Fakturierung

Fakturierung
Fakturierung ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen und bedeutet, dass dem Kunden über eine erfolgte Leistung oder Lieferung eine Rechnung über das im Kaufvertrag vereinbarte Entgelt erstellt wird. Der Begriff wird von Faktura abgeleitet, was soviel wie Rechnung heißt. Bei der Fakturierung stellt der Gesetzgeber enge Forderungen an die auszustellende Rechnung: Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes muss eine Rechnung bestimmte Pflichtbestandteile enthalten. Fehlen diese, so kann der Empfänger der Rechnung keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Folgende Pflichtbestandteile sind bei der Fakturierung zu beachten:
  • Rechnungssteller und Rechnungsempfänger mit Namen und vollständiger Anschrift
  • Die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellenden
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Waren bzw.
  • Art und Umfang der erbrachten Leistung
  • Leistungsdatum (nicht identisch mit Lieferdatum)
  • Nettoentgelt
  • Steuersatz
  • Bruttobetrag
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.