Einzelfirma

Einzelfirma
Die Einzelfirma ist als einfachste Form der Unternehmensgründung ein Unternehmen, welches von einer einzelnen natürlichen Person, die gleichzeitig auch Inhaber ist, auf eigene Rechnung betrieben wird. Die Einzelfirma selbst ist rechtlich unselbstständig. Das bedeutet, dass alle aus dem Unternehmen erwachsenden Rechte und Pflichten automatisch der Unternehmer übernimmt. Der Inhaber der Einzelfirma haftet demnach persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Die Gründung einer Einzelfirma erfolgt formlos durch den Einzelunternehmer selbst. Es ist jedoch zu beachten, dass bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten gesonderte Vorschriften und Auflagen einzuhalten sind. Auch für die Einzelfirma gilt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung. Als Synonym für Einzelfirma wird häufig auch der Begriff Einzelunternehmen verwendet.
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.