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Es ist nur eine Kleinigkeit: Ein versehentlich liegengebliebenes Kabel wird zur gefährlichen Stolperfalle. Der gestürzte Kunde zieht sich einen komplizierten Bruch zu und kann monatelang nicht arbeiten. Die Kosten für die Heilbehandlung und seinen Verdienstausfall legt er Ihnen zur Last – plötzlich sollen Sie 325.000 Euro zahlen.
Haben Sie Angst davor, auch einmal mit einem solchen existenzbedrohenden Szenario konfrontiert zu werden? Dann sollten Sie sich schleunigst mit der Betriebshaftpflichtversicherung auseinandersetzen. Auch wenn sie gesetzlich nur für wenige Berufsgruppen und Branchen Pflicht ist, ist sie für jeden Unternehmer empfehlenswert, denn die Haftpflichtversicherung bewahrt Sie im Versicherungsfall vor einem enormen finanziellen Schaden.
Jeder Arbeitgeber kommt einmal in die Bredouille: Ein Mitarbeiter des Unternehmens verursacht beim Kunden oder einem Geschäftspartner einen Schaden. Man stelle sich nur vor: Ein Geselle im Heizungshandwerk setzt eine Dusche und macht bei der Abdichtung einen Fehler. In den nächsten Wochen sickert beständig Wasser in die Decke und es entsteht ein enormer Wasserschaden. Die Schuld liegt klar beim Mitarbeiter. Aber als Chef bringt Ihnen das nichts. Sie können ihn nämlich wegen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung dafür meist nicht in die Verantwortung nehmen.
Lediglich, wenn Sie ihm eine mittelschwere Fahrlässigkeit bei seiner Tätigkeit nachweisen können, trägt er den Schaden – aber auch wiederum nur anteilig. Bei leichter Fahrlässigkeit Ihres Mitarbeiters trägen Sie als Arbeitgeber vollständig die Haftpflicht. Der Arbeitnehmer zahlt nur dann voll für den Schaden, wenn er grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat – das kommt in der Praxis doch eher selten vor. Die Regel sind eher kleine Unachtsamkeiten, die große Schäden nach sich ziehen.
Wie Sie es auch drehen und wenden: Auf einem durch Ihre Mitarbeiter verursachten Schaden bleiben Sie fast immer selbst sitzen. Wenn Sie nicht spontan zu Reichtum gekommen sind, gibt es für diese Problematik nur eine Lösung: Sie sichern sich über eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.
Als Unternehmer haften Sie für alle durch Ihre Geschäftstätigkeit entstandenen Schäden am Eigentum oder der Gesundheit von Dritten – und das ohne Begrenzung. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung für Privatpersonen und schützt Sie vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzforderungen. Personenschäden ziehen schnell Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich nach sich – für die meisten Existenzgründer, Freiberufler und KMU bedeuten solche Forderungen den Verlust der Existenz. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb für jeden Unternehmer sinnvoll, selbst wenn das individuelle Risiko noch so gering scheint.
Der Gesetzgeber schreibt für einige Berufsgruppen mit besonders hohem Risiko von Schäden die Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vor. Zu diesen Branchen gehören je nach Bundesland:
Allen anderen Berufsgruppen ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung freigestellt. Die Haftpflichtversicherung ist im Prinzip für jeden Betrieb empfehlenswert, selbst wenn nur ein geringes Risiko von Fremdschäden besteht. Besonders gilt dies aber für Unternehmen, die
Die Betriebshaftpflichtversicherung von exali ist so individuell wie Ihr Unternehmen. Ob im Onlinehandel, als Freiberufler oder Dienstleister, für jede Branche gibt es maßgeschneiderte Tarife, die bereits auf Ihre Tätigkeit zugeschnittene Deckungssummen und Leistungen enthalten.
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Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt vier Arten von Schäden ab:
Ihre Betriebshaftpflichtversicherung funktioniert wie eine passive Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie einen Schaden melden, prüft die Haftpflichtversicherung zunächst, ob der Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, übernimmt die Versicherung anfallende Prozess-, Anwalts- oder Gutachterkosten, um den Anspruch abzuwehren.
