Firmensitz

Firmensitz
Als Firmensitz wird der Sitz bzw. die Hauptniederlassung der Verwaltung einer juristischen Person bezeichnet. Geregelt ist dies in § 24 BGB. Der Firmensitz stellt quasi das Gegenstück zum Wohnsitz einer natürlichen Person dar. Der Firmensitz kann innerhalb Deutschlands frei gewählt und auch verändert werden. Mit dem Firmensitz ist aber auch der Gerichtstand des Unternehmens bei juristischen Streitigkeiten verbunden.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.