Planung
Gründung
Wachstum
Du bist hier
Die Limited ist eine Rechtsform, die nicht dem deutschen Recht entspringt, sondern aus dem Rechtssystem des Vereinigten Königreichs stammt. Deutsche können die „private company limited by shares“ ebenfalls gründen. Lange Zeit war sie die einzige Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu sehr geringen Gründungskosten zu realisieren. Seit 2008 in Deutschland die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eingeführt wurde, verliert die Limited zunehmend an Bedeutung.
Möchten Sie eine englische Limited gründen, befolgen Sie die folgenden Schritte:
Eine Besonderheit bei der Gründung der Limited ist, dass das britische Recht gilt und dementsprechend auch alle Unterlagen in der englischen Sprache abgefasst sein müssen. Es kann sinnvoll sein, auf einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt oder auf entsprechende Dienstleister zurückzugreifen, die mit dem hiesigen Recht vertraut sind.
Die Gründungsvoraussetzungen sind bei der Limited minimal. Weder ist ein bestimmtes Stammkapital erforderlich noch notarielle Beglaubigungen. Es sind mindestens zwei Gründer notwendig. Außerdem muss es zwingend einen Geschäftssitz im Vereinigten Königreich geben – ohne diesen würde die Gesellschaft früher oder später gelöscht.
Für die Limited gibt es kein gesetzlich gefordertes Mindestkapital. Sie kann also bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden. In der Praxis wird empfohlen, wenigstens 100 Britische Pfund einzuzahlen, um die Gründungskosten abzudecken. Diese Stammeinlage darf nicht ausgeschüttet werden.
Bei der Limited ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. In Ausnahmefällen kann es allerdings zur unbeschränkten Haftung mit dem Privatvermögen des Vorstands kommen:
Löschung der Limited in England (z. B. bei Unzustellbarkeit von Post in England, bei Verletzung von Meldepflichten)
Die Limited bringt folgende Vor- und Nachteile mit sich:
Vorteile | Nachteile |
|
|
Zu den Vorteilen zählt nach wie vor die schnelle und kostengünstige Gründungsmöglichkeit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft. Im Gegensatz zu verschiedenen neueren und exotischeren Rechtsformen ist die englische Limited inzwischen allgemein bekannt.
Ein nicht zu unterschätzender Nachteil ist der Mehraufwand durch die Wahl einer ausländischen Rechtsform mit Satzungssitz im Ausland. Das betrifft auch das Risiko einer Löschung der Gesellschaft in England und die dann wieder bestehende vollständige persönliche Haftung.
Grundsätzlich eignet sich die Limited für alle Unternehmer, die mit einem geringen Eigenkapital gründen wollen, gleichzeitig aber eine Haftungsbeschränkung wünschen. Mittlerweile ist die Limited aber für Existenzgründer weitgehend uninteressant geworden. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bietet als deutsche Rechtsform dieselben Vorteile. Die Gründer sparen sich damit allerdings die englischen Formalitäten und Hindernisse.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.