Typische Beispiele für Versicherungsfälle in der Betriebshaftpflichtversicherung sind:
Nicht versichert sind in der Betriebshaftpflicht echte Vermögensschäden, bei denen Sie direkt das Vermögen eines Dritten schädigen. Beispiel: Ein Rechtsanwalt trifft eine Fehleinschätzung, durch die sein Mandant viel Geld verliert. Echte Vermögensschäden sind nur über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (auch in einer Berufshaftpflichtversicherung enthalten) abgesichert.
Vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht ausgenommen sind außerdem:
Tipp: Damit Ihre Betriebshaftpflichtversicherung die Leistung im Schadensfall nicht verweigert, sollten Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit bei der Antragstellung bei der Haftpflichtversicherung möglichst genau beschreiben. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und legen Sie bereits vorliegende Schadensfälle offen. Wenn ein Schaden entsteht, melden Sie diesen unverzüglich Ihrer Versicherung, um eine Obliegenheitsverletzung zu vermeiden.
Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung richten sich nach dem individuellen Risiko, das mit Ihrem Unternehmen einhergeht. So sieht sich etwa ein großer Industriebetrieb einem anderen Risiko gegenüber als ein Bürobetrieb. Die wichtigsten Faktoren für den Beitrag zur Betriebshaftpflicht:
Bei exali liegen die Kosten für die Betriebshaftpflicht eines Heilpraktikers mit einem Jahresumsatz von 50.000 Euro und einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro bei nur 160 Euro jährlich. Als Elektroinstallateur mit einem Jahresumsatz von 150.000 Euro zahlen Sie für dieselbe Deckungssumme 855 Euro jährlich für die Versicherung. Ein Hausmeister mit Jahresumsatz von 30.000 Euro und einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro muss sich für die Absicherung der Haftpflicht auf 532,50 Euro im Jahr einstellen.
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exali gibt Ihnen das gute Gefühl der Sicherheit. Der Experte für Business-Versicherungen bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Versicherungslösung für Ihr Unternehmen. Sie profitieren von diesen Vorteilen:
exali bietet Ihnen die Möglichkeit, die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung zu senken. Wählen Sie eine Vertragslaufzeit von drei Jahren und die jährliche Zahlweise, so können Sie Ihren Beitrag im Vergleich um 10 Prozent senken.
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Ehe Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie die Tarifmerkmale vergleichen:
Die Versicherungssumme (auch: Deckungssumme) beschreibt, bis zu welcher Höhe die Versicherung im Schadensfall leistet. Wählen Sie die Versicherungssumme so, dass das größtmögliche Risiko abgedeckt ist. Seien Sie bei der Versicherungssumme lieber großzügig – mindestens 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sind empfehlenswert. Übrigens: Eine höhere Deckungssumme wirkt sich im Vergleich gering auf den Beitrag aus. Für nur wenige Euro mehr bekommen Sie eine deutlich bessere Absicherung.
Die Höhe der Selbstbeteiligung beschreibt Ihren Eigenanteil bei einem Schaden. Sie bewegt sich je nach Tarif zwischen 0 und 1.000 Euro. Je höher Sie sie wählen, desto mehr Rabatt ist im Vergleich möglich (bis zu 30 Prozent), aber desto stärker wird Ihr Betrieb bei einem Schaden belastet.
Ein Allmählichkeitsschaden liegt vor, wenn ein Schaden über einen längeren Zeitraum hinweg entsteht, etwa durch austretende Feuchtigkeit. In manchen Tarifen ist diese Haftpflicht ausgeschlossen – gerade für Handwerker ist diese Absicherung jedoch wichtig.
Unternehmen, die Produkte herstellen, sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die die Produkthaftpflicht mit abdeckt. Sie zahlt, wenn ein von Ihnen hergestelltes Produkt einen Schaden anrichtet (etwa ein schadhafter Wasserhahn, der einen Wasserschaden nach sich zieht).
