Planung
Gründung
Wachstum
Du bist hier
Den Steckbrief als pdf-Download gibt es hier.
Die OHG ist eine Sonderform der GbR. Deshalb sind einerseits die speziellen §§ 105 ff. HGB anzuwenden, andererseits aber auch die Vorgaben der GbR in den §§ 705 ff. BGB.
Zur Gründung der offenen Handelsgesellschaft sollten Sie wissen:
Gesellschaftsvertrag |
-> Mit Abschluss des Gesellschaftervertrag entsteht rechtlich eine GbR. |
Eintragung ins Handelsregister |
Mit Eintragung ins Handelsregister entsteht die OHG rechtswirksam. Ist die OHG nach § 1 II HGB sowieso ein Handelsgewerbe, kann die Handelsregisteranmeldung entbehrlich sein. Für Kleingewerbetreibende, die eine OHG statt einer GbR gründen wollen, ist sie verpflichtend (Kann-Kaufmann). |
Gewerbeanmeldung |
Wie für jedes Gewerbe ist sie verpflichtend beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde durchzuführen. |
Um eine OHG gründen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
In erster Linie haftet natürlich die OHG selbst mit ihrem Kapital für die entstehenden Verbindlichkeiten. Darüber hinaus gilt für alle Gesellschafter die unbeschränkte Haftung mit ihrem Privatvermögen. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden für fünf Jahre weiter, jeweils für Verbindlichkeiten, die bis zur Eintragung des Ausscheidens in das Handelsregister entstehen.
Jeder Gesellschafter ist zur Einzelgeschäftsführung und -vertretung berechtigt und verpflichtet. Dies gilt allerdings nur für gewöhnliche Geschäfte (z. B. Wareneinkauf). Grundlagengeschäfte bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter. Überschreitet ein Teilhaber seine Kompetenzen, ist das getätigte Geschäft dennoch rechtswirksam, aber im Innenverhältnisäkann gegenüber den anderen Gesellschaftern ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen.
Die Rechtsform bringt folgende Vor- und Nachteile mit sich:
Vorteile | Nachteile |
|
|
Die OHG kann nur aufgelöst werden, wenn einer der in § 131 HGB genannten Fälle vorliegt, beispielsweise durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch den Ablauf einer zeitlichen Befristung. Die OHG wird anschließend abgewickelt/liquidiert, die Gläubiger befriedigt und die Beendigung im Handelsregister eingetragen.
Eine OHG entsteht oft automatisch, indem eine bereits gegründete GbR die Umsatzgrenze von 250.000 Euro überschreitet. Zudem wird sie gerne herangezogen, wenn sich alle Gesellschafter aktiv am Unternehmensgeschehen beteiligen wollen und die persönliche Haftung nicht scheuen. Nur 0,8 Prozent der Unternehmensgründungen erfolgen mit der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft.
Prinzipiell können folgende Dienstleister bei der Gründung einer OHG behilflich sein:
Als Gesamthandsvermögenöwird das gemeinsame Vermögen von mehreren Personen bezeichnet, bei dem die einzelne Person über ihren Anteil an dem Vermögen und auch an den einzelnen dazugehörigen Gegenständen nicht frei verfügen kann. Über das Vermögen als Ganzes sowie über Teile des Vermögens können nur alle berechtigten Personen gemeinsam verfügen. Ein Gesamthandsvermögenöliegt bei der BGB-Gesellschaft, der OHG, der KG, dem ehelichen Güterstand, der Urhebergemeinschaft sowie bei der ungeteilte Erbengemeinschaft vor.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.