Existenzgründerdarlehen

Existenzgründerdarlehen
Ein Existenzgründerdarlehen ist jede Form von Fremdkapital, die dazu bestimmt ist, die Gründung beziehungsweise Festigung eines Unternehmens innerhalb der ersten drei Jahre zu finanzieren. Die einfachste Form des Existenzgründerdarlehens ist eine Finanzierung über die Hausbank. Daneben gibt es die Möglichkeiten Fördermittel und Mikrofinanzierungen in den Finanzierungsplan einzubauen oder Ausfallbürgschaften zu erhalten. Schlussendlich gehört auch die Akquise von sogenanntem „Venture Kapital“ oder Privatdarlehen zu den Existenzgründerdarlehen.

Keine Existenzgründerdarlehen ohne gutes Konzept

Ohne ein gutes und durchdachtes Gründungskonzept wird kein Institut Existenzgründungsdarlehen bewilligen. Dieses Konzept wird in der Regel in einem Businessplan zusammengefasst, der neben dem reinen Gründungsvorhaben vor allem ein Marketingkonzept und einen detaillierten Finanzierungsplan erhalten muss. Prinzipiell ist die Hausbank erster Ansprechpartner für Existenzgründerdarlehen. Diese wird entweder aus eigenen Mitteln finanzieren oder aber vorschlagen, Fördermittel in die Finanzierung zu integrieren. Solche Fördermittel gibt es über den Bund, beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über die Länder oder aus europäischen Mitteln. Diese Fördermittel können für Investitionskosten aber auch für Betriebsmittel eingesetzt werden. Auch Zuschüsse sind möglich. Für die Beantragung fast aller Fördermittel ist die Hausbank als Partner erforderlich. Vorteil öffentlicher Mittel sind eine lange Laufzeit, tilgungsfreie Phasen und geringe Zinsen.

Bürgschaften oder alternative Finanzierungsmittel

Banken fordern im Allgemeinen sogenannte „bankübliche Sicherheiten“. Dies gilt auch für Existenzgründerdarlehen. Bürgschaften sind hierbei gern gesehen. Dies können Bürgschaften aus dem privaten Umfeld sein – entsprechende Bonität des Bürgen vorausgesetzt – aber auch Ausfallbürgschaften von Bürgschaftsbanken, die bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages der Bank absichern. Führt keine Bankanfrage zum Erfolg, können Mikrofinanzierungen ein Ausweg sein. Über die Startercenter oder den Mikrofinanzfonds können Existenzgründerdarlehen bis zu 25.000,-- Euro erhalten werden, was für kleinere Gründungsvorhaben ausreichend sein kann. Hier sind die Gründungskonzepte von ebenso großer Bedeutung. Alternativ sollte sich der Gründer um „Venture Kapital“ von privaten Investoren bemühen. Gerade diese Investoren sind an der Umsetzung und der Teilhabe guter Konzepte interessiert.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.