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In den meisten europäischen Ländern wird der Transport von Gefahrgut (auch Gefahrengut) durch die überstaatlichen ADR-Bestimmungen geregelt. Die französische Abkürzung ADR heißt auf Deutsch „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, regelt also ausschließlich den Transport auf der Straße. Für Schiene, Wasser und in der Luft gibt es eigene internationale sowie nationale Regelungen, so in Deutschland beispielsweise die Gefahrgutverordnung See sowie die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.
In Unterrichtseinheiten wird gelernt, wie gefährliche Stoffe transportiert, gekennzeichnet und verpackt werden müssen, was bei Unfällen zu beachten ist und andere Inhalte mehr. Der Fahrer sowie alle Personen im Umfeld der Stoffe müssen qualifiziert sein, damit umzugehen. Den Abschluss des ADR Gefahrgutscheins bildet eine IHK-Prüfung. Dabei müssen von insgesamt 30 Fragen mindestens 25 richtig beantwortet werden.
Der Grundkurs dauert beispielsweise beim TÜV als Kompakteinheit zweieinhalb Tage, der Aufbaukurs Tank eineinhalb. Außerdem werden weitere Aufbaukurse geboten, denn nicht alle Stoffklassen sind mit einem ADR-Schein abgedeckt (s.u.).
Gefahrgut beinhaltet alle Stoffe und Gegenstände, die für Mensch und Tier beziehungsweise die Umwelt Risiken enthalten, entweder als Stoff an sich oder bei einem Transport.
Gefährliche Stoffe können bereits Streichhölzer im Heftchen sein. Generell nehmen die Klassifizierungen gefährlicher Stoffe aufgrund von Unfällen stetig zu, wobei zu unterscheiden ist zwischen Stoffen, die von sich aus gefährlich sind, als auch solchen, die erst im Zusammenhang mit anderen Stoffen gefährlich werden können. So das Beispiel Streichhölzer: Sie sind nicht per se gefährlich, können aber als Massentransport bei einem Feuer verheerende Wirkungen entfalten. Daher sind Mischtransporte meist nur mit bestimmten Vorsichtsmaßnahmen erlaubt.
Unterteilt werden all diese Stoffe beziehungsweise Gegenstände in neun Klassen, jeweils als Stückgut oder Schüttgut. Für die Klassen 1 (explosiv) und 7 (radioaktiv) reicht der ADR-Grundkurs nicht aus, hier werden ebenso Zusatzkurse erforderlich wie für den Transport von Tankfahrzeugen. Ansonsten unterscheiden sich die Klassen in entzündliche, brennbare, gasförmige, giftige ätzende, krankheitserregende und oxidierende Stoffe. Klasse 9 beinhaltet alle gefährlichen Stoffe, die in keine der anderen acht Kategorien passen. Mehr zu Gefahrgutklassen bei wikipedia.
Wenn Sie beispielsweise ein Speditionsunternehmen auf die Beine stellen, das allgemeine Transporte ausführen soll, empfiehlt sich ein Gefahrgutschein, um Spezial- oder Mischtransporte vornehmen zu können. So erhöht sich die Bandbreite Ihres Angebots.
Auch wer - um nur ein Beispiel zu nennen - größere Düngermengen beziehungsweise Rohstoffe zu deren Herstellung transportieren möchte, sich überhaupt als Selbstständiger im Bereich chemischer, medizinischer, physikalischer Stoffe oder deren Resteverwertung engagiert, sollte über einen Gefahrgutschein nachdenken.
Insgesamt gilt: Sobald ein Transport von Waren gewisse Grenzmengen überschreitet, muss ein Gefahrgutschein vorliegen. Ob Sie sich hauptberuflich darum kümmern werden oder nebenbei beziehungsweise nur in der Gründungsphase Maschinen und Geräte mit solchen Stoffen beziehungsweise diese selbst transportieren, bleibt sich gleich: Wenn Sie es selbst machen und niemanden beauftragen wollen, brauchen Sie einen Gefahrgutschein.
Bei manchen Stoffen ist die erlaubte Höchstgrenze für Freistellungen recht gering, auch ist ein Transport bei einer Zusammenlegung diverser sogenannter Freigrenzen nicht per se ohne Gefahrgutschein möglich, denn das Gefahrenpotenzial kann durch die Kombination anwachsen.
Prüfungsfragen zum Üben und Lernen finden sich im Internet, teilweise beim TÜV, teilweise bei Fahrschulen oder auf allgemeinen Seiten zum Fahren lernen.
Der ADR-Schein wird nur für fünf Jahre vergeben. Im fünften Jahr muss ein Auffrischungskurs mit zwölf Unterrichtseinheiten besucht werden, der ebenfalls mit einer IHK-Prüfung abschließt.
