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Als Betriebsmittel wird bezeichnet, was unmittelbar an der Herstellung oder Fertigung von Produkten beteiligt ist, allerdings nicht direkt ins Endprodukt mit einfließt. Also beispielsweise sämtliche Maschinen und Werkzeuge. Aber auch Rechte (Patente) sind Betriebsmittel.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.