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Das Betriebsergebnis wird aus den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) entweder durch das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren berechnet. Beim Betriebsergebnis handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die in der Regel den Gewinn vor Steuern bezeichnet. Allgemein stellt das Betriebsergebnis den Unterschied zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben dar. Es kann also sowohl ein Gewinn als auch ein Verlust als Betriebsergebnis ausgewiesen oder ermittelt werden. Allerdings dürfen zur Berechnung nur Erträge aus der rein betrieblichen Tätigkeit gezählt werden. Das Betriebsergebnis dient oft als Grundlage der Besteuerung.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.