. K., GmbH, OHG). Derselbe Firmenname darf im Handelsregister nicht bereits eingetragen sein.
Die Personenfirma besteht aus den Namen der Unternehmensgründer. Es ist nicht zwingend erforderlich, auch den Vornamen anzugeben. Allerdings kann dies sinnvoll sein, um sich deutlich von anderen Firmen abzugrenzen.
Die Sachfirma enthält das Tätigkeitsgebiet des Unternehmens. Hier ist ganz besonders der Grundsatz der Firmenwahrheit zu beachten. Man kann die Firma mithilfe der Marktstufe bezeichnen (z. B. Schuhhersteller, Lebensmittel-Großhandel). Wenn der Name eine gewisse Größe suggeriert, so muss diese auch objektiv gegeben sein (z. B. Schuhzentrale, Lebensmittelkontor). Wenn auf eine bestimmte Spezialisierung hingewiesen wird, muss diese auch der Ausbildung des Personals entsprechen (z. B. Zoofachhandel, Elektrofachgeschäft). Als „Institut“ oder „Akademie“ darf man sich zwar bezeichnen, aber nur dann, wenn nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden gearbeitet wird. Ortsangaben in der Firma sind nur dann zulässig, wenn auch wirklich ein Bezug zu diesem Gebiet besteht. Wenn „Europa“ in der Firma vorkommt, muss das Unternehmen auch europaweit tätig sein.
Bei der Fantasiefirma wird ein beliebiger Ausdruck als Firma verwendet, das aus lateinischen Buchstaben bestehen muss. Es dürfen auch folgende Zeichen verwendet werden: „“ () ., &+
Ob das @-Zeichen verwendet werden darf, ist umstritten und sollte daher vermieden werden.
Die Mischfirma kann Elemente einer Personen-, Fantasie- oder Sachfirma enthalten. Es gelten dieselben Vorschriften wie für die anderen Firmenarten.
Eine neue Firma darf das Namensrecht eines bestehenden Unternehmens nicht verletzen, indem es dieselbe Bezeichnung verwendet. Dies gilt insbesondere dann, wenn das neue Unternehmen in derselben Branche tätig ist wie das gleichnamige Unternehmen. Wen ein Name als Wortmarke eingetragen wurde, darf dieser ebenfalls nicht mehr von neuen Unternehmen benutzt werden. Die Rechtsvorschriften hierzu finden sich im UWG, HGB, Markengesetz und im BGB.
Vor der Eintragung ins Handelsregister überprüft das Amtsgericht, ob die Firma frei ist von Rechten Dritter. Im Zweifelsfalle werden die Gutachter der IHK zurate gezogen. Wenn Sie vor der Gründung überprüfen möchten, ob Ihr Name bereits vergeben ist, können Sie unter https://www.handelsregister.de die bestehenden Handelsregister-Eintragungen durchsuchen oder beim Deutschen Patent- und Markenamt unter https://www.dpma.de/ die eingetragenen Marken nach ihrem gewählten Namen durchforsten.
Wenn das Namens- oder Markenrecht eines anderen Unternehmens verletzt wird, so hat dieses einen Anspruch auf Unterlassung. Dies bedeutet, dass das neue Unternehmen unter der gewählten Firma nicht firmieren darf. Dafür ist übrigens kein Verschulden erforderlich, da der Firmeninhaber vor der Eintragung verpflichtet ist, zu überprüfen, ob der Name bereits vergeben ist. In bestimmten Fällen ist das geschädigte Unternehmen sogar berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
Schon allein aus diesen Gründen ist es wichtig, auf einen einzigartigen Firmennamen zu achten. Gleichzeitig spielt es aber natürlich auch dahingehend eine Rolle, dass man sich durch die Firma eigentlich von anderen Unternehmen abheben möchte statt diese nachzuahmen.
Die Unternehmensbezeichnung oder auch Firma eines Unternehmens ist der Name, unter dem ein Wirtschaftsbetrieb im Geschäftsleben auftritt.
Die Unternehmensbezeichnung prägt wesentlich die Corporate Identity eines Betriebes und stellt wegen ihrer hohen psychologische Wirkung auf Kunden und Investoren eine bedeutsame strategische Entscheidung dar.
