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Das Betriebsvermögen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es umfasst im Wesentlichen die Wirtschaftsgüter des Unternehmens, die nach ihrer Art und Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen. Dabei ist zwischen der betrieblichen Nutzung der einzelnen Wirtschaftsgüter zu unterscheiden. Sofern das Wirtschaftsgut zu mehr als 50% eigenbetrieblich genutzt wird, zählt es zum notwendigen Betriebsvermögen. Wirtschaftsgüter mit einer betrieblichen Nutzung von 10 bis 50% können als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen und behandelt werden, so dass der Unternehmer ein Wahlrecht ausüben kann, ob das Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen aufgenommen werden soll oder nicht. Wirtschaftsgüter die zu mehr als 90% privat genutzt werden, sind zwingend dem Privatvermögen zuzuordnen. Das Betriebsvermögen teilt sich in abnutzbare Wirtschaftsgüter, nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, das Umlaufvermögen und die Schulden bzw. Verbindlichkeiten des Unternehmens. Bei bilanzierenden Unternehmen dient das Betriebsvermögen dazu, den Gewinn eines Wirtschaftsjahres zu ermitteln. Dies geschieht über den so genannten Betriebsvermögensvergleich.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.