Bereitstellungsprovision

Bereitstellungsprovision
Bereitstellungsprovisionen werden von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von gewährten Darlehen oder Krediten dem Darlehensnehmer berechnet. Die Bereitstellungsprovision ist fällig, sofern die Kreditsumme zum vereinbarten Zeitpunkt vom Kreditnehmer noch nicht vollständig abgerufen worden ist. Neben der Bereitstellungsprovision kann die Bank auch Bereitstellungszinsen berechnen.
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.