Gegenkonto

Gegenkonto
Das Gegenkonto ist das bei der doppelten Buchführung bestehende Konto, welches den jeweils korrespondierenden Buchungsvorgang auf der Soll- oder Habenseite verzeichnet. Da jeder Buchungswert einerseits im Soll und andererseits im Haben erfasst wird, braucht man bei der doppelten Buchführung sowohl ein Konto als auch ein Gegenkonto. Das Gegenkonto ist vereinfacht ausgedrückt das Habenkonto bei der Buchführung.

1. Beispiel:
Der Geschäftsvorfall lautet: "Barzahlung von Büromaterial"
Buchungsregel: Soll an Haben
Der Buchungssatz lautet: Büromaterial an Kasse.
Das Gegenkonto heißt in diesem Fall Kasse.

2. Beispiel:
Der Geschäftsvorfall lautet: "Ein Kunde bezahlt seine Rechnung bar."
Buchungsregel: Soll an Haben
Der Buchungssatz lautet: Kasse an Umsatzerlöse.
Das Gegenkonto heißt in diesem Fall Umsatzerlöse.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.