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Die Anlageinvestition stellt die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eines Unternehmens dar. Hierbei kann es sich z.B. um das Sachanlagevermögen oder um den Firmenwert handeln. Dieses wird dann im Unternehmen genutzt und teilweise verbraucht. Zu der Anlageinvestition gehören z. B. der Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen oder Betriebs- und Geschäftsausstattungäoder auch Finanzanlagen, wie die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Zu den Anlageinvestitionen gehören Ausrüstungsinvestitionen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebs- und Geschäftsausstattungä und Bauinvestitionen (z. B. Verwaltungsgebäude, Büros). Meist werden Anlageinvestitionen unterteilt in Ersatzinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen. Es wird von einer Ersatzinvestition gesprochen, wenn eine alte Anlage durch eine neue ersetzt wird und dabei Rationalisierungseffekte auftreten. Ersatzinvestitionen bilden die Differenz aus Bruttoinvestitionen und Nettoinvestitionen. Erweiterungsinvestitionen dienen der Vergrößerung und Verbesserung des Produktionsapparates. Erweiterungsinvestition ist eine Investition, mit der das gesamte Nutzungspotential eines Unternehmens vergrößert wird.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.