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Betriebseinnahmen werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, oder der Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, erfasst. Es handelt sich um Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebseinnahmen werden durch den Verkauf von Waren oder Wirtschaftsgütern aus dem Anlagevermögen des Unternehmens generiert. Aber auch der Verkauf oder das Anbieten einer Dienstleistung führt zu einer Betriebseinnahme. Die Behandlung von Betriebseinnahmen spielt oft bei der richtigen Erfassung von Fördermitteln, Zulagen oder Zuschüssen eine Rolle. Häufig wird der Begriff Umsatz mit den Betriebseinnahmen verwechselt. Dabei sind Betriebseinnahmen alle Einnahmen des Betriebes, der Umsatz hingegen zielt lediglich auf die operativen Einnahmen bzw. die Betriebseinnahmen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ab.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.