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Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und besteht aus einer KG und einer GmbH. Die Besonderheit ist dabei, dass es im Gegensatz zur normalen KG keinen Vollhafter gibt. Trotz der nicht unwesentlichen Nachteile wird die GmbH & Co. KG von 8 Prozent der Existenzgründer als Rechtsform gewählt.
Eine herkömmliche Kommanditgesellschaft besteht aus je mindestens einem Kommanditisten und Komplementär. Kommanditisten sind Gesellschafter, die nur in der Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Im Gegenzug sind sie weder zur Geschäftsführung noch zur Vertretung berechtigt. Demgegenüber stehen die Komplementäre, die unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen haften, die Gesellschaft vertreten und die Geschäfte führen.
Bei der GmbH & Co. KG tritt an die Stelle des vollhaftenden Komplementärs eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftungsbeschränkung dieser juristischen Person überträgt sich somit auf den Komplementär der Kommanditgesellschaft. Die Folge: Es gibt keinen Vollhafter mehr.
Da die Gesellschaft nur durch die entsprechenden Organe handeln kann, ist hier ein Geschäftsführer erforderlich. Hierbei kann es sich um eine externe, dafür eingestellte Person oder um einen der Kommanditisten handeln. Wird allerdings ein Kommanditist als Geschäftsführer eingesetzt, ist seine Vergütung nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Vielmehr handelt es sich dabei rechtlich gesehen um eine Vorauszahlung auf den Anteil am Gewinn, der ihm bei der Kommanditgesellschaft zusteht. Für den Geschäftsführer handelt es sich steuerlich gesehen nicht um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern aus Gewerbebetrieb.
Formell besteht die Gründung einer GmbH & Co. KG aus zwei Firmengründungen. Konkret gehen Sie folgendermaßen vor:
Damit es im laufenden Betrieb keine Schwierigkeiten gibt, sollten die Gesellschaftsverträge von GmbH und KG eng aufeinander abgestimmt werden. Hierzu sollte im Idealfall ein spezialisierter Rechtsanwalt als Berater hinzugezogen werden, um unnötige Fehler zu vermeiden.
Auch der Vermögensaufbau wird erleichtert mit der Gründung einer GmbH.
Es gibt einige Services im Netz, welche auch bei der Gründung einer GmbH helfen.
Ride hilft bei der Neugründung sowie der Verwaltung einer GmbH, egal ob Aktien, Immobilien oder im operativen Geschäft.
Soll ein bestehendes Unternehmen in eine GmbH & Co. KG umfirmiert werden, gibt es gemäß Umwandlungsgesetz zwei Möglichkeiten:
Die Kommanditgesellschaft setzt kein Mindestkapital voraus und könnte theoretisch bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Komplementär-GmbH laut GmbH-Gesetz ein Stammkapital von 25.000 Euro aufweisen muss. Dementsprechend müssen Gründer für die Existenzgründung mit der GmbH & Co. KG mindestens 25.000 Euro aufbringen.
Die Gewinnverteilung erfolgt entsprechend den Regelungen der Kommanditgesellschaft: 4 Prozent der jeweiligen Einlage werden an die Gesellschafter ausgeschüttet, sofern der Gewinn hierfür ausreicht. Darüberhinausgehende Beträge werden nach Köpfen oder gemäß der Regelung im Gesellschaftsvertrag verteilt.
Die GmbH & Co. KG bringt folgende Vorteile und Nachteile mit sich:
Vorteile | Nachteile |
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Der bei Personen- oder Kapitalgesellschaften bestehende anteilige Anspruch auf Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft wird auch als Gewinnanteil bezeichnet. Der Gewinnanteil wird bei den verschiedenen Gesellschaftsformen unterschiedlich ermittelt. Bei der GbR hat jeder Gesellschafter unabhängig von der Beteiligungshöhe den gleichen Gewinnanteil – es sei denn, im Gesellschaftsvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Bei der OHG und KG wird der Gewinnanteil nach den Regeln der Gewinn- und Verlustbeteiligung ermittelt. Bei der GmbH bemisst sich der Gewinnanteil nach den Geschäftsanteilen der Gesellschafter, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Bei den Genossenschaften wird der Gewinnanteil als Kapitaldividente bzw. Rückvergütung ausgezahlt und bei den Aktiengesellschaften erhält der Aktionär seinen Gewinnanteil als Dividente.
Grundsätzlich kann jeder eine GmbH & Co. KG gründen, der das entsprechende Stammkapital aufbringen kann. In der Praxis wird die Rechtsform insbesondere für Unternehmen herangezogen, die eine flexible Möglichkeit der Eigenkapitalerweiterung benötigen, ohne auf die Haftungsbeschränkung verzichten zu wollen. Auch Familienunternehmen werden häufig mit dieser Rechtsform organisiert.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.