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Da es in Deutschland in jedem Bereich viele Sondergenehmigungen und Ausnahmen gibt, möchte ich auch im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen bei der Existenzgründung etwas näher darauf eingehen. Nun, die meisten kennen die Schanklizenz oder das polizeiliche Führungszeugnis, aber darüber hinaus gibt es noch einige andere Sondergenehmigungen.
Ich möchte mit diesem Artikel nicht darauf eingehen, dass es unzählige Urteile gibt, mit welchen erfindungsreiche Unternehmer ihre Arbeit in einer ehemals unzulässigen Branche gerichtlich durchgesetzt haben, das ist nicht die Regel und soll nicht Kern dieses Artikels sein. Ich möchte Ihnen in diesem Beitrag zeigen, dass es eine ganze Reihe Branchen und Tätigkeiten gibt, die Sie nicht einfach ohne weiteres anmelden dürfen, ohne spezielle Zulassungsvoraussetzungen oder Genehmigungen nachzuweisen. Beim Rechtsanwalt und dem Steuerberater wissen das die meisten, im Folgenden habe ich Ihnen jedoch eine etwas umfangreichere Aufzählung von Tätigkeiten veröffentlicht, die noch viele andere unbekanntere und exotischere Branchen beinhaltet. Lesen Sie selbst!
Weiterführende Informationen finden Sie bei der Handelskammer Hamburg oder hier im zusammengefassten PDF der HK Hamburg (pdf, 84kb)
Aber nicht nur die Tätigkeiten und Branche sollen in diesem Beitrag genannt werden, sondern ich habe mir auch die Mühe gemacht, gängige Sondergenehmigungen insbesondere bei den Kammern herauszusuchen und zu veröffentlichen. Folgende Sondergenehmigungen habe ich gefunden, sofern ich dabei etwas übersehen haben sollte, können Sie mir gern eine E-Mail schreiben, sodass ich die Liste vervollständigen kann.
Ein tabellarischer Überblick über persönliche, sachliche und fachliche Zulassungsvoraussetzungen bietet die IHK Coburg (PDF, 36kb).
Da wir in Deutschland leben und die Existenzgründung in den meisten Fällen auch in Deutschland durchgeführt wird, müssen wir mit folgendem Umstand fertig werden:
Unsere Behörden und damit meine ich jede Stadtverwaltung, jede Gemeindeverwaltung, aber auch jeder Landkreis und jedes Bundesland können für alle möglichen und erdenklichen Tätigkeiten und Sachverhalte in deren Einzugsgebiet irgendwelche Sondergenehmigungen aufsetzen und erlassen. Es gibt also keine bundeseinheitlichen Gesamtkataloge, so dass Ihre Existenzgründung von Landkreis zu Landkreis in Sachen Ausnahme- und Sondergenehmigungen unterschiedlich ausfallen kann.
Als nächstes beschäftige ich mich mit der Frage, ob Sie Ihre Firma in ein Register eintragen lassen müssen oder wählen Sie eine andere Zulassungsvoraussetzung aus der Gesamtübersicht.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen starke Nerven mit Ihren Behörden.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.