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Rechnungen, die der Unternehmer schreibt, werden als Ausgangsrechnungen bezeichnet. Sie verlassen also das Unternehmen auf dem Postweg und werden bei bilanzierenden Unternehmern als Forderungen in der Buchführung erfasst. Beispiel: Unternehmer B schreibt am 12.4. eine Rechnung für die Lieferung von Material an Unternehmer C. Die geschriebene Rechnung stellt demzufolge für Unternehmer B eine Ausgangsrechnung dar. Unternehmer C betrachtet die gleiche Rechnung als Eingangsrechnung.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.