Besicherung

Besicherung

Die Besicherung umschreibt vorwiegend im Kreditgeschäft bzw. bei Darlehen die Bereitstellung oder Absicherung der Darlehenssumme mit Sicherheiten des Schuldners. Auf diese Sicherheiten kann der Gläubiger, die Bank oder das Kreditinstitut im Fall der Nichtrückzahlung zurückgreifen. Die Besicherung eines Darlehens ist ein Entscheidungskriterien für das Kreditinstitut hinsichtlich der Höhe des Darlehenszinssatzes. Je besser oder höher die Besicherung des Kredites, desto niedriger der Zinssatz.

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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.