In Deutschland sind wesentliche Regelungen zur Unternehmensbezeichnung für Handelsgewerbe im Handelsgesetzbuch niedergelegt.
Demnach muss aus der Unternehmensbezeichnung die Rechtsform des Handelsbetriebes klar hervorgehen. Auch muss die Firmenbezeichnung dazu geeignet sein, das Unternehmen klar zu benennen und von anderen Geschäftsbetrieben zu unterscheiden. Neben der klaren Bezeichnung des Unternehmensinhabers und der Art des Unternehmens sind auch Phantasienamen als Firma zulässig. Diese dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Außenstehende über die Art des zugrundeliegenden Geschäfts getäuscht werden. Verstößen kann entweder von Amts wegen durch das Registergericht oder durch einen privatrechtlichen Unterlassungsanspruch begegnet werden. Handelsbetriebe sind verpflichtet, ihre Unternehmensbezeichnung zusammen mit dem Firmensitz in das Handelsregister eintragen zu lassen und in ihrer geschäftlichen Korrespondenz stets anzuführen.
Hans Mustermann e. K. (eingetragener Kaufmann), Neue Musterwelt GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Für Freiberufler oder andere Gewerbetreibende, die nicht unter die Vorschriften des deutschen Handelsrechts fallen, finden die Vorschriften des Gesetzes über den Unlauteren Wettbewerb und das Markengesetz Anwendung. Diese Personenkreise verwenden in der Regel ihren bürgerlichen Namen oder eine Geschäftsbezeichnung. Auch für diese Unternehmensbezeichnungen gilt, dass sie eine ausreichende Unterscheidungskraft von anderen Geschäftsbezeichnungen besitzen müssen.
Beispiel: Rechtsanwaltskanzlei Mustermann & Mustermann
Der eigene Name kann in den Firmennamen einfließen. Ist der Name schwierig in der Aussprache, bspw. Wawrzik oder Szynowsik sollte der Gründer über eine Alternative nachdenken.
Der Firmenname kann auf die Art des Unternehmens hinweisen. Mit Firmenbezeichnungen wie Monikas Blumenstübchen, Schulzes Autowerkstatt kann der Kunde sofort auf die Art des Unternehmens schließen.
Der Kfz-Meister Schulze kennt sich gut mit der Automarke Ford aus. Er will in seiner Autowerkstatt Reparaturen für diese Marke anbieten. Zwei Jahre später passt der Firmenname Schulzes Fordwerkstatt nicht mehr, weil er inzwischen weitere Marken in sein Reparatursortiment aufgenommen hat. Die Umfirmierung in Schulzes Autowerkstatt kostet zum einen Geld und zum anderen ist der Widererkennungswert durch den Kunden gesunken. Lesen Sie mehr zur Expansion!
Der Unternehmer sollte sich keine komplizierten Namenskonstrukte für seine Firma ausdenken. Der Firmenname soll einfach und einprägsam sein.
Macht die Abkürzung Sinn, sollte der Gründer sie verwenden. Ob hinter RBS Müller eine Firma für Richten, Bauen und S… steht, oder Rohre, Bäder und Sanitär im Angebot hat, ist aus der Abkürzung nicht zu ersehen.
Ist bereits eine Ausweitung auf den internationalen Markt geplant, muss der Gründer auch in anderen Sprachen recherchieren. Bspw. hat der Lada Niva in Spanien keine Chance, bedeutet dort ni va doch soviel wie „geht nicht“.
Soll der Firmenname keinen Bezug zur Art des Unternehmens herstellen, kann der Gründer auch einen Fantasienamen wählen. Ein gutes Beispiel dafür ist Nivea. Das Wort Nivea ist ein reines Kunstwort ohne jede Bedeutung. Als Marke jedoch, ist Nivea weltweit bekannt. Ein Einzelunternehmer kann unter einem reinen Fantasienamen nicht firmieren. Er muss immer seinen vollständigen Namen anhängen.
