Einkommensteuertabelle

Einkommensteuertabelle
Die Einkommensteuertabelle spiegelt die vom Gesetzgeber festgesetzte Einkommensteuer in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen dar. Je größer das zu versteuernde Einkommen, um so größer die Einkommensteuer in der Einkommensteuertabelle. Das Verhältnis ist allerdings nicht proportional als in der gleichen Steigerung zu sehen.

Beispiel für eine Einkommenssteuertabelle

Einkommenssteuertabelle 2009 Darin enthalten: Durchschnittssteuersatz, zu versteuernde Einkommen sowie die tarifliche Einkommensteuer für Singles und Verheiratete.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.