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Laut dem § 1 Gaststättengesetz (GastG) betreibt jede Person, die Getränke und Speisen im stehenden Gewerbe oder bei einer Veranstaltung verkauft, ein Gaststättengewerbe. Damit Sie eine Gaststätte mit Schanklizenz betreiben können, müssen Sie zunächst einen Gewerbeschein beantragen. Alle weiteren Schritte können Sie in diesem Artikel nachlesen. Die Gewerbeanmeldung können Sie im Rathaus bzw. Gewerbeamt Ihrer Stadt stellen, genau dort, wo das Gewerbe betrieben werden soll.
Neben der Mitgliedschaft bei Ihrer örtlich zuständigen IHK, müssen Sie auch jährliche Mitgliedsbeiträge bezahlen. Notwendig wird für Betreiber einer Schankwirtschaft auch eine spezielle Beratung bei der IHK. Lesen Sie hier mehr zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK! Wie Sie im Einzelnen vorgehen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Dazu gehören der Grundrissplan der Gewerberäume und ein Lageplan. Zusätzlich müssen Sie eine Planbeschreibung vorlegen. Aus dieser soll hervorgehen, wie groß die Grundfläche ist, wie hoch und breit die Fenstern gebaut sind, wie viele Sitz- und Stehplätze im Geschäft vorhanden sind, wie die Küche und die anderen Räume aufgebaut sind. Zu diesen Unterlagen müssen Sie den Miet- bzw. Pachtvertrag in Original und in Kopie dazulegen. Wenn Sie das Gewerbe auf einem Grundstück, das Sie besitzen, betreiben wollen, muss ein Grundbuchauszug ergänzt werden.
Beantragen Sie gleichzeitig auch ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, in dem persönliche Vorstrafen geführt werden. Dazu gehen Sie in das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro und wird in wenigen Wochen direkt an die Behörde geschickt, die diese benötigt.
Im Einwohnermeldeamt können Sie auch gleich eine Gewerbezentralregister-Auskunft der Belegart 9 beantragen, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit bescheinigt und belegt, ob Sie schon gegen eine gewerberechtliche Bestimmung verstoßen haben. Diese erhalten Sie für 13 Euro.
Haben Sie eine Gastronomie übernommen, müssen Sie auch die Verzichterklärung von Ihrem Vorgänger in Ihren Unterlagen ergänzen.
Wenn Sie alle oben genannten Unterlagen zusammengestellt haben, gehen Sie damit zum Ordnungsamt und beantragen Sie die Gaststättenerlaubnis mit der Schanklizenz. Für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen müssen Sie ein bis drei Monate einplanen. Für die Schanklizenz selbst müssen Sie mit Kosten zwischen ein paar hundert Euro und ein paar tausend rechnen. Die Kosten sind auch abhängig von der Art des Betriebs, den Sie führen wollen.
Die Kosten einer Schanklizenz werden in der Regel Einzelfallbezogen berechnet. Sie können zwischen 100 Euro und 4.000 Euro schwanken. Abhängig sind die Gebühren für eine Genehmigung von der Lage, dem Umfang der Tätigkeit sowie ob es sich um eine Neueröffnung oder eine Übernahme handelt. Dabei kann jede Gemeinde in den Bundesländern die Gebühren für eine Schankerlaubnis selbst bestimmen.
Im Folgenden eine Übersicht, in der Sie die Gebühren der größten Städte Deutschlands für eine Schankerlaubnis finden:
Schanklizenz / Gaststättenerlaubnis Kosten
Stadt | Gebühren |
---|---|
Baden-Württemberg | |
Freiburg | Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt bzw. nach der Gebührenverordnung des Landratsamts. |
Heidelberg | |
Karlsruhe | |
Pforzheim | |
Reutlingen |
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Stuttgart |
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Bayern | |
Augsburg |
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Erlangen |
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Ingolstadt |
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München |
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Nürnberg |
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Regensburg |
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Würzburg |
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Berlin | |
Berlin |
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Brandenburg | |
Cottbus |
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Potsdam |
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Bremen | |
Bremen |
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Bremerhaven |
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Hamburg | |
Hamburg |
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Hessen | |
Frankfurt am Main |
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Kassel |
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Mecklenburg-Vorpommern | |
Rostock |
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Niedersachsen | |
Braunschweig |
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Göttingen |
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Hannover |
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Hildesheim |
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Nordrhein-Westfalen | |
Bergisch Gladbach |
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Bielefeld |
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Bochum |
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Bonn |
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Bottrop |
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Detmold |
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Dortmund |
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Duisburg |
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Düsseldorf |
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Essen |
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Gelsenkirchen |
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Hagen |
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Hamm |
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Herne |
|
Köln |
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Krefeld |
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Leverkusen |
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Moers |
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Mönchengladbach |
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Mülheim an der Ruhr |
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Neuss |
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Oberhausen |
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Recklinghausen |
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Remscheid |
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Solingen |
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Wuppertal |
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Rheinland-Pfalz | |
Koblenz |
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Ludwigshafen am Rhein |
|
Mainz |
|
Offenbach am Main |
|
Trier |
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Saarland | |
Saarland |
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Sachsen | |
Chemnitz |
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Dresden |
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Leipzig |
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Sachsen-Anhalt | |
Halle (Saale) |
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Schleswig-Holstein | |
Kiel |
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Lübeck |
|
Thüringen | |
Erfurt |
|
Sie können zwar eine bestehende Gaststätte übernehmen, müssen jedoch selbst eine Schanklizenz beantragen, sofern Sie dort alkoholische Getränke ausgeben möchten. Das Gaststättengesetz (GastG) sieht vor, dass Sie verschiedene Voraussetzungen dafür erfüllen müssen, um eine Gaststättenkonzession zu erwerben, wie oben beschrieben. Daher könne Sie nicht einfach eine Schankerlaubnis oder Gaststättenkonzession übernehmen. Allerdings könnten die Gebühren bei Übernahme einer vorhandenen Gaststätte niedriger sein, da der Behörde bereits viele Daten und Unterlagen vorliegen.