Will der Gründer sein Unternehmen nur in einer bestimmten Region betreiben, bietet sich die Nennung der Region vielleicht an, Bspw. unterfränkische Autowerkstatt Schulze. Kommen hingegen viele Gründer auf die gleiche Idee, ist der Widererkennungswert gleich Null.
Um im Branchenbuch gut gefunden zu werden, sollte der Firmenname nicht unbedingt mit Z beginnen. Statt Zauberschule Fröhlich kann der gewählte Firmenname auch Fröhlichs Zauberschule lauten.
Jedes Kind kennt die lila Kuh (es gibt sogar welche die glauben Kühe sind immer lila) von Milka. Unternehmer sollten mit der Wahl ihres Firmennamens diesen Effekt ausnutzen.
Wenn Geschäftsidee und Unternehmensform stehen, hat der Existenzgründer noch eine weitere wichtige Aufgabe vor sich – die Namenssuche. Einen guten Namen zu finden, ist sicher nicht einfach. Noch kniffliger wird es jedoch, wenn der Name auch international funktionieren soll.
Ein internationaler Name ist für alle Unternehmer interessant, die auch im Ausland Kunden ansprechen möchten. Dies können beispielsweise Onlinehändler sein oder, besonders typisch, Übersetzer. Ein sperriger deutscher Name erschwert es ausländischen Kunden, sich den Namen zu merken, im Bedarfsfall auf das Unternehmen zurückzukommen und es weiterzuempfehlen – bzw. überhaupt darauf aufmerksam zu werden.
Zunächst einmal sollte man sich überlegen, welche Märkte und Sprachen zur Zielgruppe gehören. In den gewählten Sprachen sollte der Name gut auszusprechen sein. Vor allem aber darf er keine negative Bedeutung haben. Ein abschreckendes Beispiel ist der Mitsubishi Pajero – im Spanischen ein derbes Schimpfwort.
Auf der Suche nach einem internationalen Namen gibt es verschiedene Ansatzpunkte.
Wörter, die in mehreren Sprachen gleich geschrieben werden, gibt es meist nur über zwei Sprachen hinweg, z. B. "modern" oder "orbit". Bei mehr als zwei Sprachen wird es kritisch; eines der wenigen Beispiele ist "orange". Alternativ muss man leicht unterschiedliche Schreibweisen in Kauf nehmen, wie z. B. bei "Triangel/triangle".
Besonders bietet sich hier der mythologische Bereich an. Beispiel: Hermes Versand.
Viele lateinische Begriffe existieren in abgewandelter Form noch heute in mehreren Sprachen oder werden zumindest verstanden (z. B. "primus"). Es gibt aber auch gelehrtere Beispiele, etwa Alete ("ernährt euch") oder Volvo ("ich rolle").
Gut eignen sich lateinische Präfixe wie "via", "trans", "pre" oder "perma", denen man ein weiteres Wortbestandteil anhängt. Beispiel: Permalux.
Freie Wortbildungen können gänzlich sinnfrei sein oder aber auf etwas Bekanntes zurückgreifen, etwa auf den eigenen Namen – siehe Adidas (nach dem Gründer Adolf Dassler).
Hallo,
ich werde mich mittelfristig selbstständig machen, (Einzelunternehmen / Kleingewerbe ohne HR).
Nun eine Frage zur Namensgebung:
Ich muss in Geschäftspapieren meinen Familiennamen und mindestens einen vollständig ausgeschriebenen Vornamen angeben, richtig?
Wie sieht es aber mit einem Logo aus? Darf das Logo ein Phantasiename sein, wenn ich unter dem Logo alle notwendigen Angaben mache?
Hier ein Beispiel: (folgende Angabe oben rechts im Briefkopf)
Creativboy
Agentur für neue Medien
Creativboy,
Klaus Peter Schmalenbach
Am Ramsberg 14
58978 Dortmund
Danke im Voraus.
Das Logo hat rein rechtlich eine untergeordnete Bedeutung, zumindest was die Namensgebung anbelangt. Da ist die Firmenbezeichnung entscheidend. Unterscheide aber Firmennamen und Firmenbezeichnung. Allerdings sollte beim Logo darauf geachtet werden, dass es keine Urheberrechte anderer Firmen verletzt. Eine endgültige Entscheidung sollte in diesem Fall jedoch ein Rechtsanwalt fällen, um zumindest auf der sicheren Seite zu sein.