Wichtig in diesem Zusammenhang: Stellen Sie Produkte für die Weiterverarbeitung, den Einbau oder die Bearbeitung her, benötigen Sie eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
Wenn Sie nicht nur Produkte und damit verbundene Dienstleistungen handeln, sondern Fremdprodukte auf Ihren Firmennamen labeln oder Waren von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes beziehen, ist eine zusätzliche Produkthaftpflichtabsicherung als Quasi-Hersteller/ Importeur notwendig.
Viele Versicherer gestehen Ihnen und Ihrer Familie zusätzlich zur Betriebshaftpflicht eine umfangreiche Privathaftpflichtversicherung zu – oft sogar ohne Mehrkosten. Ist diese in Ihrem Tarif nicht enthalten, sollten Sie privat zusätzlich vorgesorgt haben.
Enthält die Versicherung sogenannte Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, so sind Sie auch für Schäden versichert, die beim Transport, der Montage oder beim Ein- und Ausbau entstehen. Prüfen Sie hierzu die Deckungssumme, denn diese ist oft begrenzt oder mit einem verpflichtenden Selbstbehalt verbunden.
Möchten Sie eine Drohne fliegen, müssen Sie hierfür eine Drohnenversicherung abschließen. Einige Versicherer bieten diese als Zusatzbaustein für die Betriebshaftpflichtversicherung an.
Ihre Betriebshaftpflichtversicherung gilt für Sie als Unternehmer sowie Ihre Angestellten. Dazu zählen auch Aushilfen, Minijobber, Werkstudenten und Praktikanten sowie unentgeltlich mitarbeitende Familienmitglieder.
Achtung: Besondere Personengruppen von externen Dienstleistern wie Reinigungskräfte, Leiharbeiter oder Subunternehmer sind nur manchmal gesondert versicherbar und nur unter eng gesteckten Grenzen. Subunternehmer sind selbst Unternehmer und deshalb in aller Regel selbst dafür verantwortlich, sich über eine Berufshaftpflicht oder eine Betriebshaftpflicht abzusichern.
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Ihrer eigenen Betriebsstätte, sondern überall dort, wo Sie und Ihre Mitarbeiter im Einsatz sind. Sind Sie auch im Ausland tätig, sollten Sie beim Vergleich aber genau hinsehen: Manche Versicherer begrenzen ihren Versicherungsschutz auf EU-Länder, auf das geographische Europa oder machen Einschränkungen in Hinblick auf bestimmte Länder.
In diesem ungünstigen Fall leistet die Versicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme – den Rest des Schadens müssen Sie aus eigener Tasche begleichen. Deshalb ist es wichtig, die Versicherungssumme realistisch zu wählen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss vom 23. November 2010 (Az. V B 119/09) festgestellt, dass die Versicherungssteuer nicht als klassische Form der Mehrwertsteuer anzusehen ist. Sie können sie deshalb nicht als Vorsteuer abziehen.
Möchten Sie die Versicherung lediglich für wenige Monate in Anspruch nehmen, etwa für eine Saison? Leider beträgt die Mindestlaufzeitein Jahr. Kürzere Zeiträume sind nicht möglich.
Welche dieser Versicherungen Sie benötigen hängt davon ab, mit welchen Risiken Sie konfrontiert werden. Mit der Betriebshaftpflicht decken Sie Personen- und Sachschäden ab und die Vermögensschadenhaftpflicht ergänzt den Schutz um echte Vermögensschäden. Die Berufshaftpflicht ist die ideale Lösung, wenn Sie alle drei Schadensarten vollwertig abdecken wollen.
Aus meiner Sicht ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Unternehmer empfehlenswert, zumal sie für einen relativ geringen Beitrag einen enormen Schutz bedeutet. Entscheiden müssen Sie den Abschluss am Ende selbst: Wägen Sie genau ab, wie hoch Ihre Risiken sind und ob Sie es sich wirklich leisten können, auf diesen Schutz zu verzichten. Entscheiden Sie sich gegen die Betriebshaftpflichtversicherung, sollten Sie idealerweise anderweitig für den Fall eines Schadens vorsorgen.