Gefährliche Stoffe über die Straßen der Republik zu transportieren, ist ausschließlich mit dem ADR-Schein möglich. Für Spediteure sind Gefahrgutfahrer, die über diesen Schein verfügen, eine besonders große Bereicherung. Immerhin lassen sich die Umsätze und die Aufträge erhöhen, wenn Sie auch Anfragen nach einem Transport von Gefahrgut oder von Mischtransporten positiv beantworten können. Interessant ist die Frage, was alles hinter dem ADR-Schein steckt.
Wenn Sie als Spediteur oder auch als Privatperson eine gefährliche Frage transportieren, sind die Vorgaben aus dem Gesetz für die Beförderung gefährlicher Güter einzuhalten. Dies bezieht sich auf gefährliche Güter, die durch ihre Eigenschaften oder ihre Natur sowie ihren Zustand eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen können, wenn sie transportiert werden. Wichtig ist es zu unterscheiden, dass es das Gefahrgut und den Gefahrstoff gibt. So ist ein Gefahrstoff nicht immer auch ein Gefahrgut.
Der Transport von Gefahrgut ist mit hohen Vorgaben verbunden. Aus diesem Grund ist es notwendig, den ADR-Schein zu machen. In den dafür vorgegebenen Schulungen erlernen Sie von Grund auf, wie Gefahrgut korrekt zu markieren und zu transportieren ist. Nur dann, wenn Sie einen aktuellen ADR-Schein haben, sind sie auch gesetzlich für die Beförderung befähigt. Transportieren Sie die Stoffe ohne ADR-Schein, drohen hohe Bußgelder.
Es gibt in Deutschland einige Beförderungsabkommen, die sowohl auf einer nationalen als auch auf einer internationalen Ebene abgeschlossen wurden. Sie halten fest, wie ein Gefahrguttransport auf den Straßen durchgeführt werden kann. Der Fokus liegt dabei auf dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, das auch als ADR bezeichnet wird. Ergänzend dazu sind die folgenden Beförderungsabkommen abgeschlossen worden:
Um den ADR-Schein erwerben zu können, wenden Sie sich an ausgewählte Schulungsveranstalter in Ihrer Nähe. Hierbei kann es sich um Stellen der DEKRA oder des TÜV handeln. Die Grundlage dafür, Gefahrgut generell transportieren zu dürfen, ist der Basiskurs. Es handelt sich hierbei um einen Kurs mit einer Dauer von drei Tagen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Für die Schulungsinhalte in den Basiskursen und Aufbaukursen gibt es Vorgaben, die durch das ADR festgelegt werden. Es muss sich um eine von den Behörden anerkannte Schulung handeln. Dabei unterscheiden sich die beiden Kursarten wie folgt:
Sie können bei den ausgewählten Stellen aus den folgenden ADR-Schulungen wählen:
Die Kosten für den ADR-Schein sind abhängig davon, wo Sie die Kurse durchführen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ungefähren Überblick über die durchschnittlichen Gebühren:
Anbieter | Kosten für den Basiskurs | Kosten für die Auffrischung |
Dekra | 275 EUR | 250 EUR |
TÜV Rheinland | 270 EUR | 215 EUR |
TÜV Nord | 335 EUR | 315 EUR |
TÜV Süd | 328 EUR | 249 EUR |
Eine Auffrischung ist ein wichtiges Thema. Diese muss nicht jährlich durchgeführt werden. Haben Sie den ADR-Schein erworben, gilt dieser für fünf Jahre. Anschließend muss eine Auffrischungsschulung durchgeführt werden. Diese wird auch als Verlängerung bezeichnet. Sie kostet rund 200 Euro.
Haben Sie die ADR-Schulung durchgeführt, steht noch die Prüfung an. Nachdem Sie diese erfolgreich hinter sich gebracht haben, erhalten Sie die ADR-Bescheinigung. Die Bescheinigung wird in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Sie muss mit einem aktuellen Bild vom Fahrer versehen sein. Hier ist es notwendig, dass dieses Bild den biometrischen Vorgaben entspricht, die auch für den Ausweis relevant sind. Vermerkt werden auf der Karte alle Klassen, in denen der Gefahrgutfahrer eine Berechtigung erworben hat.
Es ist nicht relevant, in welchen ADR-Mitgliedsstaaten Sie den Schein erwerben. Es gibt keine Vorgaben für eine Bindung, die sich auf den Wohnort oder auch auf den Arbeitsort bezieht. Der ADR-Schein wird von allen Mitgliedsstaaten akzeptiert. Für Sie bedeutet dies, dass Sie mit dem Schein auch in anderen Ländern arbeiten können.