Was die Namensgebung anbelangt, sollte das Gewerbeamt auch den ein oder anderen Raten und Tipp geben können und müssen, denn das Gewerbe darf nicht mit einem nicht zulässigen Firmennamen oder einer unzulässigen Firmenbezeichnung angemeldet werden. Oft macht sich es hier das Gewerbeamt einfach und sagt, man sei nicht zuständig, das sehen wir allerdings anders und andere Fachleute und Experten ebenso. Also bitte nicht abschrecken und einschüchtern lassen. Lesen Sie hier zur Gewerbeanmeldung!
Hallo, wie ist es eigentlich als Kleinunternehmer mit dem Firmennamen?
Also die Firma soll:
Firma Heinrich Müller ...heisen.
Reicht dies aus, oder muss ich irgendwas noch im Firmennamen hinzufügen? Irgendwelche Zusätze oder ähnliches.
Ein Kleinunternehmer hat keine Firma! Eine Firma ist nämlich der Name eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmanns. Folge, Auftritt eines Kleinunternehmers mit seinem eigenen Vor- und Nachnamen. Dabei mindestens ein Vorname voll ausschreiben.
Alle weiteren Zusätze haben rechtlich keine Bedeutung, sind jedoch erlaubt soweit sie nicht gegen andere Gesetze verstoßen, es handelt sich nur um Geschäftsnamen, Werbesprüche und dergleichen.
Also zum Beispiel möglich:
Hi,es geht um die Bezeichnung, was das Gewerbe macht (in der Gewerbeanmeldung anzugeben)
Ich Plotte diverse Aufkleber für den Verkauf Herstellung
Ich Plotte diverse Aufkleber welche vom Kunden in Auftrag geben werden Dienstleistung
Ich verkaufe diese Aufkleber im Internetshop Internethandel
Ebenso Verkaufe ich Modellsport und Motorsportartikel die teils selbst gefertigt werden Herstellung und Internetverkauf
Die Frage dazu ist ob ich das Alles angeben muss.
Herstellen des Klebers und das Verkaufen
oder ob nur der Verkauf ausreicht da ich ja Folie einkaufe ( also nur Handel)
--> Internethandel von Waren und Dienstleistungen aller Art" das geht nicht
--> Herstellung und Handel von Foliendesigns, Motorsport und Modellbauteilen aller Art da hab ich wahrscheinlich die Berufsgenossenschaft an der Backe
Im Großen und Ganzen gibt es einfach zu wenig Infos zu lesen was man wie anmelden kann.
Die Frage dazu ist ob ich das Alles angeben muss.
Ja, Du musst alle Tätigkeiten anmelden, am besten auch noch die, die du heute noch nicht machen möchtest, eventuell erst im nächsten Jahr oder wann anders. Das hat den Vorteil, dass Du dann diese Tätigkeiten nicht neu hinzu melden muss, sparte somit Geld und Zeit.
eigentlich sind es zwei verschiedene Firmen, die Du da betreiben möchtest. Die eine ist eine Marketingfirma, Marketingsagentur oder Werbefirma, welcher sowohl berät (Dienstleistung) als auch verkauft (egal ob im Internet oder offline).
Die andere Firma ist die Modellsportfirma. Beide Firmen werden zu deinem Unternehmen zusammengefasst. Du kannst also mehrere Firmen haben, aber immer nur ein Unternehmen. Dieses Unternehmen kann also auch mehrere Firmen unterschiedlicher Richtung vereinen. Mein Tipp: Existenzgründerseminar besuchen!
Außerdem wurde ich mich noch beim Gewerbeamt beraten lassen, die müssen wir in dieser Situation auch konkret sagen was zu tun ist. Dafür sind die ja da. Alles andere kannst Du mit deinem Buchhaltung oder deinem Steuerberater auch sprechen, aber ich denke das ist schon das wesentliche, weil sich die oben vermittelter. Was zu klären wäre, Umsatzsteuer.