Gewerbeanmeldung, Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis: Die Eröffnung einer Gastronomiebetriebs gleicht einem Spießrutenlauf durch die Ämter und kostet viel Zeit und Nerven. Deshalb auf die notwendigen Bewilligungen zu verzichten, kann sich jedoch als teurer Fehler erweisen, wie das Beispiel eines Berliner Wirtes zeigt.
"Ist ja nur Probebetrieb"
Ohne Gaststättenerlaubnis eröffnete er in Berlin-Charlottenburg ein japanisches Spezialitätenrestaurant. Den Erlaubnisantrag stellte er erst zwei Monate später. Als sich Nachbarn sich über Lärmimmissionen beschwerten, wurde das Bezirksamt aktiv. Da der Wirt die Lärmschutzauflagen der zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigung nicht erfüllt hatte, untersagte es den Weiterbetrieb des Restaurants und ordnete die sofortige Vollziehung an. Der Wirt legte Widerspruch ein und beantragte im Eilverfahren die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. Er machte geltend, eine Gaststättenerlaubnis sei nicht erforderlich, zumal es sich lediglich um einen Probebetrieb handle, mit dem er sein Betriebskonzept testen wolle.
Gaststättenrecht kennt keinen Probebetrieb
Damit überzeugte er das Verwaltungsgericht Berlin freilich nicht. Das Gaststättengesetz, so die Richter, sehe keinen erlaubnisfreien Probebetrieb vor. Sobald das Lokal Gäste verköstige, habe es seinen Betrieb aufgenommen. Der innere Vorbehalt des Wirts, bloß das Betriebskonzept auszutesten, spiele keine Rolle. Im Übrigen spreche auch der Wochenumsatz von 45.000 Euro für die Betriebsaufnahme. Das Verwaltungsgericht betont, die Erlaubnispflicht diene dem Schutz des Gemeinwohls, vor allem dem Schutz der Interessen von Gästen und Anwohnern. Zu diesem Zweck hält es das Verbot des Weiterbetriebs der Gaststätte in Anbetracht der nicht erfüllten Lärmschutzauflagen für geeignet und erforderlich.
VG Berlin, Beschluss vom 31.01.2017, Aktenzeichen 4 L 1113.16
Egal ob Sie als Einzelunternehmer oder als Verein eine Gaststätte betreiben, sobald Sie alkoholische Getränke ausgeben, benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Einzige Ausnahme ist nach Gaststättengesetz (GastG), wenn der Ausschank in eigenen Räumlichkeiten und ohne Gewinnerzielungsabsicht für den Verein erfolgt.
Wenn Sie endlich wissen wollen, wie Sie Ihre Gastronomie mit der dazugehörigen Schanklizenz gründen, dann sollten Sie mein Modul "Schanklizenz beantragen und Gaststätte gründen" der GründerAkademie nutzen! Folgende Inhalte stehen für Sie bereit:
Nach § 28, Abs. 3 der des Gaststättengesetz (GastG) kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Abhängig ist die Strafe vom Umfang der Tätigkeit. Möglicherweise könnte das Ordnungsamt Ihnen sogar eine Schanklizenz für die Zukunft untersagen. Das Ordnungsamt kann auch eine Strafe verhängen, wenn Sie alkoholische Getränke an offensichtlich Betrunkene ausschenken. Eine Schanklizenz umgehen ist also keine gute Idee.