Eingangsrechnung

Eingangsrechnung
Die Eingangsrechnung ist eine Zahlungsanforderung. Um als Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug vom Rechnungsbetrag machen zu können, muss die Eingangsrechnung bestimmte Formerfordernisse erfüllen. Da eine Eingangsrechnung ein gesetzlicher Buchhaltungsbeleg ist, kann eine fehlerhafte Eingangsrechnung grundsätzlich nur durch den Aussteller, nicht aber durch den Empfänger, korrigiert werden. Die Pflichtangaben auf einer Eingangsrechnung sind im Umsatzsteuergesetz festgelegt. Eine Eingangsrechnung ist demnach korrekt, wenn sie folgende Angaben enthält:
  • Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Liefertermin oder Leistungszeitpunkt
  • Art und Umfang der Leistung bzw. Bezeichnung und Anzahl der gelieferten Waren
  • Nettobetrag
  • Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Hier können Sie ein Muster zu einer Rechnung kostenlos laden.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.