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Der Hausmeister darf keine Einbauten von Baufertigteilen, wie Türen, Fenster usw. vornehmen. Weiterhin darf er keine kein Holz- und Bautenschutzgewerbe betreiben. Auch Bodenverlegerarbeiten sowie Rohrreinigungstätigkeiten sind ihm nicht erlaubt. Regelmäßige Teppichbodenreinigungsarbeiten und Tankschutzarbeiten - zum Beispiel an Heizöltanks - sowie das Bautrocknungs- und das Fugergewerbe gehören neben Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten zu den Tätigkeiten, die der Meldepflicht bei der Handwerkskammer unterliegen, da für die Ausübung dieser Arbeiten ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist.
Nimmt ein Hausmeister solche Tätigkeiten auf oder wirbt darüber hinaus auch noch für deren Erledigung, ohne aber über die notwendige Eintragung in der Handwerksrolle zu verfügen, verstößt er einerseits gegen das Schwarzarbeitsgesetz und darüber hinaus auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Bedingt durch die daraus entstehende Irreführung, die den Anschein entstehen lässt, der Hausmeister besitze den Handwerksrolleneintrag, wird ein solches Verhalten mit einem Verfahren und einem Bußgeld in nicht geringer Summe geahndet.
Obwohl keine Ausbildung vorausgesetzt wird, sollte jemand, der in dieser Tätigkeit aktiv werden möchte, einige Voraussetzungen erfüllen, um der Arbeit möglichst umfassend gerecht zu werden und nicht zu Scheitern.
Sehr gut ist es immer, wenn ein Hausmeister mindestens einen, besser noch zwei handwerkliche Berufe erlernt hat. Darüber hinaus sollte aber auch ein überdurchschnittliches handwerkliches Geschick vorhanden sein. Die fachlichen Kenntnisse für die Durchführung kleiner Reparatur-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten bedingen eine gute Handhabung von Werkzeugen sowie handwerklichen Maschinen (Lesen Sie meinen Artikel, warum Sie unbedingt Kostenvoranschläge für Maschinen benötigen!) .
Auch mit haustechnischen Anlagen, beispielsweise Elektroinstallationen, Heizungs- sowie Lüftungsanlagen sollte der Hausmeister sich auskennen. Wichtig ist auch, dass er über Grundkenntnisse in der Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen sowie Spielgeräten verfügt. Des Weiteren sind Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen in der Hausverwaltung vorteilhaft.
Neben fachlichen Kenntnissen ist es für einen Hausmeister wichtig, gute Umfangsformen zu haben und auch die Fähigkeit zu besitzen, sich bei Bedarf schlichtend in Unstimmigkeiten zwischen Mietern einschalten zu können.
Ich möchte jetzt ein Nebengewerbe anmelden und will aber handwerkliche Arbeiten anbieten, wie Malerarbeiten, Fußbodenverlegung, Beraumungen, Trockenbau, also so alle möglichen Arbeiten rund ums Haus. Aber darf ich das mit einem Nebengewerbe auch machen? Ich möchte das jetzt erst einmal dieses Jahr mit Nebengewerbe machen und wenn es läuft, dann nächstes Jahr ein Hauptgewerbe anmelden.
Die Frage ist nicht, ob man im Hauptgewerbe oder Nebengewerbe handwerkliche Dienstleistungen erbringen darf, sondern ob man diese handwerklichen Dienstleistungen aufgrund seiner eigenen persönlichen Qualifikation überhaupt erbringen darf? Bestimmte Aufgaben dürfen sie nur als Meister erledigen, bei anderen wiederum reicht eine Ausübungsberechtigungüder Handwerkskammer aus, wieder andere dürfen sie ohne jegliche Zusatzqualifikation anbieten und in Rechnung stellen. Dazu habe ich einige interessante Artikel aus der Vergangenheit zusammengestellt, in der Hoffnung, sie können sich durch das belesen in diesen Artikeln erst einmal selbst helfen und einige wichtige Fragen beantworten. Im Zweifel können Sie auf jeden Fall beim Gewerbeamt oder auch bei der zuständigen Handwerkskammer klären lassen, welche Tätigkeiten Sie mit Ihrer Qualifikation erledigen dürfen und welche nicht:
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.