Wir haben die wichtigsten Bußgelder bei Verstößen im Gefahrguttransport für Sie zusammengestellt:
Ordnungswidrigkeit nach § 28 GGVSEB | Höhe des Bußgeldes |
Beförderung Versandstück ohne ADR-Schein | 250 EUR |
Missachtung einer Vorschrift zu den Beförderungseinschränkungen oder den Beförderungsbeschränkungen | 500 EUR |
Masse, Temperatur oder Füllungsgrad nicht eingehalten | 250 EUR |
Vorschriften zum Betrieb von Tanks missachtet | 100 EUR |
Vorschriften zum Betrieb von Tanks missachtet, bei denen mit Personen- und Umweltschäden gerechnet werden muss | 500 EUR |
Prüfung, ob der Tank dicht ist, nicht durchgeführt | 250 EUR |
Großzettel oder Warntafel wurde nicht entfernt, angebracht oder abgedeckt | ab 100 EUR |
Verstoß gegen Pflichten zur Kennzeichnung | ab 100 EUR |
Schriftliche Weisung nicht mitgeführt | 150 EUR |
Beförderungspapier nicht nachweisbar | 150 EUR |
Fehlende Bescheinigung zur Prüfung des Aufsetztanks | bis 400 EUR |
Missachtung von Vorschriften zur Überwachung | 250 EUR |
Keine Entfernung von Resten aus dem LKW | 250 EUR |
Nein, grundsätzlich ist Ihr Auftraggeber und sind Sie auch als Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den ADR-Schein zu übernehmen. Sie können aber natürlich bei den Vertragsbehandlungen nachfragen, ob eine Übernahme der Kosten für den ADR-Schein möglich ist. Auch Beteiligungen, können vereinbart werden.
Um einen Gefahrguttransport handelt es sich dann, wenn der Transport gefährlicher Güter erfolgt. Dies gilt nicht nur für den Transport über die Straßen. Auch der Transport über Schienen und Wasser oder Flug zählt dazu. Hier ist ebenfalls wichtig, um welche Gefahrgutklasse es sich handelt.
Abhängig davon, welchen Kurs Sie durchführen, können auch die Prüfungszeiten variieren. Bei einem Basiskurs dauert eine Prüfung 45 Minuten, bei einem Aufbaukurs Tank ist ebenfalls mit 45 Minuten zu rechnen. Der Aufbaukurs für die Klassen 1 und 7 liegt mit der Prüfung bei je 30 Minuten. Die Prüfung für die Auffrischungsschulung liegt ebenfalls bei 30 Minuten.
Die Grundlage ist die allgemein anerkannte und generalisierte IHK-Prüfung, Kursanbieter gibt es mehrere. So arbeiten TÜV Rheinland und TÜV Süd mit einer Beratung durch Fachkräfte, die auch vor Ort in Partnerfirmen Gruppenseminare abhalten. Eine Einzelqualifikation wäre deutlich teurer. Außerdem werden teilweise Inhouse-Seminare für Firmen angeboten. Sie müssen also überlegen, welche Qualifikation Sie und/oder Ihre Mitarbeiter benötigen und welche Kosten dafür infrage kommen dürfen.
Die zweieinhalb Tage, die der Basiskurs üblicherweise dauert, kosten immer über 200 Euro, können bei privaten Schulen aber auch über das Doppelte betragen. Nicht immer ist das Preis-Leistungs-Angebot der Internetseiten klar zu durchschauen oder es sind überhaupt keine Preise veröffentlicht. Da hilft nur die persönliche Nachfrage. Im Zweifelsfall rufen Sie am besten Ihren TÜV vor Ort oder die IHK Ihres Wohnortes an, dort können Ihnen weitere Informationen für den Erwerb des ADR-Scheins gegeben werden
Es gibt Anbieter auch mit drei Kurstagen. Bei vielen Anbietern müssen, wie bereits erwähnt, die Preise erfragt werden. Auch kommt es darauf an, ob Sie einen Zusatzschein Tank machen möchten. Dieser kostet natürlich sowohl zusätzliche Zeit als auch Geld. Durch die nach fünf Jahren nötige Auffrischungsschulung müssen Folgekosten eingeplant werden, falls Sie den ADR-Schein nicht nur für den Start Ihres Unternehmens benötigen.
Der Gefahrgutbeauftragte achtet innerhalb eines Unternehmens darauf, dass alle Gefahrgutvorschriften eingehalten werden. Diese Vorschriften beziehen sich auf die Beförderung von Gefahrgütern. Zusätzlich dazu prüft er nach, wie noch eine Optimierung der Einhaltung möglich ist. Die Aufgaben in der Zusammenfassung sind:
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen Gefahrgut transportieren, gibt es viele Vorgaben, die einzuhalten sind. Der Bußgeldkatalog fasst die Beträge für Verstöße zusammen. Im schlimmsten Fall wird Ihnen das Beförderungspapier entzogen. Ihr Gefahrgutfahrer sollte also den ADR-Schein für den Gefahrguttransport besitzen. Dieser Gefahrgutführerschein ist eine Bescheinigung dafür, dass die Kurse, für die eine Schulungspflicht besteht, erfolgreich durchgeführt wurden. Man unterscheidet zwischen Basiskurs und Aufbaukurs. Nach 5 Jahren ist eine Auffrischungsschulung notwendig. Die Prüfungsgebühr übernimmt in der Regel der Gefahrgutfahrer.