Erlösschmälerung

Erlösschmälerung
Minderungen der Erlöse, die aufgrund von Boni, Gutschriften, Preisnachlässen, Skonti und Warenrücksendungen entstehen, werden als Erlösschmälerungen bezeichnet. Der um die Erlösschmälerung verminderte Erlös ist dann der verbleibende Nettoerlös. Erlösschmälerungen wirken sich entsprechend auf die abzuführende Umsatzsteuer aus, wenn ursprünglich ein höherer Betrag in der Rechnung angegeben wurde. Eine Rechnungsberichtigung hat dann durch den Unternehmer zu erfolgen.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.