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Die Avalgebühr ist eine Gebühr, die bei Bürgschaften anfällt und von den Kreditinstituten für die Übernahme des Kreditrisikos und dem damit verbundenem Verwaltungsaufwand erhoben wird. Avalgebühren werden von den Banken vor allem bei Baufinanzierungen oder Immobilienfinanzierungen erhoben. Die Avalgebühr entspricht ca. 1 % der Bürgschaftssumme und wird dem Darlehensnehmer nach umfangreicher Prüfung seiner Bonität in Rechnung gestellt. Als Synonym für Avalgebühr wird häufig auch der Begriff Bürgschaftsgebühr verwendet.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.