Ertragsteuer

Ertragsteuer
Die Ertragssteuer ist eine Steuer, welche auf Einkünfte im Rahmen des Vermögenszuwachses innerhalb eines Besteuerungszeitraumes erhoben wird. Die Besteuerungsgrundlage der Ertragssteuer ist der Zufluss von Geld oder geldwerten Gütern. Beispielsweise ist die Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen mit der Einkommenssteuer eine Ertragssteuer. Für Unternehmen und Körperschaften wird die Körperschaftssteuer bzw. die Gewerbesteuer als Ertragssteuer zugrunde gelegt.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.